Hallo Leute:
Ist es ein Fall von Beleidigung, die zu einer Anzeige führen kann, wenn: Ein beleidigendes Wort steht geschrieben auf einem Zettel unter einem Namen. Der Zettel hängt an einer Pinnwand,neben vielen anderen Zetteln. Die Person mit dem Namen kommt zufällig zu Besuch in dem Haus, in dem die Pinnwand hängt und sieht den Zettel durch Zufall.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar,
Gruß Lissi!
Hallo Leute:
Ist es ein Fall von Beleidigung, die zu einer Anzeige führen
kann, wenn:
Wann sich jemand beleidigt fühlt kann nur er selber wissen und ob er oben drein auch noch eine Anzeige deswegen erstattet wird erst recht nur er selbst entscheiden können.
Gruß Andreas
Hallo.
Ist es ein Fall von Beleidigung, die zu einer Anzeige führen
kann, wenn: Ein beleidigendes Wort steht geschrieben auf einem
Zettel unter einem Namen. Der Zettel hängt an einer
Pinnwand,neben vielen anderen Zetteln. Die Person mit dem
Namen kommt zufällig zu Besuch in dem Haus, in dem die
Pinnwand hängt und sieht den Zettel durch Zufall.
Also ist ursprünglich mutmaßlich nicht die Person gemeint, die jetzt zufällig dort eintrudelt. Ich stelle mir gerade vor, dass in einem Haus mit mehreren Wohnungen unter Schmidt ein Zettel mit „*PIEP*loch“ hängt. Wenn sich jeder zufällig vorbeikommende Schmidt damit identifiziert … dass für den „gemeinten“ Schmidt der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein dürfte, steht natürlich außerhalb der Debatte.
Es käme also darauf an, ob der Name eindeutig zuzuordnen ist. Wenn Du also Zyxcyrymbrzynsky heißest, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du gemeint bist, ein wenig höher als bei Schmidt (jedenfalls in eher westlichen Gegenden).
Gruß Eillicht zu Vensre
Wann sich jemand beleidigt fühlt kann nur er selber wissen und
ob er oben drein auch noch eine Anzeige deswegen erstattet
wird erst recht nur er selbst entscheiden können.Gruß Andreas
Auch wenn die Beleidigung nicht an den betreffenden persönlich gerichtet war und nicht anzunehmen war, dass er den Zettel überhaupt sieht? Auch wenn sich die Beleidigende Person bereits dafür mündlich beim Beleidigten entschuldigt hat?
Hallo, Eillicht,
wenn ich an einer Wand geschrieben fände „Eckard ist doof!“, stutzte ich zwar, bezöge diese Aussage jedoch nicht auf meine Person, da ich meines Nichdoofseins meist sehr sicher bin.
Gruß
Eckard
Hallo,
Auch wenn die Beleidigung nicht an den betreffenden persönlich
gerichtet war und nicht anzunehmen war, dass er den Zettel
überhaupt sieht? Auch wenn sich die Beleidigende Person
bereits dafür mündlich beim Beleidigten entschuldigt hat?
Willst Du damit sagen, dass Person A eine Person B anzeigen will, weil Person B eine Person C beleidigt hat?
Gruß
loderunner
Willst Du damit sagen, dass Person A eine Person B anzeigen
will, weil Person B eine Person C beleidigt hat?
Gruß
loderunner
Nein,aber Person A hat nicht die Absicht gehabt, Person B DIREKT,PERSÖNLICH zu beleidigen, sondern sozusagen ihre Meinung über Person B auf einen Zettel geschrieben, ohne zu wollen, dass Person B dies sieht. Person B hat das nur durch Zufall gelesen.
Hallo Lissi,
ich lese und lese hier mit und je mehr ich lese umso rätselhafter wird mir die Sache. Kannst Du vielleicht nochmal einen Text hier aufschreiben, wie er hätte an besagter Pinwand hängen können? Denn offensichtlich steht da ja nicht „B ist doof“ sondern sehr viel konkreteres, so dass sich B zweifelsfrei erkannt hat.
Ferner fände ich persönlich sehr interessant, was A dazu bewogen hat, einen solchen Schrieb zu „veröffentlichen“ (diese Pinwand war doch irgendwo in einem Treppenhaus, also zumindest teilweise öffentlich, oder?)
*wink* und Dank
Petzi
Hallo,
Nein,aber Person A hat nicht die Absicht gehabt, Person B
DIREKT,PERSÖNLICH zu beleidigen, sondern sozusagen ihre
Meinung über Person B auf einen Zettel geschrieben, ohne zu
wollen, dass Person B dies sieht.
Das wäre dann also nicht Beleidigung, sondern ‚Üble Nachrede‘, siehe hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
oder ‚Verleumdung‘, siehe hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Person B hat das nur durch
Zufall gelesen.
Das ändert nichts.
Strafrechtlich verfolgt wird das ganze nur nach einer Anzeige. Dazu solltest Du dann aber im Brett ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ weiter unten nochmal nachfragen.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo Petzi.Der Name mit Telefonnummer von B stand auf dem Zettel,darunter das Schimpfwort.Die Pinnwand ist im Haus von Verwandten von A, in das B normalerweise gar nicht kommt.
Gruß Lissi
PS:smiley:er Zettel ist klein, unscheinbar unter vielen anderen Zetteln. Das ändert wahrscheinlich nicht viel.
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Hallo Lissi,
*grins* Danke erstmal für die Befriedigung meiner Neugier
Der Name mit Telefonnummer von B stand auf dem
Zettel,darunter das Schimpfwort.Die Pinnwand ist im Haus von
Verwandten von A, in das B normalerweise gar nicht kommt.
Wir haben also einen Zettel wie „B. Qwertz ist ein *passendes Schimpfwort einsetzen* Tel 0123 456 789“ den A im Treppenhaus von C ausgehängt hat.
Was genau wollte A denn mit dem Zettel bezwecken? Und gibt es in diesem Haus denn niemanden (Vermieter, Hauswart oder so) der Aushänge an der Pinwand „absegnen“ muss? Kennt „man“ im Hause C denn die Personen A und B?
Und nun erwägt B rechtliche Schritte gegen A? Und A sieht keine Chance, die Sache mit einem Blumenstrauss/Daimler/Diamantkollier/Mittagessensgutschein oder einem klärenden Gespräch zu lösen? Soweit richtig? Dann sollte A zumindest eine schriftliche Entschuldigung zu B schicken und gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren.
*wink*
Petzi
Hallo Petzi!
Was genau wollte A denn mit dem Zettel bezwecken?
A wollte seiner Wut über B Luft machen,das liegt schon länger zurück.
Und gibt es in diesem Haus denn niemanden (Vermieter, Hauswart oder so)der Aushänge an der Pinwand „absegnen“ muss?
Das Haus ist ein 1 Familien Haus von Ehepaar C.
Kennt „man“ im Hause C denn die Personen A und B?
Ja, A ist mit C direkt verwandt und von B geschieden.
Und nun erwägt B rechtliche Schritte gegen A? Und A sieht
keine Chance, die Sache mit einem
Blumenstrauss/Daimler/Diamantkollier/Mittagessensgutschein
oder einem klärenden Gespräch zu lösen? Soweit richtig?
Ja! Denn B liebt rechtliche Schritte!
Dann sollte A zumindest eine schriftliche Entschuldigung zu B
schicken und gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren.
Wenn A sicher sein könnte, das dies eine Entlastung wäre, würde A das machen, obwohl A sich ja schon mündlich entschuldigt hat bei B, nur ohne Zeugen.
Hallo Lissi,
die C’s haben ihren Zettel, der sich in ihrem Haus befand an B als „Beweisstück“ herausgegeben?
B hat jetzt den Zettel, auf dem - nachweislich in Handschrift des A - die Beleidigung schwarz auf weiss steht?
Auf wen ist B sauer?
Auf A - weil er was Unfreundliches zu seinem Namen gekrizelt hat?
Auf C - weil die nicht umgehend Zettel samt Beleidigung beseitigt und einen neuen Zettel (Name, Tel, ohne Beleidigung) geschrieben haben?
Nett.
Viele Grüße
Mara
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Nein,aber Person A hat nicht die Absicht gehabt, Person B
DIREKT,PERSÖNLICH zu beleidigen, sondern sozusagen ihre
Meinung über Person B auf einen Zettel geschrieben, ohne zu
wollen, dass Person B dies sieht.Das wäre dann also nicht Beleidigung, sondern ‚Üble Nachrede‘,
siehe hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
oder ‚Verleumdung‘, siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Nein, das wäre immer noch eine Beleidigung. Wenn ich zum Jochen sage „Mensch Jochen, der Ingo, diese dumme Sau…“ ist das eine Beleidigung zum Nachteil vom Ingo, auch wenn ich das nur gegenüber dem Jochen so gesagt habe. Die Beleieidung setzt nicht voraus, dass derjenige, der beleidigt werden soll, von ihr Kenntnis erlangt, sondern lediglich, dass irgendjemand davon Kenntis erlangt.
Der Unterschied zwischen § 185 und §§ 186, 187 liegt darin, dass bei der Beleieigung ein Unwerturteil geäußert wird, bei der üblen Nachrede und der Verleumdung geht es aber um Tatsachenbehauptungen. Das wäre etwa der Fall wenn ich dem Jochen wahrheitswidrig erzählen würde, dass der Ingo schon wieder mal seine Frau verhauen hat.
Gruß,
Florian.
Danke für die Korrektur! (owt)
-nix-
Hallo!
Auch wenn die Beleidigung nicht an den betreffenden persönlich
gerichtet war und nicht anzunehmen war, dass er den Zettel
überhaupt sieht?
Ich erwähne das hier nochmal kurz, weil es gut an diese Stelle passt. Es ist für eine Beleidigung nicht erforderlich, dass man denjenigen, über den man sein Unwerturteil äußern will, persönlich anspricht. Schon die Äußerung eines Unwerturteils gegenüber beliebigen Dritten reicht aus, die Beleidigung muss in Richtung des Verletzten geäußert werden. Dass sie das nun im angenommenen Fall zufällig auch noch ist, ändert nichts an der Beurteilung.
Gruß,
Florian.
Hallo Maralena
die C’s haben ihren Zettel, der sich in ihrem Haus befand an B
als „Beweisstück“ herausgegeben?
Nein, B hat ihn einfach an sich genommen.
B hat jetzt den Zettel, auf dem - nachweislich in Handschrift
des A - die Beleidigung schwarz auf weiss steht?
Jawoll!
Auf wen ist B sauer?
Auf A - weil er was Unfreundliches zu seinem Namen gekrizelt
hat?
Auf C - weil die nicht umgehend Zettel samt Beleidigung
beseitigt und einen neuen Zettel (Name, Tel, ohne Beleidigung)
geschrieben haben?
Sowohl als auch.
Nett.
Nun ja, A findet es wohl etwas lächerlich,aber B ist halt so…
Also muss A wohl nun einen Anwalt konsultieren. Zum Glück für die Anwälte gibt es ja viele Bs!
Gruß Lissi.
Hallo!
Also muss A wohl nun einen Anwalt konsultieren. Zum Glück für
die Anwälte gibt es ja viele Bs!
Zum Glück oder nicht zum Glück, darüber kann man geteilter Meinung sein.
Ich kann mir denken, dass man als Akademiker mit einem abgeschlossenen, einigermaßen anspruchsvollem Studium sicherlich andere Dinge lieber macht, als sich um solche unreifen, kindischen und lächerlichen Probleme von A und B zu kümmern.
In meiner perfekten Welt jedenfalls käm so ein Unfug nicht vor - leider musste ich mich mit ähnlichen Kindereien bereits vor Gericht rumschlagen und war dankbar, dass der Vorsitzende sowohl für den Geschädigten als auch für den Angeklagten die passenden Worte gefunden hat.
Gruß,
Florian.
Hallo Lissi,
ich muss nochmal mit meiner Neugier nerven, aber ich fürchte, dass der genaue Wortlaut von dem ausgehängten Zettel schon eine Rolle spielt. Also „B. Qwertz ist doof“ mag da einen anderen Stellenwert haben als „B. Qwertz hat am 35.5.2005 im Karstadt in Kleinhintertupfing die Portokasse geklaut“.
Ansonsten überlege ich verzweifelt welche Umstände mich dazu bewegen könnten im Treppenhaus (sagen wir mal) meiner Eltern einen Zettel aufzuhängen, der meinen Expartner bös beleidigt. Und ich komm nicht drauf. War das von A eine Art „Bewältigung“ vom Abschied? Und warum dann nicht bei A zuhause sondern bei Cs? Und warum nicht in die Schreibtischschublade verbannt oder nach dem Schreiben feierlich verbrannt/beerdigt/zerfetzt/zum Klo runtergespült?
Also muss A wohl nun einen Anwalt konsultieren. Zum Glück für
die Anwälte gibt es ja viele Bs!
Zum Schaden der Anwälte kann ich A nur raten, nochmal eine schriftliche Entschuldigung an B zu übermitteln. Gleichzeitig wäre auch eine müdliche Entschuldigung an B vor Zeugen eine Überlegung wert. Wenn dies passiert ist, würde ich an As Stelle mich erstmal entspannt zurücklehnen und abwarten, ob und wann ich Post kriege ob dieser Beleidigung. Und dann erst täte ich bei meinem Anwalt vorbeischlappen.
Disclaimer: mir drängt sich der Verdacht auf, dass in diesem fiktiven Fall A und B schon wegen anderer Dinge miteinander im anwaltlichen Kontakt stehen. Sollte dies der Fall sein, würde ich nach der Entschuldigung (die muss sein!) und beim nächsten Besuch bei meinem Anwalt mal unverbindlich nachfragen, was mir denn so blühen könnte und wie ich das abwenden kann.
*wink*
Petzi
Hallo,
Zum Schaden der Anwälte kann ich A nur raten, nochmal eine
schriftliche Entschuldigung an B zu übermitteln.
ianal, aber könnte man das nicht als Schuldeingeständnis werten? Ich würde erst den Anwalt fragen. Immerhin könnte der Nachweis schwierig sein, wer den Zettel überhaupt geschrieben hat.
Aber ich kenne die Personen auch nicht. Insbesondere nicht die beleidigte Person.
Gruß
loderunner