Wenn ein Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Belege und die Jahresabrechnung geprüft und Fehler gefunden hat, muss er dann den Verwalter anschreiben und um Korrektur bitten oder muss das auf der Eigentümerversammlung gemeldet werden?
Beispiele:
- Die Müllabrechnung ist nicht plausibel, aus den vorhandenen Belegen lässt sich die tatsächlich abgerechnete Müllgebühr nicht entnehmen
- Eine Rechnung für ein anderes Objekt des Verwalters wurde abgerechnet
Was wäre außerdem, wenn ein Eigentümer eine Rechnung für eine Rohrreinigung eingereicht hätte, die auch bezahlt wurde. Der Rohrreiniger könnte geschrieben haben, dass das Anschlussrohr der Toilette wegen Ablagerungen und Papier 6 Meter lang gefräst wurde. Der Beirat fragt sich, ob das nicht Sondereigentum ist, wenn in der Teilungserklärung alle Rohre in der Wohnung als Sondereigentum deklariert worden wären.
Viele Grüße
Marcus