Beleidigende SMS

Hallo Experten,

folgender hypothetischer Fall:

Die junge Lehrerin L bekommt abends um ca. 19:00 Uhr eine SMS des Schülers S mit einer sexuellen Beleidigung.

Daraufhin wird der Schüler S (16 Jahre, 10. Klasse) von der Lehrerin und der Schulleitung zur Rede gestellt. Sein Handy wird konfiziert und festgestellt, dass sich die SMS noch im Postausgangsfach befindet. S gibt jedoch an, sein Handy wäre von Mitschülern über Bluetooth „gehackt“ worden. Dies könnte mit Hilfe einer Spezialfirma herausgefunden werden, die allerdings erst tätig wird, wenn ein „offizieller“ Anlass dazu besteht, z.B. Anzeige bei der Polizei.

Daraufhin will L Anzeige gegen Unbekannt bzw. gegen S bei der Polizei erstatten. Sie wird jedoch mehr oder weniger ausgelacht und mit den Worten „sie solle sich mal nicht so anstellen“ wieder nach Hause geschickt.

Welche Möglichkeiten haben L bzw. die Schulleitung dennoch, eine Aufklärung des Vorgangs herbeizuführen?

Danke für Eure Antworten.

Gruß,
Sax

Wie wäre es denn damit, die Polizisten aufzuklären, dass sie sich einer Strafvereitelung im Amt oder eines entsprechenden Versuchs schuldig machen, wenn sie die Anzeige nicht aufnehmen…?

Abgesehen davon: Großartige Ermittlungen sind hier freilich nicht zu erwarten.

Levay

und ausserdem…
Hallo,

… wird der lachende Polizist vielleicht sagen, dass nicht er gelacht habe, sondern dass es sein Klon war, der den Fall nicht aufnehmen wollte.
Wäre doch verwunderlich, wenn Lehrerin L sich nicht noch ein drittes mal dumm anmachen lassen würde, ohne Konsequenzen natürlich.

Gruss, TR

Ja mei, dann erstattet man die Anzeige eben bei der Staatsanwaltschaft. Die Jungs (und Mädels) hören das gar nicht gern.

Levay

Hallo,

danke soweit für die Antworten.

Gruß,
Sax

Schulleitung und Lehrerin haben viele Möglichkeiten, dem 16!-jährigen Schüler das Leben fortan zu verbauen.
Die Lehrerin ist noch sehr jung und sammelt die ersten Erfahrungen.
Sie wurde nicht genügend darauf vorbereitet und könnte ein Konfliktbewältigungsseminar besuchen. Vielleicht auch einen Technologiefortbildungskurs, damit sie mit ihren Schülern mithalten kann.
Und auch lernen, dass die private Telefonnummer geheim zu halten ist:wink:

Hi,

Schulleitung und Lehrerin haben viele Möglichkeiten, dem
16!-jährigen Schüler das Leben fortan zu verbauen.

Eben nicht, das Schulamt lässt Schulleitung und Lehrerin im Regen stehen und fühlt sich nicht zuständig. Die Polizei hält es für einen dummen Jungestreich und wird nicht tätig. Sanktionsmaßnahmen der Schule gegen den Schüler (= Nachsitzen) wurden von den Eltern mit anwaltlichem Schreiben beantwortet.

Die Lehrerin ist noch sehr jung und sammelt die ersten
Erfahrungen.

Woher willst Du wissen, dass die Lehrerin noch sehr jung ist?

Sie wurde nicht genügend darauf vorbereitet und könnte ein
Konfliktbewältigungsseminar besuchen. Vielleicht auch einen
Technologiefortbildungskurs, damit sie mit ihren Schülern
mithalten kann.
Und auch lernen, dass die private Telefonnummer geheim zu
halten ist:wink:

Schön, dass das es immer wieder Leute gibt, die alles ins Lächerliche ziehen müssen.

Gruß,
Sax

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Hallo

S gibt jedoch an, sein Handy wäre
von Mitschülern über Bluetooth „gehackt“ worden.

Sorry, wenn man DAS glaubt, dann muss man auch die Geschichte von dem Spickzettel glauben, die einem ein anderer untergeschoben hat, von dem Viehtransporter der der U-Bahn im weg stand und man deswegen nicht pünktlich sein konnte und dem Tsunami im heimischen Whirlpool, der einem am Hausaufgaben machen gehindert hat, und all die anderen Wüsten Geschichten die einem als Lehrer aufgetischt werden.
Das ist sein Handy und er ist verwantwortlich was mit/auf seinem Handy passiert. Wenn man also diese SMS sichergestellt hat, dann muss auch er die Konsequenzen tragen.
Dann muss er sein Handy künftig gegen Häckerangriffe *lol* sichern. Basta.

Welche Möglichkeiten haben L bzw. die Schulleitung dennoch,
eine Aufklärung des Vorgangs herbeizuführen?

So einem Sch**** einfach keinen Glauben schenken.

Besser noch wirkt aber die Prophylaxe: Schülern einfach keine Handynummer geben!

Gruß
Wawi

Hi,

S gibt jedoch an, sein Handy wäre
von Mitschülern über Bluetooth „gehackt“ worden.

Sorry, wenn man DAS glaubt, dann muss man auch die Geschichte
von dem Spickzettel glauben, die einem ein anderer
untergeschoben hat, von dem Viehtransporter der der U-Bahn im
weg stand und man deswegen nicht pünktlich sein konnte und dem
Tsunami im heimischen Whirlpool, der einem am Hausaufgaben
machen gehindert hat, und all die anderen Wüsten Geschichten
die einem als Lehrer aufgetischt werden.

Natürlich ist das eine Lügengeschichte, vor allem da die SMS Abends um 19:00 Uhr geschickt wurde, wo weit und breit kein anderer Schüler Zugriff hatte. Aber er beruft sich nun mal auf Bluejacking bzw. Bluesnarfing (http://de.wikipedia.org/wiki/Bluejacking) (http://de.wikipedia.org/wiki/Bluesnarfing) und somit steht Aussage gegen Aussage bzw. in dubio pro reo. Für echte Konsequenzen sind somit der Schule die Hände gebunden.

Das ist sein Handy und er ist verwantwortlich was
mit/auf seinem Handy passiert. Wenn man also diese SMS
sichergestellt hat, dann muss auch er die Konsequenzen tragen.
Dann muss er sein Handy künftig gegen Häckerangriffe *lol*
sichern. Basta.

In der guten alten Schule wäre es damit getan:wink:. Aber heutzutage stehen die Eltern gleich mit dem RA auf Seiten des Bengels und nehmen den noch in Schutz.

Welche Möglichkeiten haben L bzw. die Schulleitung dennoch,
eine Aufklärung des Vorgangs herbeizuführen?

So einem Sch**** einfach keinen Glauben schenken.

So einfach ist es leider nicht, weil die Eltern schon mit RA drohen.

Besser noch wirkt aber die Prophylaxe: Schülern einfach keine
Handynummer geben!

Ist klar, aber das Kind ist nunmal schon in den Brunnen gefallen…

Gruß,
Sax

Hi nochmal,

Natürlich ist das eine Lügengeschichte, vor allem da die SMS
Abends um 19:00 Uhr geschickt wurde, wo weit und breit kein
anderer Schüler Zugriff hatte. Aber er beruft sich nun mal auf
Bluejacking bzw. Bluesnarfing
(http://de.wikipedia.org/wiki/Bluejacking)
(http://de.wikipedia.org/wiki/Bluesnarfing) und somit steht
Aussage gegen Aussage bzw. in dubio pro reo. Für echte
Konsequenzen sind somit der Schule die Hände gebunden.

Bitte?!

Wenn man sich darauf einlässt, macht man sich als Lehrer und Schulleiter erpressbar. Mit diesem Argument muss man sämtlichen Unsinn als Entschulddigung gelten lassen.

In der guten alten Schule wäre es damit getan:wink:. Aber
heutzutage stehen die Eltern gleich mit dem RA auf Seiten des
Bengels und nehmen den noch in Schutz.

Dann sollen sie doch mit dem RA kommen.

So einfach ist es leider nicht, weil die Eltern schon mit RA
drohen.

Sh. oben. Dann sollen Sie doch!

Besser noch wirkt aber die Prophylaxe: Schülern einfach keine
Handynummer geben!

Ist klar, aber das Kind ist nunmal schon in den Brunnen
gefallen…

Ist wohl wahr :frowning:

Wie gesagt, meine Meinung ist: keinen Schritt weichen, ansonsten öffnet man als Schule diesem Unsinn Tür und Tor!

Gruß
Wawi

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Hallo Experten,

folgender hypothetischer Fall:

Die junge Lehrerin L bekommt abends um ca. 19:00 Uhr eine SMS
des Schülers S mit einer sexuellen Beleidigung.

Daraufhin wird der Schüler S (16 Jahre, 10. Klasse) von der
Lehrerin und der Schulleitung zur Rede gestellt. Sein Handy
wird konfiziert und festgestellt, dass sich die SMS noch im
Postausgangsfach befindet. S gibt jedoch an, sein Handy wäre
von Mitschülern über Bluetooth „gehackt“ worden. Dies könnte
mit Hilfe einer Spezialfirma herausgefunden werden, die
allerdings erst tätig wird, wenn ein „offizieller“ Anlass dazu
besteht, z.B. Anzeige bei der Polizei.

Er macht sich schon sehr verdächtig, wenn er sich einerseits so wenig auskennt, dass er sein Handy nicht ordentlich sichert, andererseits aber gleich über das Hacken von Bluetooth so gut bescheid weiss.

Ob das Hacken überhaupt im Nachhinein nachweisbar ist und die Staatsanwaltschaft die Kosten dafür auch ausgibt, bezweifle ich sehr.

Daraufhin will L Anzeige gegen Unbekannt bzw. gegen S bei der
Polizei erstatten. Sie wird jedoch mehr oder weniger
ausgelacht und mit den Worten „sie solle sich mal nicht so
anstellen“ wieder nach Hause geschickt.

Tja, sie hat sich leider wohl nach Hause schicken lassen. Hätte sie auf einem Strafantrag bestanden und ggf. gesagt, dass sie sich sonst an die Staatsanwaltschaft wendet, hätte der Polizist wahrscheinlich die Anzeige aufgenommen.
Die Beamten möchten sich so wohl manche, zugegebenermaßen oft erfolglose Anzeige und den damit verbundenen Papierkram vom Hals halten.

Welche Möglichkeiten haben L bzw. die Schulleitung dennoch,
eine Aufklärung des Vorgangs herbeizuführen?

Tja, wenn die Eltern ihrem Schützling so uneingeschränkt glauben…

Frage für mich wäre: distanziert er sich ganz klar von der beleidigenden SMS oder nicht?

Wenn ich merken würde, dass er mich verarscht, würde ich auch meine Position als Leherer(in) ausnutzen.
Was hindert sie daran, ihn immer genau dann dranzunehmen, wenn er mal nicht aufpasst? Warum sollte sie nicht seine Hausaufgaben zufällig mal öfter genau kontrollieren? Warum sollte sie bei gewissen Auslegungssachen in Klausuren nicht bei ihm zufällig die schlechtere Note wählen? Alles natürlich immer zufällig, schön freundlich bleiben usw.

Er und seine Eltern werden schon sehen, was es bringt, seine Lehrer zu verarschen.

Gruß

Holygrail

Hi,

Wie gesagt, meine Meinung ist: keinen Schritt weichen,
ansonsten öffnet man als Schule diesem Unsinn Tür und Tor!

Ganz meine Meinung. Deshalb muss man jetzt ausloten, wie man S am Besten klar auf legalem Weg macht, dass er damit nicht durchkommt…

Gruß,

Nachtrag
Hallo,

ich sehe gerade, dass mein Sarkasmus von weiter unten nicht richtig verstanden worden ist.

Klartext:
Die Lehrerin gehört wegen Unfähigkeit gefeuert und der Schüler bekommt einen Orden wegen Einfallsreichtum.
Blöder geht’s kaum, finde ich.

Gruss,
TR

Wie in den Beiträgen geschrieben gibt es viele Möglichkeiten, dem 17-jährigen Schüler das Leben zur Hölle zu machen.
Ist das der pädagogische Auftrag (, für den sie bezahlt wird)?

Das die Lehrerin jung ist, hat sie in ihrer theoretischen (und hoffentlich war es in diesem Fall nur theoretisch) Frage so formuliert.

Die ernstgemeinten Ratschläge waren nicht ins Lächerliche zu ziehen.
Der Beruf ist kein einfacher und bedarf wenn schon keiner entsprechenden Ausbildung (oder Vorbereitung auf die jeweilige Schule) der Erfahrung.

… eine Lehrerin gibt doch nicht ihre Handynummer bekannt. Hat sie das in einem Anflug von ‚Ruft mich jederzeit an‘ getan, muss sie mit unschönen Reaktionen rechnen. Die Schüler befinden sich in der Pubertät. Das müsste ich der Lehrerin eigentlich nicht mitteilen.
Beginnerfehler?
Jedem passieren Fehler und aus Schaden kann man lernen.
Es war der Fehler der Lehrerin, nicht der des Schülers.

Persönliche Rache wäre fehl am Platze - schlechte Noten etc.
Mag die Lehrerin überdenken, ob sie den richtigen Beruf gewählt hat und somit die ihr anvertrauten Schüler auf den richtigen Weg bringen könnte.
Das Eingestehen eigener Fehler gehörte auch dazu.
Viel Glück und Erfolg!