Belege Werbungskosten erst nach Abgabefrist

Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung kommt es vor, dass die Nachweise über die mit der Vermietung der Wohnung verbundenen Werbungskosten erst im Juli oder sogar erst im August oder September von der Immobilienverwaltungsgesellschaft kommen. Damit ergibt sich dann das Problem, dass die Abgabe der Steuererklärung am 31.05. nicht möglich ist.

Beim Finanzamt ist man jedoch nicht immer bereit, die Frist ausreichend lange zu verlängern - etwa mit dem Hinweis auf Mahnfristen, die ja die „eigentliche“ Frist noch verlängern.

Gibt es dazu eine „offizielle“ Möglichkeit dieses Terminproblem zu lösen?

Hallo,

mit dem Hinweis, dass wichtige Unterlagen noch nicht vorliegen, sollte eine Fristverlängerung beim Finanzamt, mindestens bis zum 30.9., kein Problem darstellen.

Besteht das Finanzamt dennoch auf diese Abgabefrist, so lässt sich die Sache über einen Einspruch gegen den Steuerbescheid offenhalten. Einspruchsbegründung wird dann nachgereicht, so bald die Unterlagen vorliegen.

Andererseits ist aber nicht mal ein Einspruch notwendig, da man, wenn die Abrechnung erst später eingeht, diese ein neues Beweismittel darstellt, das ohne grobes Verschulden erst später eingereicht werden kann, womit die Voraussetzungen für eine Änderung aufgrund neuer Tatsachen § 173 Abgabenordnung vorliegen.

Gruß
Lawrence

Hallo, ganz einfach: Nach-oder Rückzahlungnen an/von der
Hausverwaltung z.B. für 2009, weil meist erst im Mai - Oktober 2010
nach Beschluß durch Eigentümerversammlung fällig, erst in
der Steuererklärung 2010 berücksichtigen. So halte ich es seit
Jahren. M.E. beste Lösung. Gruß

Hi,

Das entspricht dem Zu- und Abflussprinzip § 11 EStG.

Was man aber im Jahr davor für die Steuererklärung braucht, sind Zinsabschlagsteuer für angelegte Instandhaltungsrücklagen einer Eigentümergemeinschaft.

Schöne Grüße
C.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]