Die Bank handhabt es beim Startgeld so, dass das Darlehen nach und nach ausgereicht wird, nachdem Rechnungen und Belege vom Unternehmer dort eingegangen und geprüft worden sind.
Sind auch Belege von Privatverkäufern (z.B. Erwerb eines gebrauchten PC von Privatperson) akzeptabel? Genügt dafür eine Quittung?
LG Herzblume
Ein Unternehmen (GmbH) hat mich kürzlich mit der Durchführung einer identischen Förderung beauftragt. Dort gab es die Möglichkeit, gebrauchte Wertgegenstände entsprechend zu fördern. Allerdings war die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung abzugeben. Schau in den Richtlinien nach oder ruf kurz bei dem zuständigen Mitarbeiter an. Grundsätzlich bedeutet gebraucht förderfähig. Einfache Rechnung und Zahlungsbeleg sollte genügen.
Gruß F. Hoffmann
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Hallo Herzblume,
die Bank soll die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel überwachen. Es spricht nichts dagegen, gebrauchte Artikel zu erwerben.
Folglich sollten Belegen von Privatpersonen akzeptabel sein. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erscheint mir hier allerdings überzogen.
Gruss,
Alfred