Beleidigende Briefe eines Vermieters veröffentlichen

hallo
mein vermieter ist bekannt dafür, beleidigende Briefe an seine Mieter zu schicken. Außerdem sind einige seiner Aktionen illegal (er unter andereme hat einen Mieter zum Versicherungsbetrug aufgerufen).

Um folgende Mieter zu warnen, möchte ich die Briefe veröffentlichen. Ist das erlaubt?
Ist die Erwähnung seiner Ungesetzmäßigkeiten ebenfalls okay? Da solche Dinge teilw. nur unter 4 augen geschehen gibt es da keinen schriftlichen beweis. geht das trotzdem?

Da kommt man sehr schnell in Bereiche solcher Straftatbestände wie Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede…

Wieso Beleidigung?!
Verleumdung und Üble Nachrede gilt ja nur wenn sich herausstellt, dass die Anschuldigungen unwahr sind?!

Hallo,

behaupte keine negativen Dinge über jemanden, die nicht NACHWEISLICH WAHR sind.
Du würdest dich sonst strafbar machen (üble Nachrede).

Beachte auch die Persönlichkeitsrechte, es könnte ein teures Zivilverfahren auf dich zu kommen, wenn du persönliche Daten und Äußerungen der Person veröffentlichst.

Selbst bei verurteilten Straftätern wird denen von seriösen Zeitungen immerhin ein wenig Privatsphäre zugestanden und es erfolgt i.d.R. keine Nennung des Namens.

Verstehe deinen Kommentar nicht:

Es geht darum Briefe des Vermieters zu veröffentlichen. Das hat mit keinem der drei Straftatbestände da oben zu tun, oder?

Hallo.

Ein beleidigender Brief ist ja schon mal ein schriftlicher Beweis. Man könnte damit zur Polizei gehen und den Vermieter anzeigen.
Weiterhin könnte man Vieraugengespräche vermeiden, indem man zu jeder Unterhaltung einen Zeugen dazunimmt, oder sich nur mit seinem Einverständnis, das Gespräch aufzuzeichnen, unterhält - wenn es denn wirklich so krass ist.
Irgendwelche Selbstjustiz zu üben ist jedenfalls fehl am Platz und kann sehr schnell sehr böse auf einen zurückfallen.

Gruß

Kannitverstan

Ich dachte mehr an die unter vier Augen getätigten Aussagen

Umgekehrt, üble Nachrede liegt dann vor, wenn die Tatsache nicht erweislich wahr ist…
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Der Vermieter muß also nicht beweisen daß die Behauptungen unwahr sind, sondern Du mußt beweisen daß sie wahr sind…

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Eine Beleidigung muss bezeugbar sein. Du meinst das das in Form von Briefen der Fall sei. Nun gut. Fraglich ist dann aber, was Du als beleidigend empfindest und ob das tatsächlich als Beleidiung gilt. Das hängt von der regionalen Sprachkultur ab.

Aufruf zu einer Straftat wäre selbst eine Straftat. Aber hat der Vermieter das tatsächlich getan?

Was willst Du mit der Veröffentlichung erreichen? Rechne nicht damit, dass die Mitmieter sich auf Deine Seite stellen. Hol Dir lieber vor Veröffentlichung der Briefe eine Meinung ein. Die Briefe solltest Du vertraulich der Polizei vorlegen.

Bleib cool. Nichts machen, deren Folgen Du nicht abschätzen kannst.

Grüße mki

Nein, die Briefe darfst Du nicht veröffentlichen, der Vermieter hat das Urheberrecht und darüber kannst Du Dich nicht hinwegsetzen!

Das Urheberrecht gilt nur für konstruktive, produktive Ideen. Nur daran ists die Gesellschaft (Rechtssystem) interessiert und bereit, die Ideen zu schützen.

Beleidigungen fallen nicht unter dem Gedanken des Urheberrechts. In welcher Ausdrucksform auch immer.

Grüße mki

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Das ist Deine Meinung, die darfst Du auch haben.

In wie weit sollte das Urheberrecht tatsächlich verletzt werden, wenn ich Deine Aussage wegen der ironische Spitze sonstwo veröffentlichen würde?

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Ah so.
Dass derartiges im Gesetz natürlich überhaupt nicht zu finden ist, interessiert Dich im Zeitalter alternativer Fakten nicht wirklich, oder?

Meine Güte, man kann auch einfach mal die Finger stillhalten, wenn man so gar keine Ahnung hat!

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Was er in jedem Fall hat ist eine Privatsphäre, so daß er im Fall einer ungenehmigten Veröffentlichung von Briefen zivilrechtlich gegen den Mieter vorgehen, ihn auf Unterlassung verklagen und Schadensersatz oder Schmerzensgeld von ihm verlangen kann.

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Urheberrecht, Ui, ui, ui!

Stand da in der Frage „Vermieter hat mir selbstgeschriebene Gedichte zugeschickt, die ich mir mal durchlesen soll, weil er die demnächst herausgeben möchte.“?
Nicht, oder?

Nicht alles, was Menschen absondern, ist vom UrhG als „Werk“ geschützt.

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Hieße, dass das im Fall von Beleidigungen auch so wäre. Dann müssten Beleidigungen als ein absolut geschütztes Recht gelten. Das ist grundsätzlich
aber nicht der Fall.

Grüße mki

Unabhängig von einer Anzeige geht es eher darum, folgende Mieter zu warnen…
Solange ich also nicht zitiere, beweisbare Fakten nenne (die Beweise aber z.B. gegen eine Unterlassungsklage habe), gibt es keine Probleme?!

Beispiel (fiktiv…): Wenn die Wohnung irgendwo angeboten wird, als kOmmenrat durnterschreiben: „Vermieter beleidigt regelmäßig seine Mieter (diverse Briefe beweisen das), kommt seinen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach (auch durch Briefe beweisbar) und versucht immer Kosten auf Mieter abzuwelzen, wo es ihm nicht zusteht (z.B: NeKoRechnung). Unrechtmäßig versucht er auch Punkte aus dem Mietvertrag für ungültig zu erklären… Außerdem behält er Ersatzschlüssel ein und verschafft sich u.a. Zutritt zur Wohnung.“

Strafanzeige stellen ist hier nicht Debatte. Es geht um Folgemieter, da es unverantwortbar ist, jemandem diesem Vermieter auszusetzen (das ist im übrigen auch konsens bei mit- und vormietern)

Beleidigungen berechtigen das Opfer in jedem Fall dazu Anzeige zu erstatten und gerichtlich vorzugehen, aber nicht automatisch die betreffenden Briefe auch in die Zeitung oder die Facebookseite zu setzen…

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Es sollte tatsächlich nicht dazu kommen, dass der Konflikt noch weiter eskaliert.

Danke.

Grüße mki