Ich habe eine kleine Frage zum Verlagsrecht.
Folgende Situation: Autor X trägt einige Seiten des Buches Y für einen Verlag bei. Der Verlag bringt dieses Buch Y zuerst in einer auf 250 Exemplare limitierten, mit speziellem Umschlag und „Extrafeatures“ versehenen Version heraus. Einige Monate später bringt er dann das gleiche Buch mit einfachem Einband und ohne „Extrafeature“ in einer Auflage von 2000 Exemplaren auf den Markt.
Von welcher Auflage bekommt Autor X dann wieviele Belegexempare, wenn dazu vertraglich nichts näheres abgesprochen wurde?
Von welcher Auflage bekommt Autor X dann wieviele
Belegexempare, wenn dazu vertraglich nichts näheres
abgesprochen wurde?
Wenn nichts im Vertrag festgelegt wurde (warum eigentlich nicht?) schau dir mal den Normvertrag an. (http://www.uschtrin.de/normvertrag.html)
Oder frage beim Börsenverein.
Gruß
Plappa
Er bekommt die Anzahl, welche im Vertrag genannt sind.
Gruß
Falke