Beleidigung

Hallo,

angenommen, auf einen Artikel des Verfassers A antwortet jemand „du nervst, du alte Schwuchtel“, ist das ein Grund für eine Strafanzeige und Zivilklage wegen Schmerzensgeld ?

Es geht nicht um das Schmerzensgeld, sondern darum, dem Urheber dieses Textes einen „Warnschuß“ zu verpassen. Kann man nicht auch eine strafbewährte Unterlassungserklärung verlangen ?

Gruss

Andreas

Hallo,

das ist eine Beleidigung nach StGB § 185, würde also zunächst einen Straftatbestand darstellen. Dieser wird nur auf Strafantrag des Geschädigten (Verfasser A) verfolgt.
Verfasser A könnte also entweder mit Strafantrag drohen und zur Unterlassung auffordern oder einen solchen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, Polizei oder Gericht binnen 3 Monaten stellen. Hier könnte dem „jemand“ eine Geldstrafe drohen (bspw. vorausgesetzt, er kann ermittelt werden…).

Schmerzensgeld ist eine Variante der Schadenersatzforderung. Eine solche Forderung ist eine zivilrechtliche und müsste separat eigeklagt werden. Dabei ist der Geschädigte (Verfasser A) beweispflichtig in dem Sinne, dass er nachweisen muss, inwiefern und in welchem Ausmaß ihm ein Schaden körperlicher oder ideeller Art zugefügt wurde. In diesem Fall also unwahrscheinlich.

Hallo,
sofern die Äußerung öffentlich verbreitet wurde, also ggü. Dritten, würde ich erstmal den Verfasser der Antwort oder MOD mit Hinweis auf den Straftatbestand bitten, die Antwort löschen zu lassen.

Oder wurde diese Aussage nicht öffentlich und nur gegen den Verfasser des Artikels getätigt?
Dann wäre meine Meinung, dass man der Polizei nicht wegen eines solchen Satzes die Zeit rauben sollte, auch wenn es u.U. ein Straftatbestand ist und ich verstehen kann, dass man sich sehr darüber ärgert. Es genügend „wirkliche“ Straftaten, um die sich die Polizei zu kümmern hat.

Die Nerven und Zeit würde ich mir auch selber sparen. Sofern kein weiterer Schaden entstanden ist, finde ich Aufwand und Nutzen nicht verhältnismäßig. Das kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Viele Grüße