Beleidigung aber wie?

folgendes szenario:

10.Klasse gymnasium

Person A , 1,90m gross, blond, blauäugig, trägt in der schule kampfstiefel und bundeswehrdevotionalien, in der freizeit auch gerne lonsdale und pitbull, ist aber eindeutig KEIN NAZI.

Wird von person B, persischer abstammung, aufgrund seiner sehr guten schulischen leistungen, beschimpft.

ALS: scheiss nazi, arschloch, wichser, verfi**ter deutscher

Darauf meinte A, wenn sie DTL nicht möde solle sie doch nach persien zu ihren grosseltern zurückgehen.

Person A bekam einen Verweis und eine anzeige, Person B wurde nciht bestraft. Inwiefern macht es sinn person b anzuzeigen bzw. zum direktor zu gehen?

Hallo

Person A , 1,90m gross, blond, blauäugig, trägt in der schule
kampfstiefel und bundeswehrdevotionalien, in der freizeit auch
gerne lonsdale und pitbull, ist aber eindeutig KEIN NAZI.

Mag sein, aber wenn etwas quakt wie eine Ente, watschelt wie eine Ente und aussieht wie eine Ente, ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit halt schon vorhanden, dass es für eine Ente gehalten wird.

Wird von person B, persischer abstammung, aufgrund seiner sehr
guten schulischen leistungen, beschimpft.

Wirklich aufgrund der guten schulischen Leistungen?

ALS: scheiss nazi, arschloch, wichser, verfi**ter deutscher

1-3 sind Beleidigungen, wenngleich verständliche, 4 erfüllt aber den Straftatbestand der Volksverhetzung (nämlich gegen alle Deutschen pauschal). Steht etwa auf dem Niveau von „Scheißjude“.

Darauf meinte A, wenn sie DTL nicht möde solle sie doch nach
persien zu ihren grosseltern zurückgehen.

Ist eine angemessene Reaktion auf 4, auf 1-3 wurde aber anscheinend gar nicht reagiert.

Person A bekam einen Verweis und eine anzeige, Person B wurde
nciht bestraft. Inwiefern macht es sinn person b anzuzeigen
bzw. zum direktor zu gehen?

Überhaupt nicht, da im Deutschen anders als im Englischen Sinn nicht „gemacht“ wird, sondern gehabt. (Sollte sich in der 10. Klasse Gymnasium ebenso herumgesprochen haben wie die Verwendung von Großbuchstaben.) Und Sinn hat es dann, wenn es Zeugen für die Auseinandersetzung gab. Allerdings würde ich es erst mal bei der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft belassen, der Direktor ist anscheinend einer von der Sorte, der nur solche Dinge unternimmt, die auuch die taz gutheißen würde - so lange man ihm kein rechtskräftiges Strafurteil unter die Nase hält und ihm so seinen Realitätsverlust nachweist.

Gruß
smalbop

Hallo auch

Person A , 1,90m gross, blond, blauäugig

hübsch

kampfstiefel und bundeswehrdevotionalien, in der freizeit auch
gerne lonsdale und pitbull, ist aber eindeutig KEIN NAZI.

weniger hübsch. sieht aus wie…, nein, 16jährige sind keine Nazis, benutzt aber nationalistische aggressive Dresscodes

Wird von person B, persischer abstammung, aufgrund seiner sehr
guten schulischen leistungen, beschimpft.

Da steckt was ganz anderes dahinter

ALS: scheiss nazi, arschloch, wichser, verfi**ter deutscher

womöglich die Indifferenz, daß die eigene Abstammung mit Sprachschwierigkeiten, kulturellem Hintergrund, rigider Erziehung, Religiosität etc., alles das, was man da nur vermuten kann, dazu beiträgt, daß Person B schulisch schwächer ist und sie andererseits aber auch auf die eigene Herkunft auch ein bisschen stolz sein will und muss, genauso wie A. 16 jährige sind so. Und dann gegenüber A ausfällig wird.

Darauf meinte A, wenn sie DTL nicht möde solle sie doch nach
persien zu ihren grosseltern zurückgehen.

Nochmal einen drauf

Person A bekam einen Verweis und eine anzeige, Person B wurde
nciht bestraft. Inwiefern macht es sinn person b anzuzeigen
bzw. zum direktor zu gehen?

Keinen menschlichen Sinn. Aber ich bin keine Expertin für Rechtsfragen.

A hat doch einen großen Standortvorteil. Er sollte sich mal die Springerstiefelchen vor der Tür der Familie von B ausziehen und gucken, wie die so drauf sind und leben. Das sind manchmal überaschende Erfahrungen. Weil er in der Schule besser ist als B. könnte er ihr ja auch mal ein bißchen helfen vielleicht. Bei persönlichem Kontakt relativiert sich vieles. Ich halte eine Fortsetzung der Auseinandersetzung auf formaler Ebene für nicht förderlich.

Grüße
orangegestreift

Wirklich aufgrund der guten schulischen Leistungen?

ALS: scheiss nazi, arschloch, wichser, verfi**ter deutscher

1-3 sind Beleidigungen, wenngleich verständliche,

Verständlich? Aha…

4 erfüllt aber den Straftatbestand der Volksverhetzung (nämlich gegen
alle Deutschen pauschal). Steht etwa auf dem Niveau von
„Scheißjude“.

Wo hast du das denn her? :wink:
Zum einen ist diese Bemerkung so nicht geeignet den öffentlichen frieden zu stöpren (Tatbestandsmerkmal), dann könnte es zudem sein, dass der Beleidiger selbst Deutscher ist, was eine Selbstbeschimpfung wäre und zuletzt sind „die Deutschen“ kein Teil der Bevölkerung (wieder ein tatbestandsmerkmal), sondern eben an sich die Grundgesamtheit.
Also - keine Volksverhetzung, sondern eine Beleidigung.

Gruß Andreas

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Es ist trotzdem einfach nur lächerlich, dass sich ein deutschstämmiger Deutscher von einer Deutschen, die eben persisch-stämmig ist, als „Scheiß-Deutscher“ beleidigen lassen muss, eine in etwa gleichwertige Beleidigung zurückgibt (Auge um Auge, Zahn um Zahn, toll^^) - aber ER dafür einen Verweis UND eine Anzeige bekommt, SIE aber IHN beleidigen darf…

Der Direktor scheint entweder die Situation nicht in allen Facetten zu kennen, oder er ist absolut unfähig, sich angemessen zu verhalten und die Konfliktparteien unvoreingenommen zu behandeln.

Sarrazin hat zwar ne ganze Menge Müll verzapft, aber das ein oder andere hat eben doch Hand und Fuß - und eine Übervorteilung von sog. Minderheiten führt auch nicht grade zu einer positiven Integration - Integration bedeutet Einfügung, ein Miteinander… kann doch auch multi-kulti sein, ich hab meine Jugend in einem Ort mit 88 verschiedenen gemeldeten Nationalitäten verbracht - das kann auch Hand in Hand gehen…

Aber wie es NICHT gehen soll, und nicht gehen DARF, das zeigt dieses Beispiel.

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Hallo,

ich würde den Sachverhalt auf die verwaltungsrechtliche Ebene hegben, d.h. gegen den Verweis Widerspruch einlegen. Dann muss von anderer Stelle nochmals entschieden werden. Als Begründung könnte man u.a. die erste (erlaubte?) Beleidigung anführen.

Gruss

Iru

Hallo

ich würde den Sachverhalt auf die verwaltungsrechtliche Ebene
hegben, d.h. gegen den Verweis Widerspruch einlegen. Dann muss
von anderer Stelle nochmals entschieden werden.

Das ist nicht schlecht, wenn es geht.

Als Begründung
könnte man u.a. die erste (erlaubte?) Beleidigung anführen.

Hallo, ich halte die erste Beleidigung („Scheiß-Nazi“) nicht für straffrei. Zwar entspricht die Verbindung der beiden Apostrophierungen durchaus einer faktischen Gegebenheit (und stellt damit einen Pleonasmus dar), doch darf der nicht ohne stichhaltigen Beweis zur Bezeichnung einer bestimmten Person verwendet werden. So lange sich der Beschimpfte nicht selbst öffentlich zumindest als „Nazi“ beizeichnet, bleibt „Scheiß-Nazi“ eine Beleidigung.

Gruß
smalbop

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Dafür kann man - so man eine hat - auch seine Rechtsschutzversicherung nutzen.

Denn Verwaltungsrechtsschutz beeinhaltet auch seit einigen Jahren Schulangelegenheiten^^

Mir schwant, dass es wohl doch nicht nur mein Direx war, der seinerzeit ungerecht und unfähig war :stuck_out_tongue:

Das gibts noch immer :wink:

Hallo, ich halte die erste Beleidigung („Scheiß-Nazi“) nicht
für straffrei.

Hallo,

ich stimme da vollauf mit dir überein, auch ich halte das nicht für straffrei. Das „erlaubt“ bezog ich auf die Haltung des Direktors, da er offensichtlich nur die Beleidigung von einer Seite beanstandet und ahndet, die der anderen aber hinnimmt (also erlaubt).
Ich weiss aber nicht, ob man zwischen Jugendlichen - gerade bei Beleidigungen - unbedingt mit dem Strafgesetzbuch für Ordnung sorgen sollte. Ich denke, dass da eher die Eltern und auch die Schule gefordert sind. Wenn aber nicht oder nur einseitig gehandelt wird, ist der Verwaltungsrechtsweg gegen den Verweis der Direktors ein durchaus probates Mittel.

Gruss

Iru

Entschuldigung wegen der Gross-/Kleinschreibung, aber ich bin etwas in Rage im Moment

In dem Punkt stimme ich absolut mit dir überein

Und mal allgemein: Weder Pitbull noch Lonsdale sind Nazimarken, es gibt zu viele die das noch nciht begriffen haben.

Genauso wie skinheads nicht zwangsläufig nazis sind

A hat doch einen großen Standortvorteil. Er sollte sich mal
die Springerstiefelchen vor der Tür der Familie von B
ausziehen und gucken, wie die so drauf sind und leben. Das
sind manchmal überaschende Erfahrungen. Weil er in der Schule
besser ist als B. könnte er ihr ja auch mal ein bißchen helfen
vielleicht. Bei persönlichem Kontakt relativiert sich vieles.
Ich halte eine Fortsetzung der Auseinandersetzung auf formaler
Ebene für nicht förderlich.

Grüße
orangegestreift

es war die rede von Kampfstiefeln, KEINE springerstiefel, da gibt es einen riesengrossen unterschied

Person Bs Grosseltern leben noch in Persien und Person B fährt auch jede Ferienn dahin, von daher war es keine Beleidigung sondenr ein ernst gemeinter Vorschlag, wenn es Person B hier nciht gefalle, könne soe ja gerne dauerhaft in ihrem Feriendomozil verweilen

Irgendwie relativiert das doch die Aussage noch um einiges, oder seht ihr das anders?!!

ot
Hallo,

es war die rede von Kampfstiefeln, KEINE springerstiefel, da
gibt es einen riesengrossen unterschied

Dieser Umstand mag Leuten in der Szene bekannt und sogar wichtig sein.
Für mich wäre es das gleiche.

Gruß
Elke

Guten Tag,

Wird von person B, persischer abstammung, aufgrund seiner sehr
guten schulischen leistungen, beschimpft.

ALS: scheiss nazi, arschloch, wichser, verfi**ter deutscher

A. kann zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Beleidigung machen. Der Staatsanwalt (STA) entscheidet, ob er den B. anklagt oder nicht. Da es bei der Beleidigung nur um ein Privatdelikt handelt, muss der STA ein „öffentliches Interesse“ erkennen, sonst wird es eingestellt. Aber wenn der B. schon öfters in Erscheinung (strafrechtlich) getreten ist, kann es passieren, dass er angeklagt wird.
Besteht kein öffentliches Interesse, kann der A. einen Anwalt beauftragen.

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/materialien/strafp…

Wenn ich A. wäre, würde ich eine Anzeige machen, das kostet gar nichts. Sonst passiert wieder auch gar nichts. Wenn A. Zeugen hat gleich benennen.

Darauf meinte A, wenn sie DTL nicht möde solle sie doch nach
persien zu ihren grosseltern zurückgehen.

Meiner Meinung nach ist es keine Straftat (wenn der A. nur das gesagt hat). Die Anzeige wird eingestellt.

Person A bekam einen Verweis und eine anzeige, Person B wurde
nciht bestraft. Inwiefern macht es sinn person b anzuzeigen
bzw. zum direktor zu gehen?

Wer hat den Verweis ausgesprochen? Der A. sollte zum Direktor gehen und fordern, dass der Verweis aufgehoben wird oder das B. auch einen kriegt.

Grüße,

Bernd

Genauso wie skinheads nicht zwangsläufig nazis sind

Nicht alle haben die bestimmte politische Richtung. Deshalb ohne Vorurteile ran und mit den Leuten reden.

http://www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwe…

Hast du schonmal Kampfstiefel gesehen??

DAMIT ist man ganz bestimmt nciht rechts

Gib es doch einfach mal bitte in wikipedia ein…

einmal kampfstiefel und dann springerstiefel

ich sehe das schon so :wink:

Kampfstiefel: http://bilder.afterbuy.de/images/25261/605000-kampfs…

Springer:
http://www.preisvergleich.org/pimages/SPRINGERSTIEFE…

die haben ursprüngeleich keine stahlkappe