Beleidigung?

Hi loderunner,

ianal, aber könnte man das nicht als Schuldeingeständnis
werten?

Das ist richtig, andererseits schreibt Lissy ja:

B hat jetzt den Zettel, auf dem - nachweislich in Handschrift
des A - die Beleidigung schwarz auf weiss steht?

Jawoll!

Daraus würde ich interpretieren, dass in irgendeiner Form (Handschrift?) eindeutig nachweisbar ist, dass A der Urheber des Schreibens ist.

*wink*

Petzi

Hallo,

Das ist richtig, andererseits schreibt Lissy ja:

B hat jetzt den Zettel, auf dem - nachweislich in Handschrift
des A - die Beleidigung schwarz auf weiss steht?

Jawoll!

Daraus würde ich interpretieren, dass in irgendeiner Form
(Handschrift?) eindeutig nachweisbar ist, dass A der Urheber
des Schreibens ist.

Tja, immer noch ianal, aber sind denn drei handschriftliche Worte schon ein Beweis vor Gericht? Insbesondere bei einer nicht sehr ausgeprägten Handschrift, vielleicht auch noch halb verwischt und mit ungewohntem Schreibwerkzeug im Stehen an der Wand hingekritzelt?

Aber ich denke, das kann man so aus der Ferne nicht sagen und ohnehin: vor Gericht und auf hoher See…
Ich würde einen Anwalt fragen bevor ich ein Risiko eingehe (eine erstberatung macht keinen arm). Aber ich sitze auch weit weg im Warmen.
Gruß
loderunner

Ich kann mir denken, dass man als Akademiker mit einem
abgeschlossenen, einigermaßen anspruchsvollem Studium
sicherlich andere Dinge lieber macht, als sich um solche
unreifen, kindischen und lächerlichen Probleme von A und B zu
kümmern.

hallo loderunner und petzi!
Ihr habt sehr recht,dass das, was A und B da abziehen, kindisch und dumm ist. A kann nur hoffen, dass die aufnehmenden Polizisten das als Nichtigkeit ansehen. A hat weiß Gott andere Probleme; B offensichtich nicht. Im übrigen hat sich A bereits bei B entschuldigt, aber auf Knien kriechen möchte A auch wieder nicht. Zur nochmaligen, etwas näheren Erklärung: B ist macht-und kontrollhungrig und möchte, wie über alles und jeden auch über A Kontrolle ausüben, was A im letzten Jahr so gestunken hat, dass A sich erlaubt hat, auf einen Zettel eben jene bösen Worte (nicht Sätze,ohne „ist“ als Prädikat, also ‚eigentlich‘ nicht eindeutig zuzuordnen) zu schreiben, um sich selbst beim Anblick dessen zu ergötzen. Inzwischen läßt sich A nicht mehr alles von B gefallen, was wohl B in seinem Stolz verletzt hat und deshalb A jetzt nach Strich und Faden fertig machen will.
Gruß Lissi.

Hallo!

Ihr habt sehr recht,dass das, was A und B da abziehen,
kindisch und dumm ist. A kann nur hoffen, dass die
aufnehmenden Polizisten das als Nichtigkeit ansehen.

Das werden sie nicht, das können sie auch nicht und das dürfen sie nicht. Der Staatsanwalt, der das dann auf den Tisch bekommt, wird allerdings sehr wohl mit gesundem Menschenverstand rangehen und so gut wie sicher das Verfahren mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung einstellen. Was der Beleidigte dann unternimmt, steht auf einem andern Blatt.

Gruß,

Florian.