Beleidigung am Telefon

Hallo Experten,

A wurde heute um 10:00 Uhr auf sein Mobiltelefon angerufen. Der Anrufer hielt seine Nummer verdeckt und beleidigte A. Nun hat A seinem Mobilfunkanbieter geschrieben und um Mitteilung der Nummer gebeten die ihn angerufen hat. Die Antwort des Anbieters:

„Eingehende Anrufe werden aus Datenschutzrechtlichen gründen nicht erfasst. Daher können wir Ihnen die Rufnummer des Anrufs nicht mitteilen.“

A ist überrascht: Hatte er damals etwas falsch verstanden als es hieß alle Mobilfunkverbindungen (unter anderem die Nummern der Teilnehmer) müssten ab 2009 für ein halbes Jahr gespeichert bleiben? War dies nicht die Vorratsdatenspeicherung?

Fragen:
1.Beruht die Antwort des Anbieters auf einem Fehler?
2.Was wird auf Vorrat gespeichert?

  1. Und vor allem: Was kann A tun um dem Beleidiger auf die Schliche zu kommen?

A ist überrascht: Hatte er damals etwas falsch verstanden

Ja.

Vorratsdatenspeicherung?

Auf diese Daten haben nur die Ermittlungsbehörden Zugriff, wenn es sich um _schwere_ Straftaten handelt, also Mord, Erpressung, Kinderhandel, Terrorismus…

  1. Und vor allem: Was kann A tun um dem Beleidiger auf die
    Schliche zu kommen?

Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei, die freut sich sicher, da sie sonst so wenig zu tun hat…

  1. Und vor allem: Was kann A tun um dem Beleidiger auf die
    Schliche zu kommen?

Vom Provider das Leistungsmerkmal Malicious Call Identification (MCID) freischalten lassen. Dazu musst du einen zivilrechtlichen- oder Straftatbestand glaubhaft machen, das sollte im Fall telefonischer Beleidigungen absolut problemlos sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungstechnische_…

HTH

Fragen:
1.Beruht die Antwort des Anbieters auf einem Fehler?
Nein

2.Was wird auf Vorrat gespeichert?
Wie mein vorredner schon sagte, nur verbrechen.

  1. Und vor allem: Was kann A tun um dem Beleidiger auf die Schliche zu kommen?
    A könnte zwar anzeige gegen unbekannt erstatten er müsste aber nachweisen das eine bedrohung stattgefunden hat.
    Kann er aber nicht weil selbst wenn er einen mitschnitt von dem gespäch hätte wäre es ein rechtswiedriges handeln.
    Es sei denn er hat b darauf aufmerksam gemacht das er das gespräch aufnimmt.

Hoffe ich konnte helfen