Hallo,ich hab mal ein paar Fragen.Eine Bekannte wird beschuldigt einen Mann mehrfach per Emails beleidigt zu haben.Dieser hat sie nun angezeigt und nur eine Email aber angegeben in der Anzeige.Wird jetzt nur die eine Email überprüft um deren IP rauszufinden oder werden alle Emails überprüft und deren IPs auch?Weil es in der Anzeige ja nur um eine Email geht.Die Bekannte geht aber nicht zur Vorladung von der Polizei sondern lässt das über den Anwalt laufen.Wird der Staatsanwalt das zur Anklage kommen lassen?Die Bekannte hat angegeben beim Anwalt das sie es nicht gewesen ist.Das haben sie auch der Polizei so geschrieben weil sie ja nicht zur Vorladung der Polizei gehen wollte.Wie könnte das jetzt weitergehen geht das jetzt direkt zum Staatsanwalt durch ?Ich wäre für eure Meinungen wirklich sehr Dankbar.
Auch hallo
Eine Bekannte wird
beschuldigt einen Mann mehrfach per Emails beleidigt zu
haben.
Email Absender kann man fälschen. Ausserdem muss man hart beweisen können, dass
-die Person zur fraglichen Zeit überhaupt am Rechner war (was nicht heisst, dass emails zeitnah zugestellt werden)
-das Emailkonto _nur_ von der verdächtigen Person benutzt werden kann
Und ob die IP wirklich Beweiswert hat, sei auch dahingestellt. Immerhin ändert sich diese auch in Abhängigkeit vom Provider.
mfg M.L.
Wieso sollte man dies alles beweisen können müssen?
Bewiesen werden muss nur, dass die Beleidigung von der Beschuldigten kommt. So ein Beweis setzt z.B. nicht per se voraus, dass kein anderer je Zugriff auf das E-Mail-Konto hat. Es genügt, dass das Gericht bei Gesamtwürdigung aller Umstände davon überzeugt ist. Beweis heißt nicht, dass es nicht einmal theoretisch noch eine andere Möglichkeit gibt.
Hier wird aber wohl kaum ein großer Ermittlungsaufwand der Staatsanwaltschaft zu befürchtne sein, zumal es sich bei der Beleidigung um ein Privatklagedelikt handelt, das die Staatsnwaltschaft in der Regel sowieso nicht anklagt.
Levay
Auch hallo
Eine Bekannte wird
beschuldigt einen Mann mehrfach per Emails beleidigt zu
haben.Email Absender kann man fälschen.
Das schon, aber eine IP nicht.
Ausserdem muss man hart
beweisen können, dass
-die Person zur fraglichen Zeit überhaupt am Rechner war (was
nicht heisst, dass emails zeitnah zugestellt werden)
-das Emailkonto _nur_ von der verdächtigen Person benutzt
werden kann
Das stimmt leider nicht. Der Inhaber eines Internetanschlußes ist für das, was damit gemacht wird, verantwortlich. Sind schon Leute für das runterladen von Kinderpornos über ihren Anschluß zur Rechenschaft gezogen worden, nur weil sie es unwissentlich durch ein unzureichendes WLAN ermöglicht haben.
Und ob die IP wirklich Beweiswert hat, sei auch dahingestellt.
Keinsefalls. Das hat sie unbedingt.
Immerhin ändert sich diese auch in Abhängigkeit vom Provider.
Das mag u.U. sein, aber egal, wie oft sie geändert wurde, anhand der IP läßt sich in jedem Fall der Provider ablesen und bei diesem wird protokolliert, welcher Kunde zu welcher Zeit welche IP hatte.
mfg M.L.