Beleidigung

Hallo,
ich wollte mal wissen wie man bei Beleidigungen verfährt und wann es Sinn macht Anzeige zu erstatten.

Der Vorfall:
Ich mache im Moment ein Zoopraktikum. Heute habe ich grosse Äste von Bäumen abgeschnitten was eine ziemliche Arbeit war. Es ging um die Blätter, denn die sollten die Tiere zu fressen kriegen.
Nun ja, ich habe also einen Ast gerade abgesägt, da kommt so ein älterer Zoobesucher her und sagt einfach: ich nehm mir jetzt mal ein paar Blätter! und will an meinem Ast rupfen. Ich sag: Nein, das ist für die Hirsche! Der Typ grapscht aber trotzdem danach und ich zieh den Ast weg. Dann flippt er total aus schleudert mir die Blätter die er doch schon abgerissen hat ins Gesicht und beschimpft mich aufs Übelste. Blöde Kuh war noch das harmloseste.
Ich war erst mal schockiert und danach habe ich mich geärgert, dass ich ihn nicht angezeigt habe. Zeugen gab es genug.

Hätte ich ihn anzeigen können? Wie denn, ruft man dann die Polizei?

Danke für Antworten und auch fürs Lesen!

vg jima

Hey Jima,
laß den Alten laufen. Der scheint doch so voller Probleme zu sein, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Außerdem hast du überhaupt nichts in der Hand. Dann steht Aussage gegen Aussage. Du glaubst doch nicht, dass dieser Mann vor Gericht verkündet: Jawohl Euer Gnaden, ich habe blöde Kuh und noch viel mehr zu ihr gesagt. Solltest du im Leben mit „blöde Kuh“ davon kommen, hast du echt Glück gehabt. Also vergiß es und versuche nett zu den Zoobesuchern zu sein. Wer weiß, vielleicht wollte er die Blätter nur essen.
Gruß, Alexander

Alexander hat Recht, es lohnt sich nicht. Insgesamt fühlen sich Richter erfahrungsgemäß oftmals ‚verarscht‘ wenn sie Beleidigungsfälle zu verhandeln haben. So lange es sich nicht um Üble Nachrede oder Verleumdung handelt, lohnt sich der Aufwand nicht. Lass es also auf sich beruhen.

Wer weiß,
vielleicht wollte er die Blätter nur essen.

Hihi, vielleicht war es ja ein „Rindvieh“ :wink:

Ciao
Kaj

Hallo Jima,

so wie der rumgesponnen hat, ist es gut möglich, dass er sowieso nicht ganz zurechnungsfähig ist, und dann wird das nix mit einer Bestrafung wg. Beleidigung.

Vergiss es … das nächste Mal lass ihn die Blätter essen.

Grüße
Sebastian