Beleidigung im Forum

Mal angenommen man wird in einem Forum, das ohne Anmeldung betrieben wird, behauptet man sei doch genug verschuldet, wie man noch ins Internet kommen würde man habe doch kein Telefon mehr Neben den Postings steht die Uhrzeit und die IP . Nummer wie kann man herrausfinden, wer das ist. Es kann eigendlich nur jemand aus dem Bekanntenkreis sein aber wer der muss zumindest genau Bescheid wissen denn die Behauptungen wären zutreffend?

Mit welche rechtlichen Handhabe könnte man von der Telekom die Herausgabe verlangen.

Sabine

Hallo Sabine,

hab ich dich richtig verstanden? Die Behauptungen wären zutreffend?
Was würde man dann dagegen machen wollen?
Wahrheiten zu erzählen ist nicht verboten…

Grüße von
Tinchen

hallo Sabine,
keine Chance!
Selbst bei Schwerkriminalität hat die Polizei echte Probleme vom Internetbetreiber die Adresse zu bekommen. Da muss schon exakt nachgewiesen werden, dass der Schreiber tatsächlich eine strafbare Handlung begangen haben. Und reicht nicht der Verdacht.
Wegen Beleidugung hebt die Telecom nicht mal die Augenbraue.
Grüße
Babalou

Ich weiß gar nicht was mich an deinem Beitrag grade am meisten stört. Die falsche Aussage die Polizei hätte Probleme bei Ermittlungen an IPs zu kommen? Die Behauptung man müsste schon VOR den möglicherweise stattfindenden Ermittlungen einen Beweis erbringen, dass eine strafbare Handlung vorliegt obwohl genau das ja erst Sinn einer polizeilichen Ermittlung wäre? Die völlig dämliche Behauptung ein reiner Verdacht rechtfertige keine Ermittlung denn bei jeder Ermittlung gibt es nur einen Verdacht bis ein Gericht entschieden hat? Dass die Telekom (mit k) eine Bewertung des Sachverhaltes vornimmt anstatt sich wie es gesetzlich geregelt ist richterlichen/staatsanwaltschaftlichen Anordnungen zu beugen wenn dahingehend ermittelt wird?
Aber vielleicht stört mich auch nur, dass du so einen vollkommenen Dumpfsinn schreibst obwohl die vor dir antwortende Tinchen bereits korekt erkannt hat, dass gar keine starfbarkeit anzunehmen ist.

mfg
Simon

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hallo Simon,
der Titel des Treads passt zu Deiner Art des Schreibens.
Statt zu schreiben: hier irrst Du Dich…
schreibst Du Beleidigungen.
Sind hier im WWW nur Primitivlinge unterwegs?
Zu Deinem Vorwurf:

  1. Polizei: Ich habe nicht behauptet, dass die Polizei keine Auskunft erhält. Ich sagte, dass es (für Dich anders geschrieben damit es auch Du verstehst) auch für die Polizei nicht einfach ist, die Adresse zu erhalten.
  2. Eine Auskunft wegen Beleidigungen u.ä. gibt es überhaupt nicht! Kein Internetbetreiber ist berechtigt Adressen herauszugeben …und würde es auch nicht, ob Beleidigung nun eine Straftat ist oder nicht (wobei Beleidigungen sehr wohl eine Straftat sein können)
    Grüße
    Babalou
    P.S. Solltest Du Probleme im mitmenschlichem Bereich haben, solltest Du mal ärztlichen Rat anfordern.
    Ansonsten gibt es Regeln, wie man sich mit seinem Gegenüber verhält.

Was rechtliche Dinge anbelangt Laie zu sein ist kein Problem.
Als rechtlicher Laie dazu noch schlecht informiert sein ebenso.
Sich als schlecht informierter Laie in einem Themenforum so weit aus dem Fenster lehnen, so einen Unsinn verzapfen und auch noch darauf beharren, das ist ein Problem. Meine Wortwahl war sowohl angebracht als auch notwendig.
Im Übrigen empfehle ich http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/board.fpl?.. für ein paar Tips zum lesen und begreifen von Texten. Beleidigt habe ich nicht dich, sondern deine Aussagen bewertet. Und dämlich ist schon die passende Bezeichnung für diesen in so ziemlich allen Einzelheiten schlicht falschen Erguss.
Was die Tatsache angeht, dass beim angesprochenen Sachverhalt überhaupt keine Strafbarkeit vorliegt hast du dich ja bezeichnenderweise nicht mehr weitergehend geäussert.

Ist ja auch egal, hauptsache irgendwas sagen, oder?

mfg
Simon

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Sind hier im WWW nur Primitivlinge unterwegs?

Ich zähle gerade einen.

Zu Deinem Vorwurf:

  1. Polizei: Ich habe nicht behauptet, dass die Polizei keine
    Auskunft erhält. Ich sagte, dass es (für Dich anders
    geschrieben damit es auch Du verstehst) auch für die Polizei
    nicht einfach ist, die Adresse zu erhalten.

Es kostet die Polizei einen Anruf. Entgegen Deiner möglicherweise vorhandenen Annahme, wählt „die Polizei“ nicht die gewöhnliche Hotlinenummer, die sie über die Homepage des Anbieters gefunden hat, sondern es existieren auf beiden Seiten definierte Ansprechpartner, die sich inzwischen aus mehreren hundert Telephonaten kennen dürften.

  1. Eine Auskunft wegen Beleidigungen u.ä. gibt es überhaupt
    nicht! Kein Internetbetreiber ist berechtigt Adressen
    herauszugeben …und würde es auch nicht, ob Beleidigung nun
    eine Straftat ist oder nicht (wobei Beleidigungen sehr wohl
    eine Straftat sein können)

Es bleibt Unfug, auch wenn Du es noch 123 mal wiederholst. Bleib bei Deinen Versicherungen!

Gruß,
Christian

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Hallo,
die Internet Dienstbetrieber dürfen natürlich einen Polizeibeamten keine Auskünfte über IP`s geben. Müssen dies jedoch auf verlangen eines Richters. Es sei dem der Polizeibeamte kann dadurch nachweislich eine Straftat vereiteln oder die Gesundheit einer Person nachweislich schützen. Mit mal schnell angerufen und nach den Inhaber der IP gefragt ist da wirklich garnix. Ist ja auch einleuchtend ohne weitere Erklärung.

Im übrignen stellt es für einen halbwegs aufgeweckten surfer nur die Erforderniss von 2-3 Mausklicks dar anaonym im Internet zu surfen oder für eien etwas mehr aufgeweckten mit der IP adresse seines gehassten Nachbarn.

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hallo Christian,
hast Du evtl. in den Spiegel gesehen? Toll! Endlich eine Bewustseinserweiterung bei Dir!
Grüße
Babalou

genau das meinte ich… o.w.T.
.

personenbezogene Daten als solche

die Internet Dienstbetrieber dürfen natürlich einen
Polizeibeamten keine Auskünfte über IP`s geben.

Und die Aussage ist natürlich falsch. Du kannst Dich auf den Kopf stellen, heulen, schreien oder Deine Behauptung ständig wiederholen: Die IP wird auf richterlichen Beschluß oder Anfrage der Polizei herausgerückt. Über die IP erhält man wiederum die Telephonnummer und den Zeitpunkt der Einwahl. Dies alles sind keine personenbezogenen Daten, weswegen sie auch nicht datenschutzrechtlich geschützt sind.

Gruß,
Christian

IP-Analyse
Hallo exc,

Über die
IP erhält man wiederum die Telephonnummer und den Zeitpunkt
der Einwahl.

Joho.
Und wer meine IP analysiert, der bekommt als Ort meistens Hamburg raus. Oder sonstwo in Deutschland.

Grinsende Grüße aus dem Schwabenland,
Tinchen
Telekom-Kunde

Möglichkeit diesen Verursacher zu ermitteln p.AW
Vielen Dank an Alle für die Antworten

Ja Tinchen hast Du richtig verstanden, was da gemacht wurde ist aber sozialer Mord.

Hätte ein Anwalt die Möglichkeit diesen Verursacher zu ermitteln.
Weil die vorbringensweise wäre angenommenerweise beleidigend gemeint.
Wir nehmen an es hätte noch weitere schlimme Folgen wirtschaftlicher Art gegeben.
Hatte bei 2 Bekannten Geld geliehen die wollen das jetzt vorzeitig wiederhaben
Diese Folgen sind es, die am meisten schmerzen.

Sabine

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Und wer meine IP analysiert, der bekommt als Ort meistens
Hamburg raus. Oder sonstwo in Deutschland.

Und wer sich mit Angabe des Zeitpunktes und der IP-Adresse an Deinen Provider wendet, bekommt Deine Daten, wenn er denn ein berechtigtes Interesse hat. Und das hat die Polizei ja wohl.

Grinsende Grüße aus dem Schwabenland,

Grins ruhig weiter,

Myriam