Hallo cahbka,
ohne den genauen Hintergrund des Urteils gegen Sie zu kennen, kann man Ihre Frage nicht so genau beantworten.
Nach meinem Rechtsverständnis und dem, was Sie hier als Sachverhalt posten, haben Sie aber alles richtig gemacht, bis zu dem Punkt, an dem Ihr Chef handgreiflich geworden ist.
Das Schubsen gegen die Tür u. die geäußerten Beleidigungen könnten evtl. die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), evtl. der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) oder der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen. Das könnten Sie theoretisch bei der Polizei zur Anzeige bringen.
Nur, je nach genauer Sachlage, könnte die StA oder ein entscheidendes Gericht auf den Privatklageweg bei einem Schiedsmann/einer Schiedsfrau erkennen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich, einfach gesagt, mit Ihrem Chef an einen Tisch setzen und sich mit dem einigen sollen. Das können Sie ggf. auch ohne Polizei und Gericht!
Und was den Schadensersatzanspruch angeht, den Sie hier hinterfragen, muss man sich die ernsthafte Frage gefallen lassen, was außer Ihrem Ehrgefühl ist denn überhaupt verletzt oder beschädigt worden?
Ich glaube nicht, dass Sie vor einem deutschen Gericht in dieser Frage überhaupt etwas erwarten können.
Ich halte Ihre Idee nur für einen unnötigen weiteren Tropfen Öl auf dem Feuer Ihres Rechtsstreits, der einfach so verpuffen und Ihnen nur weiteren Ärger und Frust bringen wird.
Wenn ein Arbeitsgericht eh über Ihren Fall entschieden hat, geben Sie Ihrem Chef doch einfach seine Arbeitskluft zurück und investieren Sie Ihre Energie besser in einen neuen Job.
Mit besten Grüßen und viel Erfolg,
dr.zimmerman.