Guten Morgen,
Ich habe eine Frage bezüglich eines Belegschaftsrabattes und zwar habe ich bis jetzt darunter verstanden das man seinen Mitarbeitern auf die Produkte die dort verkauft werden eine bestimmten Prozentsatz Rabatt gibt.
Aber handelt es sich auch um ein Belegschaftsrabatt, wenn zb. der Arbeitsgeber für ALLE seine Mitarbeiter ein Fitnessstudio Beitrag zahlt? (also wenn das Unternehmen nichts mit Fitness/ Sport zu tun hat)
Eine Meinung habe ich schon bekommen von jemanden und die meinte solange der Arbeitgeber das für ALLE Mitarbeiter zahlt würde es unter Belegschaftsrabatten laufen.
Bin mir sehr unsicher und wollte euch mal fragen, evtl. kennt ja sogar jemand eine Gesetzesstelle.
Liebe Grüße Jessica
Hi,
Ich habe eine Frage bezüglich eines Belegschaftsrabattes und
zwar habe ich bis jetzt darunter verstanden das man seinen
Mitarbeitern auf die Produkte die dort verkauft werden eine
bestimmten Prozentsatz Rabatt gibt.
ja, richtig
Aber handelt es sich auch um ein Belegschaftsrabatt, wenn zb.
der Arbeitsgeber für ALLE seine Mitarbeiter ein Fitnessstudio
Beitrag zahlt? (also wenn das Unternehmen nichts mit Fitness/
Sport zu tun hat)
neu nur Waren und Dienstleistungen, die im normalen Sortiment bzw. für Kunden zur Verfügung stehen. Etwas was zur Hauptbeschäftigung des Betriebs gehört.
Eine Meinung habe ich schon bekommen von jemanden und die
meinte solange der Arbeitgeber das für ALLE Mitarbeiter zahlt
würde es unter Belegschaftsrabatten laufen.
schlichtweg falsch, zum einen ist es nicht normales Sortiment und zum anderen ist es nicht notwendig, alle Mitarbeiter gleichen Rabatt zu gewähren. Staffelung ist zulässig.
Bin mir sehr unsicher und wollte euch mal fragen, evtl. kennt
ja sogar jemand eine Gesetzesstelle.
Kommentar Frotscher in Haufe Professional
Schöne Grüße
C.