Beleidigung

Hallo,

das Internet ist ja kein rechtsfreier Raum.

B schreibt auf der Seite eínes sozialen Netzwerks:

„A ist ein Dummschwätzer und wohnt in ABC-Straße 123 in 234 Wohnort.“

Erfüllt diese Aussage eurer Ansicht nach den Straftatbestand der Beleidigung?

Danke
Slides

Hallo,

solange in und um 234 Wohnort der Begriff des „Dummschwätzers“ kein regional anerkannter Ehrentitel ist: Ja.

Danke worldwidefab,

Zu Ergänzung.
Die Anfrage war so gedacht, dass es nicht um eine „Auseinandersetzung“ in der Sache geht, auch nicht um einen Ausdruck spontaner Überreaktion. B geht es ausschließlich datum, A gezielt als Person zu diffamieren.

OT: Nord/Südgefälle ?

Hallo,

solange in und um 234 Wohnort der Begriff des „Dummschwätzers“
kein regional anerkannter Ehrentitel ist: Ja.

sprich, wenn eine 3 am Anfang waere, dann ist es eine Beleidigung, wenn aber eine 8 am Anfang waere, dann waere es Volksbrauchtum, gelle :wink:

So ala „Saupreiß, damischer“ …

SCNR
n.

PS Dies kommt von jemanden, der im Bereich 3… aufgewachsen ist und studiert hat, aber auch zehn Jahre im Bereich 8 gelebt und gearbeitet hat.

PPS Laut Internet soll Dummschwätzer im Saarland sehr beliebt sein … aber das hat ja auch ein paar Jahre länger gebraucht, bis es in Deutschland angekommen ist :wink:

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Hallo!

solange in und um 234 Wohnort der Begriff des „Dummschwätzers“
kein regional anerkannter Ehrentitel ist: Ja.

Könnte sich aber auch um eine knochentrockene, wahrheitsgemäße Feststellung handeln.

Gruß
Wolfgang

Es ist nicht auszuschließen, dass auf dem „Weg durch die Instanzen“ ein Richter diese Wortwahl als „Ehrverletzung“ verurteilt, weil dies sich aus dem Zusammenhang ergeben könnte.

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. … mehr auf http://w-w-w.ms/a492vx

Nun ja, sollte das an einen Staatsanwalt gelangen der seit 10 Jahren nichts mehr zu tun gehabt hat, dann wird er das Verfahren eröffnen.

Aber in aller Regel wird das wohl wegen geringer Schuld eingestellt!

MfG

robobob.

Nun ja, sollte das an einen Staatsanwalt gelangen der seit 10
Jahren nichts mehr zu tun gehabt hat, dann wird er das
Verfahren eröffnen.

ob die StA mit den ermittlungen beginnt, liegt nicht in ihrem ermessen.

Aber in aller Regel wird das wohl wegen geringer Schuld
eingestellt!

weitaus praxisnäher ist in einem solchen (einmaligen) vorfall das verfahren einzustellen und den antragsteller auf den privatklageweg zu verweisen.