Beleidigung im Strassenverkehr 2

Hallo,
habe hier vor vielen Wochen gepostet, wegen einer Beleidigungsgeschichte im Strassenverkehr. Einige hatten mir geraten eine Gegenanzeige zu machen. Was ich auch dann gemacht hatte. Jetzt am Wochenende kam Post vom Staatsanwalt, dieser teilte mir mit, dass die Angelegenheit, meine Anzeige sowie die gegnerische, eingestellt wurde.
Ich wollte euch dies jetzt mal mitteilen.

Gruß mic
http://www.mibor.de

Interessant… Begründung ?? § 153 STPO ??
gruß

dennis

gruß

dennis

Hallo Dennis,
Begründung: mangels öffentlichen Interesse §§ 374, 376 Strafprozeßordnung.

Weil:
Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist…
Die angezeigte Beleidigung stellt keine wesentliche Ehrkränkung dar.

Gruß mic