Beleidigt von meinem ehmaligen Arbeitsgeber!

hallo zusammen,
als ich am 4 Februar beim Arbeitsgericht gewesen bin , hat der Richter es verordnet das ich die Arbeitskleidug meinem ehmaligen Chef zurück gebe!
am 8 Februar bin ich dann dahin! An der Tür habe ich im gesagt das er die Kleidung erst dann bekommen, wenn ich ne schriftliche bestättigung bekomme ! Er ist dann zu mir gekommen und griff in meine Tütte, ich drehte mich von Ihm und machte auch die Tütte von Ihm weg !Er schupste mich gegen die Tür und meinte ich soll verschwinden! Dann noch hat er mich als alter Arsch bezeichten und meinte ich hätte wohl den Arsch offen und er sagte ich wäre so wieso zu bleud!Ich möchte mir das nicht gefallen lassen und Ihm mal zeigen wie bleud ich bin !
was für Möglichkeiten habe ich ?
und auf wie viel Geld kann ich Ihn verklagen ?

MfG

Hallo cahbka,

ohne den genauen Hintergrund des Urteils gegen Sie zu kennen, kann man Ihre Frage nicht so genau beantworten.

Nach meinem Rechtsverständnis und dem, was Sie hier als Sachverhalt posten, haben Sie aber alles richtig gemacht, bis zu dem Punkt, an dem Ihr Chef handgreiflich geworden ist.

Das Schubsen gegen die Tür u. die geäußerten Beleidigungen könnten evtl. die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), evtl. der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) oder der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen. Das könnten Sie theoretisch bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Nur, je nach genauer Sachlage, könnte die StA oder ein entscheidendes Gericht auf den Privatklageweg bei einem Schiedsmann/einer Schiedsfrau erkennen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich, einfach gesagt, mit Ihrem Chef an einen Tisch setzen und sich mit dem einigen sollen. Das können Sie ggf. auch ohne Polizei und Gericht!

Und was den Schadensersatzanspruch angeht, den Sie hier hinterfragen, muss man sich die ernsthafte Frage gefallen lassen, was außer Ihrem Ehrgefühl ist denn überhaupt verletzt oder beschädigt worden?

Ich glaube nicht, dass Sie vor einem deutschen Gericht in dieser Frage überhaupt etwas erwarten können.

Ich halte Ihre Idee nur für einen unnötigen weiteren Tropfen Öl auf dem Feuer Ihres Rechtsstreits, der einfach so verpuffen und Ihnen nur weiteren Ärger und Frust bringen wird.

Wenn ein Arbeitsgericht eh über Ihren Fall entschieden hat, geben Sie Ihrem Chef doch einfach seine Arbeitskluft zurück und investieren Sie Ihre Energie besser in einen neuen Job.

Mit besten Grüßen und viel Erfolg,

dr.zimmerman.

Guten Tag

Nach Schweizer Recht können Sie bei einer Persönlichkeitsverletzung eine Genugtuung fordern. Dafür müssen Sie vor den Zivilrichter, bzw. zuerst an die Schlichtungsbehörde gelangen. Ich würde diesbezüglich von einer Klage abraten, schätze ich die Chancen auf eine Genugtuung doch als eher gering ein, da die genannte Beleidigung nicht öffentlich erfolgt ist und von der Intensität nicht besonders schwer wiegt. Immerhin wird sich die Gegenpartei sicher auf den Standpunkt stellen, dass er das nicht gesagt hat, das ganz anders gesagt hat, dass Sie ihm Anlass zur Wut gegeben haben bzw. ihn ebenfalls beleidigt hätten etc. Sie wären dann beweispflichtig, was bei Aussage gegen Aussage sehr schwierig ist. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie ihr Arbeitgeber vor versammeltem Publikum im Geschäft diffamiert hat. Damit wäre einerseits die Öffentlichkeit gegeben, andererseits entfiele ein Grossteil der Beweisschwierigkeiten.

Etwas anderes ist eine arbeitsrechtliche Klage auf Austellung eines Arbeitszeugnisses bzw. Arbeitsbestätigung (sofern Sie das mit der schrifltichen Bestätigung meinen). Eine „Quittung“ für die Rückgabe der Kleider könnten Sie meiner Meinung nach verlangen und dir Rückgabe der Kleider davon abhängig machen.

In Bezug auf die Arbeitsbestätigung sind Sie klar im Recht und würden vor Gericht obsiegen. Mit dieser Klage könnten Sie die Persönlichkeitsklage verbinden. Wegen der obgenannten Erfolgsaussichten und dem damit verbundenen allfälligen Teilunterliegen vor Gericht, hätten Sie dann aber eine Kostenrisiko, weshalb ich erneut davon abrate.

Auf der strafrechtlichen Seite können Sie gegen Ihren Arbeitgeber Strafanzeige wegen Beschimpfung nach Art. 177 StGB einreichen. Damit erreichen Sie bestenfalls eine Bestrafung des Arbeitgebers. Finanzielle Vorteile bringt Ihnen dieser Weg nicht.

Freundliche Grüsse

Hallo,

Such dir nen Anwalt und lass dich beraten,Beleidigung ist eine Straftat und wenn er dich gegen die Tür schubst macht er sich der Körperverletzung schuldig.

Dein Chef hat Recht.

Hallo,

das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein!?

Sie begehen eine Nötigung und eine erneute Unterschlagung und wollen dafür noch Geld?

Wäre ich an der Stelle Ihres Arbeitgebers gewesen, hätte ich mir das mit dem Arsch verkniffen und hätte Sie festgehalten. Wenn nötig hätte ich Gewalt angewendet. Dazu ist Ihr Arbeitgeber berechtigt, wenn Sie sein Eigentum unterschlagen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Verhalten zu überdenken.

MfG

Hallo,

wesentliches Problem dürfte der Beweis sein: Wer hat die Situation miterlebt und bestätigt, dass sich das genau so abgespielt hat?

Es könnte sich hier um Beleidigung handeln. Beleidigung ist Privatklagedelikt:
http://www.polizei-nrw.de/artikel__82.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage

Es wird also sicher nicht einfach, und verklagen ist Risiko: Da muss man erst mal die Gerichtskosten vorschießen, und wenn man verliert, ist das Geld weg.

Da kann und möchte ich keinen Rat geben - da müsste ich wissen, ob es Zeugen gibt und was die aussagen.

Gruß
polos

Das ist schon wieder keine Strafrechtsfrage. Außerdem: bleud schreibt man blöd. Vielleicht sollten Sie das ganze auf sich beruhen lassen…

sie sollten sich besser informieren bevor Sie sollche aussagen machen ! ich habe bei ihm gearbeitet, die sachen sind deswegen bei mir geblieben,erstmal! da er kein lohn gezahlt hat,musste ich jeden monat das gehalt beim arbeitsgericht anklagen !gerichtlich ist das entschieden worden,das ich ihm die sachen bringe und er überweist mir das restgehalt !er hat die arbeitsbescheinung nicht ausgefühlt und keiner konnte ihn zu verantwortung ziehen, solange ich nicht zum gericht gegangen bin ! ich habe 4 monate kein geld von ihm und auch vom arbeitsamt gesehen, da die arbeitsbescheinigung gefellt hat, konnten die im arbeitsamt meine papiere nicht bearbeiten !
also wie ich sehe haben Sie keine ahnung von , deswegen bitte ich sie ihre nase auch nicht in sachen reinstecken , wovon sie nix verstehen ! ich danke ihnen !

ich habe alles aufgenommen , die ganze unterhaltung !

MfG
cahbka

du hast wohl langeweile ne bobby???
vielleicht hat er mit den behauptungen recht bei dir , auf keinenfall aber bei mir ! kapiert?
also geh lieber arbeiten und verplempere die zeit nicht hier , denn dafür gibts kein geld !

MfG
cahbka

Dein Chef hat Recht.

Der wahre Geist einer Anfrage offenbart sich immer sehr schnell.

Ich habe sehr gut kapiert.

Ich möchte ihnen hiermit dringend empfehlen an ihrem Sozialverhalten und ihrer Wahrnehung der Dinge um sie herum zu arbeiten.
Wieso sollte ich Langeweile haben? Und wieso teilen sie mir mit, dass es für die Beantwortung bei wer-weiss-was kein Geld gibt? Ich habe mich nie nach Geld erkundigt, das waren allein sie.
Daher möchte ich auf gute Ratschläge ihrerseits gerne verzichten.

Sollten sie ihren Mitmenschen gegenüber so auftreten, wie sie es mir gegenüber gerade getan haben, ist es meiner Ansicht kein Wunder, wenn sie keine Arbeit haben. Ich würde sie auch nicht einstellen.

Trotzdem wünsche ich noch einen schönen Tag

Du könntest ihn wegen Beleidigung anzeigen. Dann wäre es ein Strafdelikt und er würde evtl. bestraft, aber er muss dir nichts zahlen. Oder du klagst vor dem Zivilgericht. Das kostet aber zuerst dich etwas. Ob und wieviel er dann an dich zahlen muss, ist völlig offen. Am Besten du nimmst dir einen Anwalt. Aber auch der ist teuer, solltest du den Prozess verlieren.

Sie haben mich nach meiner Meinung gefragt. Wenn die Ihnen nicht passt, ist das nicht mein Problem. Ich glaube nicht, dass die anderen Ihnen etwas anderes raten.

Aber weiterhin viel Glück auf Ihrem Weg.

dann möchte ich gerne wissen was damit gemeint war , mit dein chef hat recht ???
und wenn du lesen und die deutsche sprache beherschst, dann würde die auffallen das danach garnicht gefragt wurde ob mein chef recht hat !
also arbeite an dir !
wegen der Arbeit brauchst du keine gedanken dir zu machen, den ich habe schon einen job!
und wegen dem geld , ließ das von gestern noch einmal dann raffst du es vielleicht beim zweiten anlaub !
und jetzt vergeude meine zeit nicht !
scher dich zu teufel bobby81

dann informieren Sie sich bevor sie hier solche blöde ratschläge geben ! was alles mein arbeitsgeber darf und behaupten sie hier nicht so ein schwachsin !

Hallo,

machen Sie bitte weiter so.

Wenn sich jeder so wie Sie benhmen würde, dann hätten wir sicher viel weniger Probleme.

MfG

wie gesagt, der wahre Geist einer Anfrage offenbart sich immer sehr schnell.

Übrigens: Wer auf das Lesen und Beherrschen der deutschen Sprache verweist, sollte ihr selbst mächtig sein. Ich möchte ihr Unvermögen dazu nicht im Einzelnen hier aufführen.
Des Weiteren zum Thema Zeit vergeuden: Sie haben mir eine Anfrage mit fragwürdigem Hintergrund gestellt. Also ist die Frage, wer hier wohl wessen Zeit vergeudet. Aber ich helfe ihnen trotzdem gern mit einem Bibelzitat weiter:

Seelig sind die geistig armen…

ich habe alles aufgenommen , die ganze unterhaltung !

MfG
cahbka

Das könnte ein Bumerang werden:

http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
"§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht."

Der Chef war sicher nicht mit der Aufnahme einverstanden. Im Ergebnis würden Sie bestraft, und im Prozess gegen den Chef darf die Aufnahme trotzdem nicht verwertet werden. Keine Chance!