Beleidigungen im 'sozialen Netzwerk'

Hallo,
angenommen, wir haben folgenden Fall:

A und B waren in den 90er Jahren beide Aktivisten in der Anti-AKW-Szene. Nun schreibt B auf seiner Homepage aber einen wohlwollenden Bericht über ein spezielles von ihm besuchtes Atomkraftwerk.

Daraufhin wird B von A und seinen Anhängern im sozialen Netzwerk des Internets übelst beschimpft und beleidigt „Der ist ja nicht ganz dicht!“, „Verräter“, „Der wird ja vom AKW bezahlt!“, „Der hat ja wohl nen Schuss!“ usw.

Kann B seinen ehemaligen Mitstreiter A verlangen, dies zu unterlassen? Kann B gegebenenfalls die Unterlassung juristisch erwirken? Kann B die Verfasser der Beleidigungen auf Beleidigung verklagen oder greift der Beleidigungsparagraf im Internet gar nicht.

Danke
Slides-Only

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum… hier gelten die Gesetze genauso.

Hallo,

Beleidigung verklagen oder greift der Beleidigungsparagraf im
Internet gar nicht.

Mach doch nicht so 'ne Welle wegen solcher „Kacke“:wink:
Im Netz tummeln sich doch viele mit Dachschaden, von denen man privat nicht mal eine Schnitte Brot annehmen würde:wink:

Gruß:
Manni

Das war unnötig und keine Antwort auf meine Frage.

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Hallo!

Kann B seinen ehemaligen Mitstreiter A verlangen, dies zu
unterlassen? Kann B gegebenenfalls die Unterlassung juristisch
erwirken? Kann B die Verfasser der Beleidigungen auf
Beleidigung verklagen oder greift der Beleidigungsparagraf im
Internet gar nicht.

Natürlich kann man gegen Herabsetzungen juristisch vorgehen. Ins Netz gestellte Beleidigungen lassen sich immerhin belegen.

Man sollte sich aber fragen, ob es besonders klug ist, die juristische Keule zu schwingen, ob man die Welle nicht besser auslaufen lässt, statt sie erneut anzustoßen. Das Netz vergisst nichts und selbst wenn die beleidigenden Passagen aus der ursprünglichen Seite entfernt wurden, können sie sich längst über zahllose andere Seiten - Suchmaschinen inbegriffen - verbreitet haben. Außerdem: Umgangston und Gepflogenheiten in vielen Foren sind unterirdisch und werfen ein entlarvendes Schlaglicht auf das Niveau der Schreiberlinge. Lohnt es wirklich, Lebenszeit, Geld und Nerven für die Auseinandersetzung mit Pöblern zu verwenden? Überschlaf’ die Angelegenheit!

Gruß
Wolfgang

Stimmt vollkommen -
aber Ermittlungsverfahren stellt die Strafjustiz zu oft ein oder sie verweist die Opfer auf den Privatklageweg!
Die Kosten dafür sind nur etwas für Wohlhabende -
vor allem wenn man sie sich nicht zurückholen kann weil bei den Tätern nichts zu holen ist.
Dann hat man einen schönen Titel und sein RECHT auf dem Papier, raber auch die Kosten und die Täter machen lustig weiter.
Lebenserfahrene wissen: oft ist Datenschutz = Täterschutz!

Lebenserfahrene wissen: oft ist Datenschutz = Täterschutz!

Genau. Und gestern ist es kälter als draussen! Was hat denn Datenschutz damit zu tun, dass beim Täter nix zu holen ist, oder dass er uneinsichtig ist? Kann es sein, dass du manchmal Dinge ein bisschen verwechselst?

Gruß

Das war unnötig und keine Antwort auf meine Frage.

Dann klage.
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