Beleidigung im Strassenverkehr

Das hier nur mal als Hinweis für alle Diejenigen, denen manchmal die Worte im Strassenverkehr rausrutschen:

Die Bezeichnungen „Du blöder Idiot“ und „Du Arschloch, Du blödes“ sind keine Beleidigungen im strafrechtlichen Sinn. Ich wurde nämlich im Beisein meines kleinen Sohnes genauso bezeichnet, von einem Drängler, der nicht schnell genug um die Kurve rasen konnte und mir fast aufgefahren ist. Ich habe nicht geantwortet, sondern habe mir das Kennzeichen notiert und Anzeige erstattet. Wie mir die Staatsanwaltschaft Frankfurt heute mitteilte, sieht das Gesetz für diesen Fall den Weg der Privatklage vor, da hier kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Ich bin jedenfalls froh, das zu wissen und werde mich daran halten. Denn jetzt habe ich immerhin schriftlich, dass mein Führerschein oder etwaige Geldstrafe für die o.g. Ausdrücke nicht anstehen. Und zivilrechtlich… na ja, das kostet mich ein Lächeln.

Ach ja: Wer es braucht bekommt von mir gerne die Begründung und das dazugehörige Protokoll (muss ich mir noch besorgen) zugemailt.

Gruß,
Uwe

Hallo,

wie kommst Du darauf, daß Privatklagen nichts mit dem Strafrecht zu tun haben?
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatklageverfahren

Gruß,
Christian

nicht so ganz
tach

den Weg der Privatklage vor, da hier kein öffentliches
Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

naja… und?
eine bekannte person… ich nenne sie mal Frau F…
hat einen autohaendler mit „arschloch“ bezeichnet.
der hat sie daraufhin wegen beleidigung verklagt.

und durchgezogen… das ganze wurde dann vor einem schiedsmann
geregelt… man einigte sich zwar letztendlich darauf ,
alles zu vergessen… aber das hat der autoverkaeufer nur
getan , damit er den schaden den er am fahrzeug angerichtet hat nicht
zahlen muss… sonst haette der seine interessen weiterverfolgt. naemlich vom schiedsmann feststellen lassen , dass man keine einigung erzielen kann… und dann privat verklagen.

und dann biste dran wegen beleidigung.
muss man halt nur durchziehen…

kann hier nicht mit paragraphen dienen… war mir damals auch
egal… aber so war das damals :wink:

hier ein tip:
ein verwandter x-ten grades aus einer mir bekannten familie handhabt im strassenverkehr uebrigends das folgende…

er haelt immer ein stoffkamel aus dem fenster , wenn er auf kamele trifft… (arschloecher lassen sich so schlecht als stofftier kaufen)
… da bekommt man dich dann wirklich nicht wegen beleidigung dran *grins* aber wirken tuts trotzdem…

hilft dir jetzt nicht… aber wers hier liest… den interessierts vielleicht… ich verteile in der regel handkuesse mit laecheln

grusz

Person P.K.

Servus!

Die Bezeichnungen „Du blöder Idiot“ und „Du Arschloch, Du
blödes“ sind keine Beleidigungen im strafrechtlichen Sinn.

Da wette ich mal locker gegen.

Wie mir die Staatsanwaltschaft
Frankfurt heute mitteilte, sieht das Gesetz für diesen Fall
den Weg der Privatklage vor, da hier kein öffentliches
Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Da vermischst Du zwei Sachen. Es ist nicht das Gesetz, welches das öffentliche Interesse verneint, sondern der Staatsanwalt, auf dessen Schreibtisch Deine Anzeige gelandet ist. Der hat sich kurz überlegt, ob durch den Vorfall unsere Rechtsordnung in erheblichem Maße gefährdet worden ist. Und da Du weder Bundespräsident noch hoher Repräsentant einer Religionsgemeinschaft bist, wie ich vermute, hat er Dir mitgeteilt, dass er die Sache nicht vor Gericht bringen wird. Er hat Dir aber aufgezeigt, was Du tun musst, wenn Du willst, dass der Rüpel bestraft wird. Da stehen bestimmt ein paar Paragraphen in dem Schreiben. Einfach mal lesen!

Ich bin jedenfalls froh, das zu wissen und werde mich daran
halten. Denn jetzt habe ich immerhin schriftlich, dass mein
Führerschein oder etwaige Geldstrafe für die o.g. Ausdrücke
nicht anstehen. Und zivilrechtlich… na ja, das kostet mich
ein Lächeln.

Umfassbar, wieviele Irrtümer man in einen einzigen Satz packen kann!

Servus!

er haelt immer ein stoffkamel aus dem fenster , wenn er auf
kamele trifft…

Aus Angst vor Klagen und Strafanzeigen sage ich jetzt mal lieber nicht, was ich von erwachsenen Menschen halte, die mir auf offener Straße ihr Plüschtier zeigen…

4 „Gefällt mir“

Privatklage hat nichts mit Zivilklage zu tun. Die Privatklage wird vor dem Strafgericht verhandelt. Natürlich sind die genannten Ausdrücke Beleidungen.

Ich habe letztes Jahr jemanden angezeigt, der mich, trotzdem ich mir das verbeten habe, konsequenz geduzt hat. Der hat immerhin einen Strafbefehl kassiert.

Levay

Hallo!

Ich bin jedenfalls froh, das zu wissen und werde mich daran
halten. Denn jetzt habe ich immerhin schriftlich, dass mein
Führerschein oder etwaige Geldstrafe für die o.g. Ausdrücke
nicht anstehen.

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Das kann der nächste Amtsanwalt schon wieder anders sehen. Im übrigen hindert Dich doch niemand, auch wenn Du die Forumsregeln nicht so genau nimmst, im Wege der Privatklage gegen diese Person vorzugehen.

Florian.

Hi

er haelt immer ein stoffkamel aus dem fenster , wenn er auf
kamele trifft… (arschloecher lassen sich so schlecht als
stofftier kaufen)

da könnte man nen Puderzucker-Donut hochhalten :smile:

HH

Hi,

Ich habe letztes Jahr jemanden angezeigt, der mich, trotzdem
ich mir das verbeten habe, konsequenz geduzt hat. Der hat
immerhin einen Strafbefehl kassiert.

wie teuer kann sowas denn werden?

Gruss,

Herb

Was beim Strafbefehl rumgekommen ist, weiß ich nicht. Im Fall einer Verurteilung hätte der Täter eine Geldstrafe bekommen, und die hätte sich (auch) nach dem Gehalt gerichtet.

Nebenbei bemerkt: Es gab sogar eine Hauptverhandlung, weil der Täter Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Ich war natürlich als Zeuge geladen und war zu einer wahrlich stundentenunfreundlichen Zeit im Gericht. Der Angeklagte hat aber gekniffen und ist nicht gekommen. Sein Einspruch wurde zurückgewiesen.

Levay

Servus!

Die Bezeichnungen „Du blöder Idiot“ und „Du Arschloch, Du
blödes“ sind keine Beleidigungen im strafrechtlichen Sinn.

Da wette ich mal locker gegen.

Ich hoffe auch, dass es als schwere Beleidigung gesehen wird, denn ich werde den Weg der Privatklage gehen. Wir werden sehen, wie der Richter es sieht.

Wie mir die Staatsanwaltschaft
Frankfurt heute mitteilte, sieht das Gesetz für diesen Fall
den Weg der Privatklage vor, da hier kein öffentliches
Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Da vermischst Du zwei Sachen. Es ist nicht das Gesetz, welches
das öffentliche Interesse verneint, sondern der Staatsanwalt,
auf dessen Schreibtisch Deine Anzeige gelandet ist. Der hat
sich kurz überlegt, ob durch den Vorfall unsere Rechtsordnung
in erheblichem Maße gefährdet worden ist. Und da Du weder
Bundespräsident noch hoher Repräsentant einer
Religionsgemeinschaft bist, wie ich vermute, hat er Dir
mitgeteilt, dass er die Sache nicht vor Gericht bringen
wird. Er hat Dir aber aufgezeigt, was Du tun musst,
wenn Du willst, dass der Rüpel bestraft wird. Da stehen
bestimmt ein paar Paragraphen in dem Schreiben. Einfach mal
lesen!

Der einzige Paragraph, der in dem Schreiben genannt wurde, war §376 StProZO.

Ich bin jedenfalls froh, das zu wissen und werde mich daran
halten. Denn jetzt habe ich immerhin schriftlich, dass mein
Führerschein oder etwaige Geldstrafe für die o.g. Ausdrücke
nicht anstehen. Und zivilrechtlich… na ja, das kostet mich
ein Lächeln.

Umfassbar, wieviele Irrtümer man in einen einzigen Satz packen
kann!

Na, mal sehen. Ich halte es mit dem Grundsatz: Gleiches Recht für alle. Wenn ich eine Klage bekomme, werde ich den aktuellen Sachverhalt vor Gericht auf jeden Fall zur Sprache bringen. Schau mer ma.