Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein Mann erhält einen Anruf von seiner Ex-Frau. Sie möchte finanzielle Dinge mit ihm klären. Leider ist die Ex-Frau selten in
der Lage Dinge ruhig zu klären. Sie wird während des Telefonates
ziemlich ausfallend, insbesondere der neuen Lebensgefährtin ihres Ex-Mannes und deren gemeinsamen kleinen Sohn gegenüber.
Beide werden auf obszöne Art und Weise beschimpft:
(Sorry schonmal vorab für diese Sprache)
„Dann geh doch zu Deiner Scheiß-Schlampe; Endlich hast Du jemanden gefunden, der die Beine für Dich breit macht;“ der kleine Sohn, sieben Monate alt wird als „Bastard“ bezeichnet.
Diese Form der Bezeichnungen bzw. Beschimpfungen sind bereits vermehrt
vorgekommen.
Kann man dagegen angehen? Irgendwo ist ja schließlich eine Grenze, oder?
Vielen Dank für die Antworten.
Grüße, austral1a
Howdy,
zu der Sache erstmal die folgende Frage: Stand das Telefon
auf Lautsprechen/Mithören und wurde das der Gegenpartei mitgeteilt?
Gruss
norsemanna
Danke für die zügige Antwort.
Das Telefonat hat der Exmann nur mit seiner Exfrau
geführt. Es hat niemand mitgehört.
Grüße, austral1a
Hi,
Das Telefonat hat der Exmann nur mit seiner Exfrau
geführt. Es hat niemand mitgehört.
nun,
>„Dann geh doch zu Deiner Scheiß-Schlampe; Endlich hast Du jemanden
>gefunden, der die Beine für Dich breit macht;“ der kleine Sohn,
>sieben Monate alt wird als „Bastard“ bezeichnet.
der ehrverletzende Inhalt dieser Mitteilungen steht - so glaub ich - nicht zur Diskussion. Allerdings wird man die Tatsache, dass eben solches gesagt wurde, schwerlich beweisen können (Wie ein Richter im Klagefall die „Beweise würdigt“, hängt allerdings vom ihm persönlich und vom jeweiligen Fall ab, ggf. auch davon, ob die Beleidigende vorher schon mal mit Beleidigungen aufgefallen ist)
Gruss
Norsemanna
Hallo,
Kann man dagegen angehen? Irgendwo ist ja schließlich eine
Grenze, oder?
Sicher. Der Angerufene könnte sich entschieden solche verbalen Entgleisungen verbitten und ein solches Gespräch auf der Stelle beenden, und sich auch in Zukunft konsequent weigern, unter solchen Umständen ein Gespräch zu führen.
Aber was das ist ja wohl kaum eine Rechtsfrage, oder?
Es grüßt
Wil