Folgender Fall: Beleidigung
Ich wollte vor einem Monat bei einer Mitfahrgelegenheit nitfahren. Der Treffpunkt und die Zeit war vereinbart. Es kam jedoch zu einer Verspätung und ich setzte den Fahrer davon sofort telefonisch in Kenntnis, dass ich max. 15min später komme. Er sagte, er würde warten. Kurz vor meiner Ankunft am Treffpunkt (gerade mal 12min. zu spät) setzte der Herr der MFG sich wieder mit mir telefonisch in Verbindung und fragte wo ich sei. ich antwortete ich bin kurz vorm Treffpunkt, 1min. noch.
Der Herr der MFG schien aber direkt nach dem Telefonat losgefahren zu sein.
Ich versuchte ihn noch dutzende Male telefonisch zu erreichen, jedoch gelang es mir nicht.
Ich war tierisch sauer, denn ich habe ja Bescheid gesagt, dass ich zu spät komme und er mir zugesichert hatte zu warten.
Leider habe ich dann eine SMS geschrieben, die ich im nachhinein auch bereut habe. Und den Fahrer der MFG als „letzter Penner“ und asoziales Arschloch" beschimpft.
Kurz darauf folgte eine Mail der MFG Plattform, dass ich mich zu dem Fall äußern sollte. Dies tat ich sofort und schickte eine Entschuldigungsmail an den Fahrer der MFG. Seine Telefonnummer habe ich jetzt erst bekommen und wollte ihn auch noch anrufen.
Heute bekam ich jedeoch auch gleich eine email von einer Kanzlei:
Mit meiner Entschuldigung wäre es nicht getan, jedoch ein erster Schritt.
Es wurde bereits eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft diktiert, die noch nicht geschrieben war. Zunächst wurde das Diktat aus dem Geschäftsgang genommen, aufgrund meiner Entschuldigung.
Die Kanzlei will jetzt meine postalische Adresse, um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen.
Sollte ich diese Unterzeichnen und die Kosten übernehmen, wäre der Komplex geklärt.
Unterzeichnen Sie diese nicht, werde ich gegen Sie eine gerichtliche Unterlassungsverfügung beantragen und Unterlassungsklage erheben.
Unser Mandant behält sich außerdem vor, wegen der Beleidigungen gegen Sie Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, deren mögliche Höhe derzeit mein Kollege RA XY prüft.
Jetzt meine Frage, was hab ich zu befürchten? Wenn ich diese Unterlassungserklärung unterschreibe, muss ich dann trotzdem noch mit Schmerzensgeldansprüchen rechnen?
Wie wären die Kosten, falls es zu einem Verfahren kommen würde?
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für eure Hilfe