Zu Ergänzung.
Die Anfrage war so gedacht, dass es nicht um eine „Auseinandersetzung“ in der Sache geht, auch nicht um einen Ausdruck spontaner Überreaktion. B geht es ausschließlich datum, A gezielt als Person zu diffamieren.
solange in und um 234 Wohnort der Begriff des „Dummschwätzers“
kein regional anerkannter Ehrentitel ist: Ja.
sprich, wenn eine 3 am Anfang waere, dann ist es eine Beleidigung, wenn aber eine 8 am Anfang waere, dann waere es Volksbrauchtum, gelle
So ala „Saupreiß, damischer“ …
SCNR
n.
PS Dies kommt von jemanden, der im Bereich 3… aufgewachsen ist und studiert hat, aber auch zehn Jahre im Bereich 8 gelebt und gearbeitet hat.
PPS Laut Internet soll Dummschwätzer im Saarland sehr beliebt sein … aber das hat ja auch ein paar Jahre länger gebraucht, bis es in Deutschland angekommen ist
Es ist nicht auszuschließen, dass auf dem „Weg durch die Instanzen“ ein Richter diese Wortwahl als „Ehrverletzung“ verurteilt, weil dies sich aus dem Zusammenhang ergeben könnte.
Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. … mehr auf http://w-w-w.ms/a492vx