Guten Morgen,
angenommen bei vorliegendem Fall wird die angeklagte Person mit einem Urteil,zu ihrem Nachteil, belegt, gilt sie dann als vorbestraft?
Folgender Fall:
Ein kleines Dorf/ kleiner Ort, sprichwörtlich, Jeder kennt Jeden.
Familie (A) sehr konservativ und zurückgezogen lebend, boykotiert sämtliche Dorf- und Stadtveranstaltungen, pocht auf Einhaltung der Ruhezeiten etc. Bisherige Klagen bei, wer weiss was für, Gerichten, seitens Familie (A) wurden zu deren gunsten entschieden.
Nun passiert folgendes:
Familie (B) als auch angesehene Geschäftsleute geben ihre Empörung in Form von veröffentlichten Leserbriefen, in der ansessigen Tageszeitung, kund. Namen wurden nicht genannt, jedoch war bzw. ist dem Staatsanwalt ersichtlich an welchen Personenkreis diese Leserbriefe gerichtet sind. Dementsprechend versendet er, nach Erstellung der Anzeige durch Familie (A) die Anhörungsbogen zur erstellten Anzeige wegen Beleidigung.
Nun zu meinen Fragen:
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Würde es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen?
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Wenn ja, und es würde zu einem Urteil, zum Nachteil der Familie B
(Verfasser des Lesebriefes) kommen, gelten diese dann als
vorbestraft? -
Würde dieses Verrfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes oder wegen
mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt?
Danke für Eure Antworten im Voraus.
Gruß
strangerone