Hallo zusammen,
im Rahmen einer eigentlich ganz anderen Geschichte hat eine Person A im Rahmen einer Stellungnahme an eine Kammer in schriftlicher Form die Aussage getan „Person B lügt“ (Zitat hier wörtlich wiedergegeben, im Schreiben fett hervorgehoben). Person A hat eine Kopie dieses Schreibens an Person B geschickt . Nun ist die Frage: Hat die Person B nun irgendwelche Ansprüche von wegen Beleidigung oder so gegen Person A?
Vielen Dank
Petzi
PS @ Tessa: bisher noch nix neues in der Geschichte - sie haben mal den Mustertext bekommen und bisher hab ich noch nix gehört was sie davon halten. Dafür fiel mir eben noch die Sache mit der Beleidigung ein 
Moin, Putzi!
im Rahmen einer eigentlich ganz anderen Geschichte hat eine
Person A im Rahmen einer Stellungnahme an eine Kammer in
schriftlicher Form die Aussage getan „Person B lügt“ (Zitat
hier wörtlich wiedergegeben, im Schreiben fett hervorgehoben).
Person A hat eine Kopie dieses Schreibens an Person B
geschickt . Nun ist die Frage: Hat die Person B nun
irgendwelche Ansprüche von wegen Beleidigung oder so gegen
Person A?
Das hängt wohl eher vom Wahrheitsgehalt der Aussage der Person A ab. Wenn Person A ihre Aussage beweisen kann und sie damit der Wahrheit entspricht, dann dürfte Person B keinerlei Ansprüche haben.
Wenn jedoch die Aussage der Person A nicht nachweislich wahr ist, dann könnte Person B eventuell Ansprüche haben. In Frage kämen IMHO Verleumdung, üble Nachrede und/oder Beleidigung. Letzteres aber eher unwahrscheinlich. Es sei denn, Person B ist ein so ehrenhaftes Mitglied der Gesellschaft, das allein der Gedanke, diese Person könnte lügen, schon beleidigend wäre 
Vielen Dank
Immer wieder gern 
Gruß vom
Dicken MD.
Steht das auch wirklich drin?
Hi Petzi,
ich hab mal nen Brief „in Kopie“ bekommen, wo mir Diebstahl von Akten unterstellt worden ist. Wutentbrannt bin ich zum Hauptempfänger des Briefes, nur um festzustellen, daß im eigentlichen Brief diese Passage nicht vorkam und entweder gelöscht worden ist oder in meinem Brief nur drinstand, um mich zu ärgern.
Bevor ich also irgendwas unternehme, würde ich mich informieren, ob der Brief in der Form, die Person A in Kopie erhalten hat, auch wirklich an den Empfänger gegangen ist!
ciao,
erik
Hi Erik,
Dein Einwand ist schon berechtigt, vom eigentlichen Empfänger hab ich ne Kopie angefordert
Und selbst wenn - das würde’s doch für den Absender nicht besser machen, wenn er behauptet, mir ne Kopie zu schicken in der dann was ganz anderes drin steht als im Original. Aber klar, bei den heutigen Möglichkeiten der Textverarbeitung wäre sowas kein Problem.
Liebe Grüße
Petzi
PS: In diesem Fall hätte es auch eher umgekehrt Sinn gemacht, also daß er in der Kopie den Satz rausläßt…
Hi Petzi,
schau mal unter diesem Link (§ 186 Strafgesetzbuch - Üble Nachrede): http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Für mein Dafürhalten wäre das mindestens einen Gang zum Rechtsanwalt wert. Natürlich immer vorausgesetzt, es ist die Unwahrheit.
Viele Grüße
Jana