Beleidigung ab wann?

Ab wann spricht man z.B. einem Polizisten gegenüber eine Beleidigung aus? Konstruierter Fall: Fahrzeugkontrolle, aus heiterem Himmel, nur so, nichts zu beanstanden, aber macht mich fuchsteufelswild. Da sage ich im zum Abschied: Der Teufel soll Sie holen? Ist das eine Beleidigung, oder nur ein Wuschn, halt andersrum wie „einen schönen Tag noch“?

Danke für Tips Antal?

Eine Beleidigung fängt da an, wo sich der Angesprochene in seiner persönlichen Ehre verletzt fühlt.

Der eine veim „holt euch der Teufel“ ein anderer schon beim „Du“

Beamtenbeleidigung an sich gibt es nicht. Das gab es zuletzt im alten Preussen. Es gibt jedoch zahlreiche Urteile, nachdem man Beleidigungen gegenüber Beamten einordnen kann. „Herr Oberförster“ für einen Polizisten war meines Wissens nach keine - da Oberförster angesehene Berufsgruppen sind.

Aber wie gesagt, das hängt sehr davon ab, was der Polizist verstanden hat und ob er es als Beleidigung auffasst.

Eine Beleidigung fängt da an, wo sich der Angesprochene in
seiner persönlichen Ehre verletzt fühlt.

Nein. Es kommt auf den objektiven Tatbestand, nicht auf das subjektive Empfinden an.

Um dies zu beurteilen, landet so etwas dann im Zweifelsfall vor Gericht.

Das ist richtig. Aber bevor es überhaupt zu einer Anzeige kommt, muss sich der angesprochene Beamte ersteinmal beleidigt fühlen… Eine Verpflichtung jede als ggf. als Beleidigung gemeinte Außerung anzuzeigen, besteht nicht.

Ob es dann objektiv auch tatsächlich eine Beleidung war, wird dann das Gericht klären. Das stimmt.

Nein. Es kommt auf den objektiven Tatbestand, nicht auf das
subjektive Empfinden an.

Die Erfüllung des objektiven Tatbestands setzt in diesem Fall aber eine subjektiv wahrgenommene und objektiv nachvollziehbare Ehrverletzung voraus, was auch darin zum Audruck kommt, dass es sich hier um ein Antragsdelikt handelt.

Gruß Andreas

„Herr Oberförster“ für einen Polizisten war meines Wissens nach
keine - da Oberförster angesehene Berufsgruppen sind.

Das lässt sich nicht generalisieren. Es kommt ja insbesondere auf das Ziel der Äußerung von Seiten des mutmaßlichen Beleidigers an und übrigens auch auf seinen Habitus.

Es gibt genügend Gerichtsurteile (z.B. eines in einem Prozess gegen Dieter Bohlen) in denen z.B. das „Du“ nicht als Beleidigung gesehen wurde, weil der Beklagte/Täter/Du-Sager das „Du“ vom Habitus und vom intellektuellen Umgang her als völlig normal und legitim ansieht/ansehen muss und eben nicht in beleidigender Absicht gebraucht hat.

Wir sind glücklicher Weise eben nicht alle gleich, sondern werden unter Rücksichtnahme auf unsere spezifische Person gleich behandelt.

Gruß Andreas