Beleidigung durch Betriebsrat!

Hi Leute,

ich hätte mal gerne eure Meinung zu diesem fiktiven Fall gehört.

Person A ist weiblich und die stellvertretende Filialleiterin einer Modekette. Sie ist nach dem Schwangerschaftsurlaub recht fix wieder ins Berufsleben zurückgekehrt. Nachdem Sie sich ausgestempelt hat um Feierabend zu machen trifft Sie auf dem Weg aus der Filiale den Betriebsrat B der Filiale. Sie spricht Ihn an um Ihm noch einen schönen Tag zu wünschen und erhält als Antwort das er 1. nicht mit Ihr sprechen würde nachdem Sie ausgestempelt ist und 2. nicht mit schlechten Müttern redet. Welche Konsequenzen sollte oder könnte dies für ein Mitglied des Betriebsrates haben, da meiner Meinung nach ja gerade ein Mitglied des Betriebsrates Vorbild für gute Sitten am Arbeitsplatz sein sollte.

Freue mich über eure Antworten

MFG
Marcel

Hallo,

so ärgerlich das auch ist, eine Beleidigung ist das m.E. noch nicht. Wir sind uns aber einig, dass sich so etwas nicht gehört und als Betriebsrat schon mal gar nicht. Ich würde den Betriebsratsvorsitzenden einschalten.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Hans-Jürgen,

sorry, aber was bitte soll denn SCHLECHTE MUTTER sonst sein als eine
Beleidigung. Das ist doch etwas, dass eine berufstätige Mutter ins
Mark trifft - und womöglich auch genau so gedacht war: Unter die
Gürtellinie.

Nur um einen BR deswegen zu kündigen, müsste das schon eine bösartige
Beleidigung sein. Hier liegt aber mehr eine in beleidigender (evtl.
bewußt verletzender) Form vorgebrachte sachliche Kritik vor. Das wird
also kaum als bösartige Ehrverletzung durchgehen.

Eine Abmahnung ist aber angezeigt.

Grüße
EK

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Ergänzung
Ergänzung:

Ein BR, der solche Reden führt, verletzt auch die Grundsätze
vertrauensvoller Zusammenarbeit. Es wäre auch im Wiederholungsfall an
einen Ausschluß wg. grober Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG zu
denken.

@MOD und E.Krull
@ MOD:

wie ihr seht, habe ich meine Antwort jetzt ganz entfernt, ich lasse mir meine Artikel nicht zerstückeln.

Ich gebe ja zu, dass das vielleicht teilweise OT war. Meine langjährige Erfahrung als Führungskraft sagt mir aber, dass man immer beide Seiten anhören muss, um ein Urteil zu fällen.

@ E.Krull:

wir sind uns, denke ich, einig. Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne ist es nicht, aber eine Abmahnung scheint gerechtfertigt. Die Hoffnung in meiner Antwort war, dass der BR-Vorsitzende sich da einschaltet. Neben eventuellen arbeitsrechtlichen Konsequenzen für das BR-Mitglied ist so ein Vorfall ja auch geeignet, das Ansehen und das Vertrauen der Mitarbeiter in die Arbeit des BR herunterzuziehen.

Gruss Hans-Jürgen
***

[MOD] Statement
Hallo Hans-Jürgen,

wie ihr seht, habe ich meine Antwort jetzt ganz entfernt,

Da ist nichts gegen einzuwenden.

ich lasse mir meine Artikel nicht zerstückeln.

Damit wirst Du leben müssen, wenn Du Dich nicht an die Regeln hälst.

Ich gebe ja zu, dass das vielleicht teilweise OT war. Meine
langjährige Erfahrung als Führungskraft sagt mir aber, dass
man immer beide Seiten anhören muss, um ein Urteil zu fällen.

Es war mindestens missverständlich, weshalb ich es entfernt habe - und man konnte nur eine Seite hören (vielmehr lesen).

LG
Guido [MOD]

Hallo,
greift denn das AGG irgendwie in diesem Fall? Diskriminierender geht´s ja kaum.
Andreas

Einspruch
Hi,

dass B an seinem Verhalten arbeiten sollte, darüber sind wir uns wohl einig.

Ein BR, der solche Reden führt, verletzt auch die Grundsätze
vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Wieso siehst du einen zwingenden Zusammenhang zwischen einer privaten Entgleisung nach Feierabend von Kollege zu Kollege (deren strafrechtliche Würdigung noch nichtmal ansatzweise eindeutig ist) und der ehrenamtlichen nebenberuflichen Tätigkeit als BR? Die vertrauensvolle Zusammenarbeit bezieht sich übrigens grundsätzlich auf das Verhältnis BR zu Arbeitgeber.

Es wäre auch im Wiederholungsfall an einen Ausschluß
wg. grober Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG
zu denken.

Der Betriebsrat bzw. seine Mitglieder hat nicht die Aufgabe, freundlich zum einzelnen Mitarbeiter zu sein, sondern er soll die kollektiven Rechte wahren und sich für diese, falls im Einzelfall erforderlich ohne Ansehen der Person, einsetzen. Er ist kein Pausenclown und auch nicht zu vorbildlicher Führung verpflichtet.

Dein Bundestagsmandat verlierst du ja auch nicht, bloß weil du rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt wirst.

Zumindest betriebsverfassungsrechtlich sehe ich keine Möglichkeit, B an den Karren zu fahren. Zweifellos sehen wir B hier als Arsch, aber das hat nichts mit Verstößen gegen seine Mandatspflicht zu tun.

Gruß
Nils

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Hi Marcel,

Welche Konsequenzen sollte oder könnte dies für ein Mitglied
des Betriebsrates haben, da meiner Meinung nach ja gerade ein
Mitglied des Betriebsrates Vorbild für gute Sitten am
Arbeitsplatz sein sollte.

Warum sollte der BR ein Vorbild für gute Sitten sein? Erklär mir das mal bitte.
Und warum sollte es für ihn irgendwelche Konsequenzen haben, nur weil er irgendeinen Gruss nicht wie gewünscht erwidert hat? Du erhoffst dir hier wirklich einen juristisch Rat um der fiktiven Person einen rein zu würgen, weil er Person A nicht mag?

Der BR ist zuständig für die arbeitsrechtlichen Interessen der Mitarbeiter im Betrieb, als auch deren Einhaltung. Mehr nicht!

Ganz streng genommen, war Person A just nach dem sie abgestempelt hatte, keine Kollegin mehr sondern nur noch irgendeine Person die er aus seinem beruflichen Umfeld kennt. Und private oder gar höfliche Kontakte muss man mit Kollegen nicht halten, die man nicht mag. Weiss der Geier wie sie ihm unangenehm aufgefallen ist. Man muss ja schliesslich nicht von allen geliebt werden.

G.
Krümel

Hallo,

Der BR ist zuständig für die arbeitsrechtlichen Interessen der
Mitarbeiter im Betrieb, als auch deren Einhaltung. Mehr nicht!

Aha. Das heißt also, er kann nach der Arbeit seinen Antipathien freien Lauf lassen?

Ganz streng genommen, war Person A just nach dem sie
abgestempelt hatte, keine Kollegin mehr sondern nur noch
irgendeine Person die er aus seinem beruflichen Umfeld kennt.

Was erzählst du denn da für einen Quatsch mit Soße? Stell dir vor, du wärst diese Frau und dich würde jemand (egal ob Betriebsrat oder „nur“ Kollege) so angehen. Das wäre dir egal oder wie?
Mal angenommen, er hätte das während der Arbeitszeit gesagt. Wärs dann was anderes für dich?

Gruß X.

Hallo,

Aha. Das heißt also, er kann nach der Arbeit seinen
Antipathien freien Lauf lassen?

Was spricht dagegen?

Was erzählst du denn da für einen Quatsch mit Soße? Stell dir
vor, du wärst diese Frau und dich würde jemand (egal ob
Betriebsrat oder „nur“ Kollege) so angehen. Das wäre dir egal
oder wie?

Mich würde niemand so angehen. Daher brauche ich es mir auch nicht vorzustellen.

Mal angenommen, er hätte das während der Arbeitszeit gesagt.
Wärs dann was anderes für dich?

Moment, lass mich erst mal schauen, bevor ich antworte… äh… Jaaaa, wir sind immer noch im Brett Arbeitsrecht! Dann wäre das etwas anderes, aber ob man da dem BR Mitglied etwas antun kann nur weil er sich unhöflich benahm, bezweifle ich. Er könnte eventuell von der Geschäftsleitung mündlich oder schriftlich getadelt werden, mehr jedoch nicht.

Davon abgesehen ist es doch wurscht ob es sich bei A um ein Männlein oder Weiblein handelt. Und so ganz ohne kann sie ja auch gar nicht sein, wenn hier gleich nach juristischen Konsequenzen für das „nicht geliebt“ werden gefragt werden muss :wink:)))

Gruss
K.

Hallo,

Aha. Das heißt also, er kann nach der Arbeit seinen
Antipathien freien Lauf lassen?

Was spricht dagegen?

Der fallengelassene Bleistift ist kein Freibrief, die Boxhandschuhe anzuziehen. Am Ausgang des Arbeitsplatzes ist zudem ein Bezug zur Arbeit eindeutig herstellbar. Und wenn einem das Arbeitsverhältnis lieb ist, dann benimmt man sich innerhalb gewisser Grenzen. Auch ab 16:31 ist niemand Freiwild.

Mich würde niemand so angehen. Daher brauche ich es mir auch
nicht vorzustellen.

Das spricht nicht gerade für deine Fähigkeit oder Bereitschaft, dich einem abstrakten Sachverhalt zu stellen, der dich nicht persönlich betrifft. Dann können wir ja wenns nach dir ginge § 185 StGB abschaffen?

äh… Jaaaa, wir sind immer noch im Brett Arbeitsrecht!
Er könnte eventuell von der Geschäftsleitung mündlich oder
schriftlich getadelt werden, mehr jedoch nicht.

Eintrag ins Klassenbuch wäre eher das Schulbrett. Oder meinst du eine Abmahnung?

Und so ganz ohne kann sie ja
auch gar nicht sein, wenn hier gleich nach juristischen
Konsequenzen für das „nicht geliebt“ werden gefragt werden
muss :wink:)))

Immer wieder schön, Menschen ohne Vorurteile zu treffen.

Was bin ich froh, dass du nicht auf der Seite der Rechtsprechung sitzt, außerdem frage ich mich wieder mal, ob Demokratie immer die beste Idee ist.

Nichts für ungut
Nils

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Ich würde als Person A den Betriebsrat oder als nur Mitarbeiter auffordern seine ausserung doch bitten zu begründen weil die Anschuldigungen saug der sich ja auch nicht aus dem fingern. Den als stellvertretende Filialleiterin kann ich mir auch vorstellen das sie auch keine saubere weste hat. Ich will die Entgleisung der Person B nicht Entschuldigen aber hier wird nur auf der eine Seite rumgehackt. Ich bin mir ziemlich sicher das sie als stellvertretende Filialleiterin auch bei so manchen Mitarbeitern unbeliebt ist nur das die sich nicht trauen ihr die Meinung zusagen.

Wieso siehst du einen zwingenden Zusammenhang zwischen einer
privaten Entgleisung nach Feierabend von Kollege zu Kollege
(deren strafrechtliche Würdigung noch nichtmal ansatzweise
eindeutig ist) und der ehrenamtlichen nebenberuflichen
Tätigkeit als BR? Die vertrauensvolle Zusammenarbeit bezieht
sich übrigens grundsätzlich auf das Verhältnis BR zu
Arbeitgeber.

Hallo Nils,

hast Du vielleicht überlesen, dass das Opfer die stellvertretende Filialleiterin war, d.h. also jemand, der für den AG an BR-Sitzungen teilnimmt?

Grüße
EK

Hi,

hast Du vielleicht überlesen, dass das Opfer die
stellvertretende Filialleiterin war, d.h. also jemand, der für
den AG an BR-Sitzungen teilnimmt?

Nein, habe ich nicht. Übrigens: Der AG nimmt nicht uneingeladen an BR-Sitzungen teil. Und selbst bei einer Einladung ist fraglich, ob er die stellvertretende Filialleiterin hinschicken würde. Es ist zumindest kein zwingender Schluß.
Und nochmal: B hat nicht in seiner Funktion als BR gehandelt. Das ließe sich aus der Schilderung meiner Meinung nach nicht mal ansatzweise konstruieren. Selbst wenn er gesagt hätte „Ich bin jetzt ausdrücklich als BR unfreundlich zu dir!“ wäre die geschilderte Lappalie kein Grund für eine Amtsenthebung.

Gruß
Nils