vielleicht ist ja jemand dabei, der hierzu eine Ahnung oder Meinung hat. Man weiß ja nie warum gefragt wird oder warum gerade anders, allerdings ist vielleicht ja ein Spezialist dabei. Folgendes stand in einem Anhörungsbogen:
Es stand unter Bermerkung speziell dies:
Bitte schildern Sie was Sie genau zu der Person X gesagt haben.
Haben Sie Worte wie y und z benutzt?
Dazu sei noch bemerkt, dass die Person X, um die es sich dreht und die Beschuldigte sich nicht gesehen haben können, weil die Person X gar nicht zugegen war bzw. die Beleidigung aus einem Gespräch zwischen der Beschuldigten und Ihrer Freundin, durch ein auf Kipp stehendes Fenster wahrgenommen haben will. Die Person X war außerdem nicht in dem Raum mit dem gekippten Fenster, sondern befand in einem Gespräch in einem Raum nebenan, wo das Fenster nicht geöffnet bzw. auf Kipp stand.
Ich schreibe einfach mal, wie ich mir den Fall vorstelle nach dieser Schilderung:
Die Beschuldigte hat sich mit ihrer Freundin mutmaßlich über Person X unterhalten und selbige dabei als y und z bezeichnet. Y und z muss man sich wohl als stark abwertende Begriffe vorstellen.
Die Person X hat dieses Gespräch durch ein gekipptes Fenster mitgehört und hat daraufhin eine Anzeige wegen Beleidigung erstattet.
Die Beschuldigte soll sich nun zum Sachverhalt äußern.
vielleicht ist ja jemand dabei, der hierzu eine Ahnung oder Meinung hat.
Was für eine Ahnung oder Meinung sollen wir denn haben? Die Frage ist mir nicht klar.
Ich hätte nur gedacht, dass es sich in einem solchen Fall um üble Nachrede handeln würde, und nicht um Beleidigung.
Hallo, dank für die Info. Es geht mir eigentlich darum, warum die Polizei nicht nach dem Hergang fragt, sondern nur ob Sie diese Worte benutzt hat!
Gruß Opec
Darf/kann die Person X sich auch schon beleidigt fühlen, wenn Wörter fallen, die überhaupt nicht für sie bestimmt sind. Wenn Personen z. B. in einem Gespräch zwischen der Beschuldigten und der Freundin/ Freund/ Bekannten, Wörter fallen und Person X sich angesprochen fühlt. Ist sowas rechtlich relevant, wenn man den Inhalt eines Gesprächs mithört. Unterhaltung auf der Terrasse etc…
Darf/kann die Person X sich auch schon beleidigt fühlen, wenn Wörter fallen, die überhaupt nicht für sie bestimmt sind.
Natürlich darf sie sich beleidigt fühlen, aber ich glaube nicht, dass das strafrechtlich von Belang ist. Bei einer Tat ist immer eine Absicht erforderlich, um bestraft werden zu können. Und solange keine falschen Tatsachen behauptet, sondern nur mit Schimpfwörtern über die Person hergezogen wurde, und dies weder öffentlich noch gegenüber der betroffenen Person, sondern (vermeintlich) unter vier oder sechs Augen stattgefunden hat, so müsste es sich meiner Ansicht nach um reine private Meinungsäußerungen handeln.