Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab (dem Veranlagungszeitraum) 2003 über ELSTER wird auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind (z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV) grundsätzlich verzichtet. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.
Welche Belege außer den genannten müssen denn auf jeden Fall eingereicht werden?
Und ist nicht trotzdem empfehlenswert, wenn man alles, was man so angibt, auch mitschickt? Wäre ich Finanzbeamter, würde ich ein solches „Paket“ wohl eher durchwinken, weil der Einreicher ja offenbar nichts zu verbergen hat. Und falls es Rückfragen gibt, geht es ja auch schneller.
Was also - nur das Nötigste oder die Vollbedienung?
Und ist nicht trotzdem empfehlenswert, wenn man alles, was man
so angibt, auch mitschickt?
Bedingt! In manchen Fällen mit komplizierten Vorgängen (bspw. wechselnde Arbeitgeber, 2 versch. doppelte Haushaltsführungen im Jahr, unmengen an Werbungskosten) wäre es durchaus sinnvoll diese gleich einzureichen. Oft wird das Finanzamt bei Posten die zum Vorjahr abweichend sind eh nachfragen.
Nebenbei: Bei Beginn der beleglosen Elster war das „beleglos“ noch nicht bei allen Sachbearbeitern angekommen. Oft wurde einfach alles, was nicht belegmäßig nachgewiesen wurde, gestrichen. Dann blieb nur das Einspruchsverfahren. Mittlerweile hat es sich aber auch im kleinsten Finanzamt rumgesprochen…
Muss man die wirklich einreichen? Habe ich bislang noch nie gemacht, weil das eh immer nur Peanuts waren, und man muss ja nur irgendwo ankreuzen, dass man unter einem bestimmten Betrag geblieben ist, wenn ich mich recht entsinne. Da ist auch nie nachgefragt worden…
Oft wird das Finanzamt bei Posten
die zum Vorjahr abweichend sind eh nachfragen.
Das stelle ich mir gerade irgendwie etwas aufwändig vor - da müsste der zuständige Finanzbeamte ja bei jedem nachgucken, was im letzten Jahr war! Kann man sich das wirklich so vorstellen?
Ganz konkret - einen Computer kann man ja drei Jahre abschreiben. Würde es dann wirklich reichen, im ersten Jahr den Beleg einzureichen und danach nicht mehr? Gucken die da wirklich nach?
Genauso z.B. bei Kosten für das Arbeitszimmer im eigenen Haus - wenn man da einmal die ganzen Kaufnebenkosten usw. nachgewiesen hat, die man ja gerne anteilig für das Arbeitszimmer absetzen möchte, muss man den Kram danach nie mehr einreichen?
Nebenbei: Bei Beginn der beleglosen Elster war das „beleglos“
noch nicht bei allen Sachbearbeitern angekommen. Oft wurde
einfach alles, was nicht belegmäßig nachgewiesen wurde,
gestrichen. Dann blieb nur das Einspruchsverfahren.
Mittlerweile hat es sich aber auch im kleinsten Finanzamt
rumgesprochen…