Beleidigung Vorgesetzer

Mal angenommen Frau S. befindet sich in einem Streit mit Ihren Vorgesetzten Herrn G und Herrn K.Während des Streits würde
sie beide Vorgesetzten als „Fette Schweine“ bezeichnen.Daraufhin würdenHerr G und Herr K nun ein Gesprächsprotokoll erstellen und die Unterschriften von Mitarbeitern fordern die diesen Satz „Ihr Fetten Schweine“ gehört haben wollen.Daraufhin würde Frau S.zur Direktion geladen und mit den Vorwürfen konfrontiert, die sie aber wehement abstreitet.Es folgt ein zweites Gespräch mit allen Beteiligten, Frau S., Herr G, Herr K. drei Mitarbeiter die dieses Protokoll unterschrieben haben,sowie ein Vertreter des Betriebsrates.Wieder wird Frau S. mit den Vorwürfen konfrontiert,die Sie laut abstreitet.Sie fährt allen Beteiligten über den Mund, lässt niemanden Ausreden und Behauptet, es würde ein Komplott gegen sie geschmiedet werden.Nach 30 Minuten ist das Gespräch beendet mit dem Vermerk das dies nicht der erste Vorfall sei das Frau S.sich nicht unterordnen könne und keine Autoritäten anerkennt und das dieses Verhalten nun Abgemahnt werden wird.
Kann es in dieser Situation auch zu einer Fristlosen bzw.Fristgerechten Kündigung des Arbeitgebers kommen,bzw.der Mitarbeiterin nahegelgt werden eien Auflösungsvertrag zuzustimmen?

Hi,

Mal angenommen Frau S. befindet sich in einem Streit mit Ihren
Vorgesetzten Herrn G und Herrn K.Während des Streits würde
sie beide Vorgesetzten als „Fette Schweine“
bezeichnen.

Kein Chef mus sich beleidigen lassen.

Kann es in dieser Situation auch zu einer Fristlosen
bzw.Fristgerechten Kündigung des Arbeitgebers kommen,bzw.der
Mitarbeiterin nahegelgt werden eien Auflösungsvertrag
zuzustimmen?

Ja

GvC

Hallo

Ich hoffe, bei dem fiktiven Gespräch wurden so übliche Sachen wie freundliche Begrüßung, Verabschiedung und andere minimale Anforderungen an eine Konversation eingehalten? Hier im posting ist das nämlich nicht der Fall.

Die Frage kann nicht klar beantwortet werden, denn die Beleidigung ist aus dem Zusammenhang gerissen. Wenn die vermeintlich unkooperative AN vorher als blöde Schrulle tituliert und ein Zettel auf den Rücken geklebt bekommen hat, auf dem stand „Tritt mich“ könnte die Sache anders aussehen, als wenn bei friedlichem Kaffee und Kuchen die Frau plötzlich einen Ausraster bekommt, weil man ihr das vermeintlich zustehende letzte Stück Erdbeertorte weggefressen hat.

Trotzdem lässt sich der Schilderung zufolge eine Kündigung wegen dieser Sache aber eher ausschließen. Das mag überraschend klingen. Die Begründung findet sich aber hier: „und das dieses Verhalten nun Abgemahnt werden wird.“ sofern sich das Wort „dieses“ auch auf den Streit im Gespräch bezieht. Durch die Abmahnung wird der Kündigungsgrund verbraucht.

Davon ab, kann man einer Mitarbeiterin so oft „nahlegen“ einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, wie man lustig ist. So, wie die Mitarbeiterin dem AG „nahelegen“ kann, ihr das doppelte Gehalt zu zahlen.

Gruß,
LeoLo