Belehrung über Unfallverhütungsvorschriften

Hallo zusammen!
Mein Nachbar und ich saßen gestern beim Bier zusammen.Dabei erzählte er mir, er müßte in der kommenden Woche wieder an einer jährlichen Belehrung über die Unfallverhütungsvorschriften teilnehmen und diese Teilnahme mit seiner Unterschrift bestätigen. Er arbeitet in einem ziemlich großen Industriebetrieb. Ich arbeite in einem kleinen Handwerksbetrieb und kenne solche Belehrungen (vor allem das mit der Unterschrift) so nicht.Der Chef sagt zwar ab und an was dazu, aber immer im Bezug auf die auszuführenden Arbeiten (z.B. bei Dacharbeiten sollen wir uns mit Gurt und Seil sichern),er läßt sich das aber nicht unterschreiben. Jetzt meine Frage: Ist ein Chef (oder Vorgesetzter)gesetzlich dazu verpflichtet regelmäßig derartige Belehrungen durchzuführen und sich das quittieren zu lassen oder ist das freiwillig? (Und damit Betriebssache)
Im Falle eines Unfalls wäre es ja der Chef, der nachweisen müßte, daß
die Mitarbeiter über die Unfallverhütungsvorschriften informiert waren (oder sehe ich das falsch?)Andererseits bin ich ein erwachsener Mensch und sollte schon wissen, wo die Gefahren lauern,wenn es mir einmal gesagt wurde.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Meinungen dazu!
Gruß Walter1967

Hallo

Der Chef sagt zwar ab und an
was dazu, aber immer im Bezug auf die auszuführenden Arbeiten
(z.B. bei Dacharbeiten sollen wir uns mit Gurt und Seil
sichern),

Also führt er die Belehrung eigentlich auch durch.

er läßt sich das aber nicht unterschreiben.

Da kann er dann bei einem Unfall ein Problem mit der BG haben. Er kann eben nicht nachweisen, daß er eine Belehrung durchgeführt hat.

Jetzt
meine Frage: Ist ein Chef (oder Vorgesetzter)gesetzlich dazu
verpflichtet regelmäßig derartige Belehrungen durchzuführen
und sich das quittieren zu lassen

Die Berufsgenossenschaft fordert das.

oder ist das freiwillig?

Hey was denkst du, wir sind in Deutschland!

Im Falle eines Unfalls wäre es ja der Chef, der nachweisen
müßte, daß
die Mitarbeiter über die Unfallverhütungsvorschriften
informiert waren

stimmt

(oder sehe ich das falsch?)

nein

Andererseits bin
ich ein erwachsener Mensch und sollte schon wissen, wo die
Gefahren lauern,wenn es mir einmal gesagt wurde.

Naja, der Mensch vergißt…

Aber man sollte meinen, daß viele Gefahren allein durch Vernunft erkannt werden. Andererseits wird man aber auch im Lauf der Zeit leichtsinniger, wenn lange nichts passiert ist - oder: „das hamma immer so gemacht“. Manche Gefahren erkennt man selber einfach nicht, wenn es einem nicht gesagt wird. Die Berufsgenossenschaft erfährt schließlich von allen Unfällen und kann daraus auch Gefahren erkennen.

Beispiel mit dem Sichern auf dem Dach: Wird das wirklich IMMER gemacht? Auch wenn doch nur eine Kleinigkeit wie ein einzelner Ziegel kaputt ist? Da kommt man auch so schnell mal hin. Obwohl die Vernunft weiß, daß man das nicht machen sollte.

Stimmts?

Hans

Hallo

Genau genommen wird man nicht über die Unfallverhütungsvorschriften belehrt, sondern über die vom Arbeitgeber ermittelten, bei der Arbeit auftretenden Gefahren und die Maßnahmen zu deren Abwehr. Übrigens ist nicht nur diese Unterweisung zu quittieren (jährlich, Azubis halbjährlich), sondern auch diese Gefährdungsanalyse ist zu dokumentieren und Betriebsanweisungen sind zu erstellen und auszulegen. Gleichlautende Forderungen finden sich in vielen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Für Kleinbetriebe gibt es gewisse Erleichterungen. Der Meister sollte sich mal dringend bei seiner BG informieren, was so die Anforderungen der heutigen Zeit sind…

Gruß
smalbop

Hallo elektriker!
Erstmal schönen Dank für Deine schnelle und einleuchtende Antwort!
Man hätte selber drauf kommen können (müssen)! Auch darauf das die
Berufsgenossenschaft und nicht Vater Staat das fordert.Auch mit dem Vergessen hast Du recht.Vieleicht weise ich meinen Chef mal darauf hin.Kann ja nicht schaden.
Gruß Walter

Hallo smalbop!
Auch an Dich erstmal vielen dank für Deine Antwort!
Klar sollte sich der Meister/Chef darüber informieren!
Stellt sich mir die nächste Frage: Hat der AN Nachteile im Falle eines Unfalles wenn er nicht nachweisbar über die UVV aufgeklärt wurde oder nur der verantwortliche Vorgesetzte?
Gruß Walter

Hat der AN Nachteile im
Falle eines Unfalles wenn er nicht nachweisbar über die UVV
aufgeklärt wurde oder nur der verantwortliche Vorgesetzte?

Hallo Walter,

nur der Vorgesetzte. Es kann sein, dass er von der BG in Regress genommen wird und außerdem ein Bußgeld aufgebrummt bekommt. Daneben kann es natürlich eine staatliche Strafverfolgung geben. Der Nachteil für den Versicherten besteht eher darin, dass er vielleicht keinen Unfall erlitten hätte, wenn er besser informiert gewesen wäre.

Weitere Informationen gibt dir die für deinen Betrieb nach ASiG zuständige, vom Unternehmer bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Gruß
smalbop

Man hätte selber drauf kommen können (müssen)! Auch darauf das
die
Berufsgenossenschaft und nicht Vater Staat das fordert.

Es fordern das beide!

smalbop

Hallo smalbop und elektriker!
Danke für Eure Antworten und noch ein schönes Restwochenende!
Gruß walter