Beleidigung durch Chef

Guten Tag,
ich habe zur Zeit ein großes Problem.
Mein befristeter Arbeitsvertrag lief zum 31.12. aus.
Nach mündlicher Absprache mit Chef wurde mir ein neuer Vetrag angeboten.Nun ist es aber so, daß meine Chefin mich öfters grob beleidigt hat,negative Äußerung aufgrund meiner Herkunft(bin ostdeutsch-Chefin ließ anmerken,das man mit ostdeutschen nicht zusammen arbeiten kann),Arbeitsschutz ist nicht gegeben(mangelnde Hygiene während Behandlung von HIV-Pat.). Ich habe eine Woche ohne neuen Vetrag gearbeitet. Nach einer erneuten Beleidigung sagte ich Ihr,das ich an einer Weiterbeschäftigung nicht interessiert bin.Ich bin zur Zeit krankgeschrieben und habe mich beim Arbeitsamt gemeldet.Habe der Mitarbeiterin Sachlage auch erklärt und sie nahm mich als arbeitslos auf. War das richtig?Wie verhalte ich mich?Für Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!

Hi du,
ich finde es richtig was du gemacht hast!!!
Da du ja nix schriftliches hast ,kann dir dein Chef auch nix!!!
Und in so´nem Betrieb würde ich auch nicht arbeiten wollen!!!
Das ist ja wohl das letzte jemanden wegen seiner Herkunft zu dissen!!!
Viel Glück nun beim Arbeitsamt LG Nicole…

Hi Du,
ich danke Dir für Deine schnelle Antwort. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich trotzdem fristlos kündigen muß, obwohl ich momentan ja keinen arbeitsvertrag habe,lg Andrea

Hallo,
vielen Dank für die Anfrage. Der befristete Arbeitsvertrag ist automatisch in einen unbefristen Arbeitsvertrag übergegangen. Rechtlich muß man diesen fristgerecht kündigen (3 Monatsfrist sowohl für Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer). Durch die Krankschreibung ist derzeit eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht möglich. Die Aussage „ich verzichte auf eine Weiterbeschäftigung“ reicht nicht als Kündigung aus, diese Bedarf immer einer schriftform! Leider entzieht sich meiner Kenntnis, um welche Art von Betrieb (Krankenhaus, Heim etc.) es sich handelt und wieviele Beschäftigte die Einrichtung hat. Wenn es dort einen Betriebsrat gibt, an den MAV Vorsitzenden wenden(Mitarbeitervertreter. Bzgl. der „Arbeitslosmeldung“, der „mündl.Kündigung“ sowie des „Mobbings“ würde ich mir eine freie Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen. Bzgl. der Hygienemissstände,vermag ich mir kein Urteil erlauben, ich kenne weder den Hygieneplan der Einrichtung, noch die Qualitäts- und Pflegestandards. Um welche groben Fehlhandlungen handelt es sich denn? Hier ist die Möglichkeit gegeben eine anonyme Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt oder dem MDK zu machen. Handelt es sich um Personalgefährdung, kann sowohl das Amt für Arbeitsschutz oder die Berfsgenossenschaft informiert werden.
Ich hoffe ich konnte vorerst ein wenig weiterhelfen.
Gruß

bauspeedy und hygienehyaene