Hallo Gemeinde,
Wer zahlt bei einer Anklage wegen Beleidigung die Anwaltskosten im Falle eines Freispruchs?
A und W gerieten Ende Mai 2012 in einen Streit, in welchem A drohte und beleidigte, wie es nur ging. Daraufhin zeigte W den A am Tattag wg. Bedrohung und Beleidigung an. Dieser „revanchierte“ sich dann 2 Wochen nach dem Tattag (!) mit einer Gegenanzeige, ebenfalls wg. Beleidigung (Verletzung seines Ehrgefühls!). Dem Strafbefehl über 750€ (ohne je nach Einkommen gefragt worden zu sein) wurde widersprochen. Anfang April ist die Verhandlung vorm AG.
W hatte die ihm vorgeworfenen Äußerungen jedoch nie gemacht („Sch… Ausländer“), was auch von drei Zeugen (nicht verwandt oder verschwägert) so bestätigt werden konnte/kann.
A hingegegen wartet derweil ebenfalls mit Zeugen auf: zum einen seine Frau/Schwester, zum anderen ein ca achtjähriges Kind.
Der von W beauftragte Anwalt verlangt nun den einfachen Höchstsatz, inkl. MwSt 1154,30€, erheblich mehr als die Summe im Strafbefehl.
Meine Frage nun: Wer trägt die Anwalts- und Gerichtskosten im Falle eines Freispruchs? Sofern eine RSV existiert, dann u.U. diese (existiert aber nicht), auf Antrag auch die Staatskasse, der Kläger (also A) oder W selber?
Wo müsste ein solcher Antrag (auf Kostenübernahme durch die Staatskasse) gestellt werden und was ist dabei zu beachten?
Wie kommt W an sein Geld, sofern A die Kostenübernahme aufgedrückt werden sollte (z.B. wg. Freispruch für W)?
Welche weiteren Tipps oder Hinweise könnt ihr W geben?
Liebe Grüße, der dritte Mann