Beleidigung: Ja oder Nein?

Mahlzeit!

Mal rein hypothetisch gedacht veröffentlicht eine Privatperson folgenden Satz:
„Der sogenannte XYZ Verein ist nicht seriös. Bei diesem Verein ist Vorsicht geboten.“

Angenommen, bei diesem XYZ Verein würde es sich um einen existenten e.V. handeln. Und der Vorstand dieses e.V. fühlt sich von dieser Privatperson aufgrund dieses Satzes eventuell mehr oder weniger angesäuert.

Ist dieser Satz in irgendeiner Form im Sinne einer Beleidigung strafrechtlich relevant und würde ggf. einen Schadensersatzanspruch begründen? Oder ist diese öffentliche Äußerung einer Privatperson durch die Meinungsfreiheit gedeckt?

Interessierte Grüße vom

Dicken MD.

Guten Tag,

„Der sogenannte XYZ Verein ist nicht seriös. Bei diesem Verein
ist Vorsicht geboten.“

Das dürfte für eine Beleidigung grundsätzlich nicht ausreichen. Eine Herabwürdigung oder Verächtlichmachung wäre wohl noch nicht vorhanden.

Angenommen, bei diesem XYZ Verein würde es sich um einen
existenten e.V. handeln. Und der Vorstand dieses e.V. fühlt
sich von dieser Privatperson aufgrund dieses Satzes eventuell
mehr oder weniger angesäuert.

Hier dürfte zudem schon zweifelhaft sein, ob sich die Beleidigung gegen ein taugliches Opfer richtet. Der Verein selbst ist dies nicht. Wohl aber der Vorstand. Die vorstehende Äußerung richtet sich m.E. aber bei objektiver Betrachtung wohl eher nicht gegen den Vorstand.

Ist dieser Satz in irgendeiner Form im Sinne einer Beleidigung
strafrechtlich relevant

Demnach: Nein

und würde ggf. einen
Schadensersatzanspruch begründen?

Evtl. einen zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, wenn die Behauptung völlig aus der Luft gegriffen oder zumindest objektiv falsch wäre. Ob ein solcher Anspruch letztlich beweisbar ist, ist eine andere Frage.

Oder ist diese öffentliche
Äußerung einer Privatperson durch die Meinungsfreiheit
gedeckt?

Das kommt letztlich auf den Einzelfall an.

Gruß

Peter Ratzka
Rechtsanwalt

http://www.rechtsanwalt-ratzka.de

Danke! (owT)
owT = ohne weiteren Text :smile: