Beleidigungsfrage

angenommen ich habe vor gut einem jahr jemanden sehr beleidigt, kann er dann immer noch anzeige stellen?

angenommen ich habe vor gut einem jahr jemanden sehr
beleidigt, kann er dann immer noch anzeige stellen?

Der Strafantrag, der bei der Beleidigung erforderlich ist, kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten gestellt werden, § 77b StGB.

Gruß,

Florian.

hi florian

danke fĂźr deine hilfreiche und rasche antwort

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Luni,
es stimmt zwar mit der 3 monatigen Antragsfrist, aber diese beginnt erst zu laufen, wenn der Betroffenen von der Straftat erfährt.
Wenn der Geschädigte beweisen kann, das er heute erst von der Beleidigung erfahren hat, dann kann er also auch noch ein Jahr danach Antrag stellen. Ausnahme ist eine Frist von 3 Jahren, danach ist die Straftat in diesem Falle verjährt.

Gruß rainerS

angenommen ich habe vor gut einem jahr jemanden sehr
beleidigt, kann er dann immer noch anzeige stellen?

Der Strafantrag, der bei der Beleidigung erforderlich ist,
kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten gestellt werden,
§ 77b StGB.

Gruß,

Florian.

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