Beleidigung?

Hallo ihr Rechtsexperten,

Angeregt durch den aktuellen Fall Böhmermann:

Angenommen, ich werde in der Öffentlichkeit gefragt, was ich von einem bestimmten Menschen halte. Ich bin kein Satiriker o.ä.

Ich antworte: „Dazu möchte ich nichts sagen, da sonst evtl. eine Beleidigungsklage auf mich zukäme“.

Ist das schon eine Beleidigung, da ich ja zum Ausdruck bringe, dass ich ihn eigentlich beleidigen möchte?

Grüße aus Nürnberg

U.Sander

Im Zweifelsfall ist es am besten einfach nur die Klappe zu halten oder sich möglichst objektiv zu äußern.
Aus jedem Dreck kannst Du heutzutage eine Anzeige machen. Je nach der Motivation von Kläger, Richter und Anwälten kann das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung ausfallen.

Ich weiss viele Menschen in Deutschland haben Angst vor Strafverfolgung, wenn sie ihre Meinung öffentlich äußern. Mir geht es persönlich auch so, man kann gar nicht vorsichtig genug sein.

einspruch, euer ehren. du bringst damit nicht zum ausdruck, daß du jemand beleidigen willst.

wegen beleidung verklagen kann dich jemand für irgendeine äußerung. deswegen muß es noch lange keine beleidigung sein. das würde erst das gericht entscheiden.

also kein problem.

Aus leidiger eigener Erfahrung bin ich vor meiner Frau als Zeugin aufs übelste beleidigt worden, die ich nicht wiedergeben will. Nach erfolgter Strafanzeige ist das Verfahren ganz einfach mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden. Soweit zur Strafverfolgung in Deutschland auf Beleidigung.
Wenn ich persönlich in der Öffentlichkeit mich äussere, achte ich natürlich trotzdem auf meine eigene Wortwahl, auch wenn ich den Betreffenden vielleicht auch nicht leiden kann.
Feststellbar ist, dass zumindest eine Berufsgruppe gerne Anzeigen wegen Beleidigungen sofort aufnimmt, wenn diese gegen sie selbst gerichtet sind. Da wird bestraft…

Hi,

für eine Strafverfolgung muss sich zuerst mal jemand beleidigt fühlen. Weiterhin muss derjenige, der sich beleidigt fühlt, den antrag auf Strafverfolgung sebst erstatten (oder seinen Anwalt damit beauftragen). Dann muss das Gericht noch befinden, dass es sich überhaupt lohnt, die Angelegenheit zu verfolgen. Wenn nicht, beginnt es wieder von vorn (oder auch nicht, weil der von Dir Beleidigte sich eventuell denkt, ach was solls). Wenn das Verfahren eröffnet wird, ist es Sache des Gerichts, zu entscheiden, ob beleidigt wurde oder nicht. Deswegen gibt es ja Gerichte.

Darüber hinaus hat jeder rechtlichen Schutz gegen Beleidigungen, d gibt es nicht nur §103. Rein theoretisch wäre es jetzt möglich, dass sich jemand hier im Forum on seiner Inntelligenz beleidigt fühlt, weil er oder sie eine so banale Frage zum deutschen Recht beantworten muss. Oder dass sich jemand hier genötigt fühlt, zu antworten. Diese Anzeige kann man immer erstatten. Ob ihr dann stattgegeben wird, ist eine andere Sache.

die Franzi

du hast den staatsanwalt vergessen zu erwähnen. es muss gar nicht zum prozess kommen.

alternativ gibt es noch:
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/BesondereVerfahrensarten/privatklage/index.php

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