Beleidigung im Konjunktiv

Insbesondere bei der Beleidigung ist es eben nicht so, dass
der objektive Tatbestand allein ausreicht

Nee, der reicht nie, vgl. § 15 StGB.

bzw. so einfach
festzustellen ist.

Im hier diskutierten Fall schon. Ein anderer Bedeutungsgehalt ist ja praktisch ausgeschlossen.

Da ich aber schon gestern wegen
unthematischer Methodendiskussion geblockt worden bin

Was ist das?

Levay

Hallo Levay,

ich habe mir erlaubt, den Artikelteilbaum mit eurer Diskussion abzuschließen, weil er sich von der Ursprungsfrage mittlerweile meilenweit entfernt hat, der Baum überdimensionale Größe angenommen hat und vor allem die ursprüngliche Frage schon lange beantwortet ist.

VG
EK
P.S.: Bist du jetzt bei der StA?

kurze Erläuterung zum Verständnis
Hallo,

Ein anderer Bedeutungsgehalt
ist ja praktisch ausgeschlossen.

das war ja gerade die Frage des Fragestellers.

unthematischer Methodendiskussion

Was ist das?

Die Begründung für die Sperrung der Diskussion war, dass ich mich nicht an das Thema gehalten, sondern (juristische) Methoden diskutiert hätte.

Ich sehe das nicht so, aber ich will auch nicht darauf bestehen, hier weiterzudiskutieren. Ein Moderator hat entschieden und das akzeptiere ich.

Gruß

Bona

Guten Tag,

Ich kann nur aus eimal eine eigende geschichte erzählen:

Als ich einmal von den netten Herren in grün angehalten wurde, haben die mich schikaniert,
als ich ihnen denn die mullbinden im Verbandskasten vorgezählen musste,habe ich denn gesagt:

„Einer von uns beiden ist ein riesen großes Arschloch!“

Vor der netten Richterin habe ich denn gesagt:
„Ja, ich gebe es zu es gesagt zu haben, ich bin ja auch ein riesen großes Arschloch!“

Straffrei aus der sache rausgekommen…

Allerdings wars mit sehr viel aufwand verbunden und ich würde es keinem raten mir gleich zu tuen…

LG