Beleidigung im Straßenverkehr

Hallo!

In geschlossener Ortschaft fährt man Tempo 53km/h, setzt zum Blinken an und wird noch überholt von einem Verkehrsteilnehmer, der nicht im selben Ort wohnt. Daraufhin zeigt man aus Reflex den Mittelfinger, weil man hätte ja in den Überholenden reinfahren können. Er bremst einen aus, hält an, steigt aus, meint, er wäre Bulle außer Dienst und ob man eine Anzeige haben will. Man entschuldigt sich drei Mal, der Typ meint, man hätte es immer noch nicht verstanden, steigt wieder ein, blockiert noch Ewigkeiten den nachfolgenden Verkehr und zieht dann ab. Zeuge saß im Auto beim Überholenden wie beim Überholten.
Wie würden denn da die Strafen ausfallen? Geldstrafe sicherlich. Das Auto läuft zwar auf die Mutter, aber man selbst müsste ja letztendlich die Aussage machen. Wie bezahlt man einen Anwalt, wenn man Hartz IV-Empfänger ist?
Und wie lange würde es dauern, wenn tatsächlich eine Anzeige ins Haus flattert? Konkret hat sich der vermeintliche Polizist außer Dienst nicht ausgedrückt.

  1. aus reflex kann man keinen mittelfinger zeigen. wenn doch werfe ich gewohnheit vor.
  2. man kann froh sein, wenn keine anzeige gestartet wird, egal ob polizist oder gärtner…
    hauptmann
  1. gewohnheit müsste nachgewiesen werden
  2. beantwortet das nicht meine frage, wie lange eine strafanzeige dauern würde

Hi,

dann pfrimeln wir es mal auseinander.

Da fährt eine erlaubte 50km/h setzt den Blinker und verletzt die doppelte Rückschaupflicht beim abbiegen. Blinker setzen alleine genügt nicht. Wer die Spur wechselt muss sich vergewissern das es frei ist.
Damit hat jemand fast einen Unfall gebaut.
Kostet 30€ Verjährungsfrist 3Monate.

Dann ein Stinkefinger nachdem Frau fast einen Unfall gebaut hat macht sich nicht gut. Verjährung kann ich jetzt nicht sagen, aber länger als 3Monate. Falls es angezeigt wird dürften je nach Kassenlage der Dame einige Hunderter den Besitzer wechseln. Es kann angezeigt werden, und dann auf den Privatklageweg verwiesen werden. Gibt ein nettes Taschengeld für den Herrn.

Und ich wüsste nicht warum der Herr auf die Anzeigen wegen der Umschaupflicht und dem Effe verzichten sollte.

Wenn man schon Mist baut, sollte man nicht noch andere beleidigen.

Wenn was kommt, dann sicher innerhalb eines Monats.

Q-Gru?

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Hallo,

Typ meint, man hätte es immer noch nicht verstanden, steigt
wieder ein, blockiert noch Ewigkeiten den nachfolgenden
Verkehr und zieht dann ab.

alleine deine Ausdrucksweise lässt mich vermuten, dass du nicht so unschuldig bist wie du tust.

Zeuge saß im Auto beim Überholenden wie beim Überholten.

Na und, wenn es Familienangehörige waren zählt das wohl kaum.

Wie würden denn da die Strafen ausfallen? Geldstrafe sicherlich.

Und Punkte. Eine Beleidigung ist keine Ordnungwidrigkeit wie mit dem Fuß alle Mülleimer auf einer Straße umzuwerfen.

Das Auto läuft zwar auf die Mutter, aber man selbst müsste ja letztendlich die Aussage machen.

Wenn die Mutter den Fahrer nennt.

Wie bezahlt man einen Anwalt, wenn man Hartz IV-Empfänger ist?

Aus der eigenen Tasche.

Und wie lange würde es dauern, wenn tatsächlich eine Anzeige
ins Haus flattert?

Innerhalb einer Woche wird man von der Polizeidienststelle vorgeladen, bei der die Anzeige erstattet wurde.
Aber hier muss ja erst noch der Fahrer ermittelt werden, also bekommt der Halter zunächst mal in kurzer Zeit einen Brief.

Konkret hat sich der vermeintliche Polizist außer Dienst nicht ausgedrückt.

Warum sollte er auch.

Gruß Termid

Huhu!

alleine deine Ausdrucksweise lässt mich vermuten, dass du
nicht so unschuldig bist wie du tust.

Die Jungfräulichkeit der Lady steht hier nicht zur Diskussion.

Zeuge saß im Auto beim Überholenden wie beim Überholten.

Na und, wenn es Familienangehörige waren zählt das wohl kaum.

Ist heute Legendentag? Drüben im Rechtsbrett der billige Mahnbescheid, hier der verwandte Zeuge, dessen Aussage nciht zählt. Beides - ich sach mal - Vorurteile.

Wie würden denn da die Strafen ausfallen?

Geldstrafe sicherlich.
Und Punkte. Eine Beleidigung ist keine Ordnungwidrigkeit wie
mit dem Fuß alle Mülleimer auf einer Straße umzuwerfen.

Sicherlich? Angeklagt werden diese Fälle ohnehin nicht, und eine Verurteilung im Privatklageverfahren kann man auch umgehen.

Das Auto läuft zwar auf die Mutter, aber man selbst müsste ja letztendlich die Aussage machen.

Wenn die Mutter den Fahrer nennt.

Wie bezahlt man einen Anwalt, wenn man Hartz IV-Empfänger ist?

Aus der eigenen Tasche.

Und zwar genau 10 Euro für eine Beratung.

Und wie lange würde es dauern, wenn tatsächlich eine Anzeige
ins Haus flattert?

Innerhalb einer Woche wird man von der Polizeidienststelle
vorgeladen, bei der die Anzeige erstattet wurde.

Wow, da wo ich herkomme, ist die Polizei nur so schnell, wenn sie zum McDrive fährt…

Konkret hat sich der vermeintliche Polizist außer Dienst nicht ausgedrückt.

Warum sollte er auch.

Genau, wir drücken uns hier nämlich nur abstrakt aus.

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Ist heute Legendentag? Drüben im Rechtsbrett der billige
Mahnbescheid, hier der verwandte Zeuge, dessen Aussage nciht
zählt. Beides - ich sach mal - Vorurteile.

Habe ich einen Doppelgänger?

Sicherlich? Angeklagt werden diese Fälle ohnehin nicht, und
eine Verurteilung im Privatklageverfahren kann man auch
umgehen.

Sicherlich?

Wie bezahlt man einen Anwalt, wenn man Hartz IV-Empfänger ist?

Aus der eigenen Tasche.

Und zwar genau 10 Euro für eine Beratung.

Das zahlt man, wenn man einen Beratungsschein vom AG hat.
Und den bekommt man bekanntlich in diesem Falle nicht.
Ansonsten, wie bekannt sein dürfte, ist der Satz wenn nicht anders verhandelt max. 190 Euro.

Wow, da wo ich herkomme, ist die Polizei nur so schnell, wenn
sie zum McDrive fährt…

Bei uns dauert es manchmal nur drei Tage.

Genau, wir drücken uns hier nämlich nur abstrakt aus.

Genau.

Habe ich einen Doppelgänger?

Keine Ahnung.

Wie bezahlt man einen Anwalt, wenn man Hartz IV-Empfänger ist?

Aus der eigenen Tasche.

Und zwar genau 10 Euro für eine Beratung.

Das zahlt man, wenn man einen Beratungsschein vom AG hat.
Und den bekommt man bekanntlich in diesem Falle nicht.

Bekanntlich? Wollen wir wetten, dass es so ist?

Ansonsten, wie bekannt sein dürfte, ist der Satz wenn nicht
anders verhandelt max. 190 Euro.

Das ist nicht bekannt, und das dürfte und sollte auch nicht bekannt sein, weil’s Quatsch ist.

  1. gewohnheit müsste nachgewiesen werden
  2. beantwortet das nicht meine frage, wie lange eine
    strafanzeige dauern würde

hi,
wenn du selbst schreibst aus reflex, dann kann man schon gewohnheit vermuten, denn dieser reflex ist erlernt.
das wird dann , wenn man von reflex spricht nicht das 1. mal gewesen sein.
ganz einfach.

wie lange so was nun dauern würde, … wenn ich das könnte wäre ich sicher schon reich…:smile:
hauptmann

Hallo!

Die betreffende Person könnte zunächst einmal cool bleiben, sich nicht von rasenden Polizisten, die dann das Echo nicht vertragen können, provozieren lassen und schließlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten gegen den Polizisten wegen Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Überholen an ungeeigneter Stelle / Gefährdung und Nötigung (Ausbremsen). Die korrekte Formulierung übernimmt dann sowieso der Staatsanwalt, sofern er wider Erwarten die Ermittlungen gegen den Polizisten aufnehmen sollte.
Das alles sollte dann möglichst zeitnah erfolgen.

Man könnte die Sache jedoch auch einfach vergessen und versuchen damit zu leben…

M.

Die betreffende Person könnte zunächst einmal cool bleiben,
sich nicht von rasenden Polizisten,

Hi,

woran erkennst Du das der Polizist gerast ist?

die dann das Echo nicht
vertragen können, provozieren lassen

wo hat er provoziert?
Er hat das Recht wenn er einen Verstoß, um nicht zu sagen Gefährdung, feststellt den Verursacher anzuhalten, dazu kommt noch der Stinkefinger.

und schließlich eine
Anzeige bei der Polizei erstatten gegen den Polizisten wegen
Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

Und bitte wie soll das hinreichend bewiesen werden. Bei einem ungeeichten Tacho müssen mindestens 20% abgezogen werden, da reicht die Aussage ich bin 50 gefahren, der war schneller nicht aus.

Überholen an
ungeeigneter Stelle /

War da Überholverbot, unklare Verkehrslage, oder warum war die Stelle ungeeignet?

Gefährdung und Nötigung (Ausbremsen).

Hatten wir doch schon oben, der darf es wenn es um die Fahrerfeststellung geht.

Die korrekte Formulierung übernimmt dann sowieso der
Staatsanwalt, sofern er wider Erwarten die Ermittlungen gegen
den Polizisten aufnehmen sollte.

Dazu sollte aber schon ein wirklicher Grund vorliegen, und nicht nur ein Bauchgefühl.

Man könnte die Sache jedoch auch einfach vergessen und
versuchen damit zu leben…

Will mal hoffen das der Polizist auch so denkt, bevor es teuer wird.

Q-Gruß