Hallo,
ich berate ein Unternehmen im Bereich PR. Inzwischen wurden in Fachzeitschriften zahlreiche Beiträge von mir veröffentlicht. Der Kunde möchte diese nun einscannen und auf seiner Homepage veröffentlichen. Von meiner Seite ist das in Ordnung.
Können die Zeitschriften Einwände erheben?
Muss ich ein Gesetz berücksichtigen?
Gibt es ein Gesetzt dass es erlaubt? Muss ich etwas bedenken (Urheberrecht)?
Wenn ich so einen Kunden hätte, würde ich in jedem Fall dazu raten eine Quellenangabe bei den eingescannten Seiten anzugeben (weil das ja in abgedrucktem Zustand das geistige Eigentum der Zeitung ist) und zusätzlich im (hoffentlich vorhandenen)Impressum zu erwähnen, dass die Einwilligung des Autors für die betreffenden Artikel vorliegt, dann solltest meiner Meinung nach auf der sicheren Seite sein.
Ganz sicher ist der Kunde natürlich, wenn DU ihm das ganze nochmal neutral ausdruckst und ihm die Veröffentlichung genehmigst. Dann bist schießlich wieder DU der „geistige Besitzer“.