Mir ist bewusst, dass es für ein „Arschloch“ keine Strafe gibt, jedoch wollte ich wissen ob man jemanden anzeigen kann wenn er einen seit mehreren Monaten mit Miststück, Scheiß Ostdeutsche hatten schon immer einen Führer und weiteren Begriffen beleidigt ?
Was passiert wenn man den jenigen anzeigt und was kommt auf diesen zu ?
Vielleicht ein Anwalt hier haha 
Mir ist bewusst, dass es für ein „Arschloch“ keine Strafe
gibt
Doch, die kann es geben.
jedoch wollte ich wissen ob man jemanden anzeigen kann
wenn er einen seit mehreren Monaten mit Miststück, Scheiß
Ostdeutsche hatten schon immer einen Führer und weiteren
Begriffen beleidigt ?
Natürlich kann man das.
Was passiert wenn man den jenigen anzeigt und was kommt auf
diesen zu ?
Ein Ermittlungsverfahren, das häufig unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt wird, aber durchaus auch zur Verurteilung führen kann.
Vielleicht ein Anwalt hier haha
Haha. Davon gibt es hier sogar mehrere.
Unter Umständen auch
http://dejure.org/gesetze/StGB/192.html
-)
Bei "Scheiß-Ostdeutsche käme eventuell auch ein Offizialdelikt infrage. Man braucht nur „Ostdeutsche“ durch „Juden“ zu ersetzen, damit man das merkt.
Gruß
smalbop
Bei "Scheiß-Ostdeutsche käme eventuell auch ein Offizialdelikt
infrage. Man braucht nur „Ostdeutsche“ durch „Juden“ zu
ersetzen, damit man das merkt.
Aha. Welcher § wäre denn da einschlägig?
Gruß
S.J.
Nur mit Zeugen oder Beweis
Mir ist bewusst, dass es für ein „Arschloch“ keine Strafe
gibt, jedoch wollte ich wissen ob man jemanden anzeigen kann
wenn er einen seit mehreren Monaten mit Miststück, Scheiß
Ostdeutsche hatten schon immer einen Führer und weiteren
Begriffen beleidigt ?
Was passiert wenn man den jenigen anzeigt und was kommt auf
diesen zu ?
Ohne Zeugen, welche die Beleidigung bestätigen, oder einen Beweis (z.B. Schriftstück) dürfte es extrem schwer sein, mit einer Klage durchzukommen. Es könnte ja jeder behaupten, beleidigt worden zu sein.
Chan
Bei "Scheiß-Ostdeutsche käme eventuell auch ein Offizialdelikt
infrage. Man braucht nur „Ostdeutsche“ durch „Juden“ zu
ersetzen, damit man das merkt.Aha. Welcher § wäre denn da einschlägig?
- Und gleich vorweg, bevor du es überliest: Ich schrieb eventuell. Es muss also ein weiteres Tatbestandsmerkmal (Geeignetheit, den öffentlichen Frieden zu stören) hinzutreten (worüber der UP aber nichts näheres schreibt).
Gruß
s.
Die Differenzierung zwischen „Zeuge“ und „Beweis“ ist ja mal was ganz Neues…
Durch Zeugenaussage ´bewiesen´? Na ja…
Die Differenzierung zwischen „Zeuge“ und „Beweis“ ist ja mal
was ganz Neues…
Nun gut, „Sachbeweis“ im Unterschied zum „Personenbeweis“ wäre präzise gewesen. Wir sind uns aber doch sicher darin einig, dass man Zeugenaussagen und Sachbeweise (z.B. Schriftstück), was die Zuverlässigkeit und damit das Gewicht betrifft, absolut nicht in einen Topf werfen kann. Zeugen können irren oder lügen, Sachbeweise nicht.
Außerdem würde kein vernünftiger Jurist ernsthaft behaupten, eine Tat sei „bewiesen“, wenn lediglich eine Zeugenaussage vorliegt. Er würde sich damit eher lächerlich machen. Falls aber z.B. ein Brief (mit einer Beleidigung) vorliegt, kann er es mit gutem Gewissen behaupten.
Insofern sollte man also durchaus differenzieren.
Chan
Außerdem würde kein vernünftiger Jurist ernsthaft behaupten,
eine Tat sei „bewiesen“, wenn lediglich eine Zeugenaussage
vorliegt.
Nee, is’ klar!