Hallo,
man nehme an ein Vermieter schreibt einem Ex-Mieter unter anderem „Sind Sie wirklich so blöd?“ . Ist das Beleidigung im rechtlichen Sinne und gibt es die Möglichkeit ihn anzuzeigen wegen Beleidigung.
Vielen Dank!
Hallo,
man nehme an ein Vermieter schreibt einem Ex-Mieter unter anderem „Sind Sie wirklich so blöd?“ . Ist das Beleidigung im rechtlichen Sinne und gibt es die Möglichkeit ihn anzuzeigen wegen Beleidigung.
Vielen Dank!
Hallo !
Eine rhetorische Frage,keine Aussage oder Tatsachenbehauptung.
„Sie Blödmann !“ = Beleidigung
„In meinen Augen sind sie blöd !“ = Meinung,keine Beleidigung.
MfG
duck313
Hallo,
Eine rhetorische Frage,keine Aussage oder Tatsachenbehauptung.
„Sie Blödmann !“ = Beleidigung
„In meinen Augen sind sie blöd !“ = Meinung,keine Beleidigung.
sorry, aber das ist definitiv nicht richtig. Die Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Insofern erfüllen beide Beispiele den Tatbestand.
Hier ein kurzer Abriss
http://www.juraforum.de/wiki/beleidigung
Gruß
S.J.
Hallo,
man nehme an ein Vermieter schreibt einem Ex-Mieter unter
anderem „Sind Sie wirklich so blöd?“ . Ist das Beleidigung im
rechtlichen Sinne und gibt es die Möglichkeit ihn anzuzeigen
wegen Beleidigung.
ja, das dürfte den Tatbestand erfüllen. Allerdings wird bei solchen Dingen eine Anzeige erfahrungsgemäß von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
PS: Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, was einem vorgehalten wird.
Gruß
S.J.