Hi Ihr alle: Nur mit Mühe konnte ich einen Bekannten davon abhalten, an sein Finanzamt einen Brief zu verschicken, in dem er eine steuerliche Bewertung des Finanzamts als
„völlige Willkür“ bezeichnete. Gesetzt den Fall, er hätte es getan - was hätte passieren können: „The Empire strikes back“?
Schönen Abend noch. Dieter
Hallo Dieter!
Glaubst Du wirklich, dass der/die Finanzbeamte/tin durch diesen Brief eine Herzattacke bekommen hätte? Ich kenne einige Finanzbeamte persönlich. Solche Briefe, Telefonate und persönliches Erscheinen mit Gebrüll im Finanzamt, erleben sie fast wöchentlich.
Das Schlimme ist nur, diese Briefe gehen doch niemals an den betroffenen Beamten, sondern an seine Vorgesetzten. Dann fordern diese von ihren Beamten eine Stellungnahme .
Also den Brief in den Papierkorb, das geht nicht. Zu 99% haben die Beamten dann Recht, weil sie nach Vorschrift arbeiten.
Aber der Briefeschreiber sollte jetzt schon an das nächste Jahr denken. Auch ein Finanzbeamter vergißt nicht!
Gruß Werner.
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Hi Dieter,
Was soll denn das Empire Back Striken
Meinst Du das Du zur Strafe mehr Steuern zahlen mußt
Ein ordentlicher Ton schadet aber auch im Umgang mit dem Finanzamt nicht. Sind auch nur Menschen und mitunter sogar ziemlich nette, die einem auch mal erklären was man nicht versteht.
Ist man mit einer Entscheidung nicht einverstanden, Widerspruch einlegen und diesen begründen.
Walnut
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Hi, Deinen abschließenden Kommentaren gibt es nichts hinzuzufügen. Es ging mir um die Ermittlung der Grenze zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung, die sich nicht in Mehrsteuern, aber in einer netten kleinen Anzeige wegen Beamtenbeleidigung niederschlagen kann, vom künftigen Verhältnis zum Finanzamt, wie der andere Kollege mit Recht geschrieben hat, ganz abgesehen. Grüsse Dieter
Die Bezeichnung „völlige Willkür“ ist also wirklich nicht beleidigend. Ich arbeite selbst in einem Amt (kein Finanzamt) und habe schon schlimmere „Bezeichnungen“ erlebt. Allerdings ein kleiner Tip: man kann auch in „Beamtendeutsch“ beleidigen, allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen, trägt dies nur zur Belustigung des angeblich beleidigten Mitarbeiters bei.
Ciao, Marcus
Ich glaube, das wäre nicht der erste Brief dieser Art, den ein Finanzbeamter zu sehen gekriegt hätte. Sofern der Brief von tatsächlichen Schimpfwörtern (Beispiele spare ich mir hier mal) frei gewesen wäre, hätte der jeweilige Finanzbeamte das Schreiben höchstwahrscheinlich nach der Lektüre sofort in den Papierkorb geworfen. Je nach der Formulierung wäre das Schreiben wohl als einfache, ungebetene Meinungsäußerung oder, was auch vorstellbar ist, als Ein-, bzw. Widerspruch gegen die Festsetzung angesehen worden. In keinem Fall sollte ein in zivilisiertem Ton abgefasstes Schreiben irgendwelche negative Konsequenzen haben.
T.Marx