Hallo.
Darf man Personen des öffentlichen Lebens öffentlich beleidigen?
Dürfte man beispielsweise unter einen Song bei YouTube als Kommentar schreiben, dass man den Interpreten für einen Idioten hält?
Hoffentlich ja! 
Gruß, Nemo.
Hallo.
Darf man Personen des öffentlichen Lebens öffentlich beleidigen?
Dürfte man beispielsweise unter einen Song bei YouTube als Kommentar schreiben, dass man den Interpreten für einen Idioten hält?
Hoffentlich ja! 
Gruß, Nemo.
Hallo Nemo,
nein, darf man nicht, vgl. § 186 StGB.
Gruß
Ewurscht
Guten Tag,
dass ist ja krass. Ich dachte immer sowas zählt zur freien Meinungsäußerung. Man hat ja auch nur einen Kommentar zu etwas gegeben. Aber gut zu wissen, dass dem nicht so ist.
dass ist ja krass. Ich dachte immer sowas zählt zur freien
Meinungsäußerung.
Aber klar. So wird Ritualmord auch durch die Religionsfreiheit gerechtfertigt und überhöhte Geschwindigkeit durch das Grundrecht auf Freizügigkeit.
Gruß
Christian
Schönen Dank für die Antwort.
Hallo,
dass ist ja krass. Ich dachte immer sowas zählt zur freien
Meinungsäußerung. Man hat ja auch nur einen Kommentar zu etwas
gegeben. Aber gut zu wissen, dass dem nicht so ist.
in dem Moment, wo Du eine Person mit Schimpfwörtern belegts, bzw. etwas schlechtes über sie erzählst ohne es beweisen zu können, ist das nicht mehr durch das Recht auf freie meinungsäußerung gedeckt. Etwas anderes ist es, wenn Du etwas zu den Handlungen der Person sagst. Ein Satz wie „Ich halte das für eine völlig idiotische Interpretation des Songs“ könnte da schon eher toleriert werden.
gruß, Niels