Beleidignung, Mobbing, Nachbarschafts Terror

Hallo ich hab mal ne fiktive Frage, also ich schieße mal los:

Vor einem Jahr etwa zog Familie Z. in ein 9 Parteien Haus, alles Eigentumswohnungen die von verschiedenen Personen gekauft wurden.Etwa die hälfte der Wohnungen sind Vermietet und die andere hälfte selbst bewohnt.
Also wie gesagt Fam. Z zieht ein ( unterste Etage ) über Fam. Z wohnt etwas länger schon Fam. W.
Frau w. beleidingt Fam. Z. und deren Bekannte grundlos als "verkommenes Assipack, Aufgeschwämmte Klatschkühe und Fettes Nilpferd von ihrer Wohnung aus, im Hausflur und vor dem Fenster der Fam. Z.
Frau W. Schlägt gegen die Wohnungstür und Jalousie und behauptet gegenüber dritten das Herr Z. Alkoholiker ist, Randaliert im Hausflur und keine Arbeit hat. Weder einschreiten des Vermieters von Fam. W., von Fam. Z., noch der Hausverwaltung brachte Besserung. Frau W. wünscht keine Aussprache.

Fam. Z. hat Frau W. keinen Anlass gegeben sich ihren Nachbarn so zu verhalten.

Was kann Fam. Z. machen?

Hallo,
wenn für das geschildterte Verhalten Beweise (Zeugen etc) vorliegen könnte man an eine Strafanzeige u.a. wegen Beleidigung denken. (Oder eine solche in Aussicht stellen)

OB das allerdings das Verhältnis verbessert ist fraglich. Manchmal lassen sich Leute davon abschrecken, manchmal nicht.

Blöde Situation

Fam. Z. hat die anderen Nachbarn als Zeugen und Videobeweise… der Hausverwalter hat das auch schon live mitbekommen. Das ganze geht seit etwa einem halben Jahr so

Anzeige.

Punkt - Aus.

Ich kann mir das schon vorstellen … (warum ich wohl in einem 2-Parteienhaus wohne xD)

Solche Menschen, die andere als asozial bezeichnen - und es im Endeffekt selber sind - kapieren „Aussprachen nicht“.

Die kapieren nur die Keule - und dafür gibts nunmal das Strafrecht^^

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Da in Niedersachsen die obligatorische aussergerichtliche Streitschlichtung gilt, gibt es nur einen richtigen Weg: Der Gang zum Schiedsamt.
Die für Sie zuständige Schiedsperson erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde, der nächsten Polizeidienststelle oder beim Amtsgericht.
Die geschilderten Probleme sind, soweit ersichtlich, ausschließlich zivielrechtlicher (Bürgerl. und Strafrechtl.) Natur und fallen somit in die Zuständigkeit des Schiedsamtes.
Mit freundlichem Gruß
Schiedsmann