Möchte eine Strafanzeige
stellen bzw eine Privatklage führen wegen Beleidigung
(Fäkalsprache,Bedrohung).
Wie geht man denn da vor? Ist der übliche
weg der gang zur Polizei?Was muss ich dort alles vorlegen?Einen
Rechtsanwalt möchte vorerst nicht einschalten.Oder ist es ratsam
gleich einen Anwalt zu beauftragen?
Wie sieht es aus mit
Schmerzensgeldforderungen,sind die bei Beleidigungen durchsetzbar und
was ist zu erwarten?Es sollte jedenfalls die Anwaltskosten
decken.
Wer kann kurz erklären wie das Procedere
läuft?
Guten Morgen!
Als Anzeigenerstatter benötigen Sie zunächst einmal keinen Anwalt!
Gibt es für die „Beleidgung“ Beweismittel oder Zeugen?
Sie können eine Strafanzeige sowohl schriftlich, als auch persönlich auf dem Revier erstatten; etwaige Beweismittel und Personalien möglicher Zeugen legen Sie dort vor, bzw. benennen diese schriftlich.
Selbstverständlich muss der angezeigte Sachverhalt der Wahrheit entsprechen, sonst machen Sie sich selbst strafbar.
Das Thema „Schmerzensgeld“ sollten Sie hinten an stellen; um dies einzuklagen, ist in der Tat ein Anwalt erforderlich…das dürfte sich nicht ‚rechnen‘.
Gruß,
Christian
Hallo!
Der normale Weg führt zunächst zur Polizei. Dort sollten Sie die Anzeige erstatten. Vorlegen müssen Sie dazu nur einen gültigen Personalausweis, Reisepass o.ä.
Sollten Sie jedoch Beweismittel haben (wie z.B. Briefe in welchen Sie beleidigt wurden) dann sollten Sie diese natürlich ebenfalls bei der Anzeigenaufnahme vorlegen.
Einen Anwalt können Sie sich zunächst sparen. Diesen können Sie sich nehmen, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Schmerzensgeldforderungen, werden Sie wegen Beleidigung wohl kaum durchsetzen können. Zu Schmerzensgeldforderungen wird Ihnen ein Anwalt sicherlich mehr sagen können, da dies nicht Aufgabe/Sachgebiet der Polizei ist. Wie gesagt, ich denke aber nicht, dass Schmerzensgeldforderungen wegen Beleidigung durchsetzbar sind…einen Anwalt würde ich mir daher sparen.
Wegen der Bedrohung sollten Sie beachten, dass diese lediglich vorliegt, wenn man Ihnen mit einem Verbrechen, wie z.B. ihrer Ermordung etc. droht. Eine Bedrohung liegt z.B. nicht vor, wenn ihnen „nur“ mit Schlägen etc gedroht wurde. Das ist zwar meist schwerlich vom Anzeigenerstatter zu verstehen, ist aber leider vom Gesetzgeber so vorgegeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
MfG
Hallo Neumann,
aus polizeilicher Sicht in die Sache recht einfach.
Man geht zur nächsten Polizeidienststelle, bringt seinen Ausweis mit, um sich auszuweisen, meldet sich an der Wache und teilt dem Beamten mit, dass man eine Anzeige aufgeben möchte.
Der Beamte wird den Sachverhalt aufnehmen (dazu ist er verpflichtet).
Dabei wird er Deine Personalien, sowie die Personalien des Beschuldigten aufnehmen.
Man kann jetzt dem Beamten den Sachverhalt schildern, Beweise anführen, Zeugen nennen usw.
Danach wird das zu Papier gebracht und man kann den Sachverhalt (Anzeige) unterschreiben.
(Etwas leichter wird es, wenn man selbst einen Sachverhalt schreibt und ihn dann mitbringt. Vorher fällt einem dann meist mehr ein, als dann auf der Wache).
Im weiteren Verlauf, vielleicht ein paar Tage später, wird die Polizei den Beschuldigten zu dem Sachverhalt befragen.
Der Beamte wird die Aussage auch aufnehmen und das Verfahren (Akte) dann zur Staatsanwaltschaft weiterleiten. Dort wird das Verfahren dann eingestellt oder weiter verfolgt. Das entscheidet der Staatsanwalt nach vorliegenden Fakten.
Sollte das Verfahren eingestellt werden, ist es dann nur möglich auf dem Privatklageweg zu Recht zu kommen.
Dazu bitte aber einen Rechtsanwalt konsultieren !
Viel Glück
Hallo Neumann,
du reißt hier Bereiche an, die wohl besser ein Anwalt beantwortet.
Aber: Klar kannst du zur Polizei gehen und eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten. Übrigens Bedrohung ist nicht gleich Bedrohung im strafrechtlichen Sinne.
Gut wäre natürlich, wenn Du Zeugen hast. Lebenspartner, Verwandte oder besser noch unabhängige Zeugen, wie z. B. Nachbarn etc.
Schmerzensgeld wegen Beleidigung? Davon habe ich leider keine Ahnung. Ist ja auch einem Polizisten aus beruflicher Sicht eher egal.
Ich weiß aber, wenn man als Beamter z. B. beleidigt wird, Gerichte schon mal Schmerzensgeld bewilligt haben. Viel war das jedoch nicht, ist ja auch vom Wortsinn her eher verständlich.
Über die Höhe des Schmerzensgeldes habe ich gar keine Ahnung.
Aus deiner Andeutung, dass es zumindest für die Anwaltskosten reichen müsste, schließe ich, dass du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Sollte es jedoch zu einer Verurteilung deines Kontrahenten kommen, dann trägt dieser auch die Verfahrenskosten.
Gruß
Nasa
Hallo,
die Sache ist ganz einfach. Sie gehen zur Polizei und erstatten Anzeige und Strafantrag wegen Beleidigung und Bedrohung. Der Vorgang wird dann an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Einen Anwalt brauchen Sie dazu nicht, außer, Sie möchten Schadensersatz, was wohl ungewiß ist. Wenn Sie einen Zeugen für die Vorgänge haben, umso besser. Da die Vorfälle nach Strafgesetzbuch zu ahnden sind, müssen Sie keine Zivilklage anstrengen, außer für Schmerzensgeld.
Grüße
Mike
Der übliche und einfachste Weg ist, zur Polizei zu gehen, Anzeige zu erstatten und Strafantrag wegen Beleidigung und Bedrohung zu stellen. Im Rahmen der Anzeigenbearbeitung wird dann der Beschuldigte (Täter) zur Sache vernommen, wenn er eine Aussage machen will, er muss nämlich nicht. Dann geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet. Verhandlung, Strafbefehl oder sie stellt das ganze ein. Was aus der Erfahrung heraus das wahrscheinlichste ist. Sorry. Aber die Gerichte sind nun mal überlastet, was sicherlich nicht an der Polizei liegt. Solltest Du Schmerzensgeldfprderungen haben, musst du die Via Anwalt durchsetzen lassen. Laß Dich von so einem doch einfach mal beraten…
Gruß
C.
Gehen Sie einfach zur nächsten Polizeidienststelle und erstatten dort Anzeige (Ausweis mitnehmen).
Anzeige bei der Polizei erstatten. Schmerzensgeld ist eher unüblich. Ich hoffe es war ein Zeuge dabei, sonst steht Aussage gegen Aussage.
Du gehst zur Polizei und gibst eine Anzeige auf - Fertig.
Für den Rest suche bitte einen Anwalt auf. Da auch Rechtsberatung im Netz ein gesetzliches Ende hat.
Hallo
So eine Antwort kann man sich doch nun wirklich sparen,finden Sie nicht??
Hat abgesehen davon auch nichts mit der Frage zu tun…
Du gehst zur Polizei und gibst eine Anzeige auf - Fertig.
Für den Rest suche bitte einen Anwalt auf. Da auch
Rechtsberatung im Netz ein gesetzliches Ende hat.