Beleidigung in Diskussionsforum

Jmd äußert in einem Forum beleidigend über Teilnehmer einer Castingshow. Er nennt Namen und es fallen in diesem Zusammenhang Begriffe wie „Pseudotusse“.
Desweiteren verlinkt er auf einen Blog in dem er sich auch zu Kandidaten äußert, in ziemlich unschöner Art und weise.
Frage: Kann man ihn dafür irgendartig belangen?

Wären Aussagen wie „verpasst Kandidat xy einen Arschtritt“ strafbar? Weil Aufforderung, die natürlich nicht wörtlich sondern in übertragenem Sinne gemeint ist.
Frage dazu: Ist dies eine Drohung? Eine Drohung wegen der man rechtliche Schritte einleiten kann?

Frage: Kann man ihn dafür irgendartig belangen?

Derjenige, der beleidigt wurde, kann Zivilklage einreichen. Ob eine Beleidigung oder ähnliches (üble Nachrede usw.) überhaupt vorliegt (oder nur freie Meinungsäußerung), muss ein Anwalt abklären.

Also kann nicht irgendwer daherkommen - beispielsweise ein „Fan“ - und klagen?

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Also kann nicht irgendwer daherkommen - beispielsweise ein
„Fan“ - und klagen?

Zum Glück nein.