Beleidung straßenverkehr

Ich habe leider gestern ein Strafanzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr bekommen.
Leider kann ich mich an diese Tat mich nicht mehr erinnern, da ich diese Strecke jeden Tag fahre´(Pendler) - Autobahn A3 130 Kilometer.
Die andere Person behauptet, ich hätte sie von der mittlernen Spur geträngt, so das sie auf den Standstreifen ausweichen musste, danach hätte ich ihr meine Zunge gezeigt.
„Zunge zeigen“ mache ich nie, und wie gesagt, kann ich mich an die Situation nicht errinern.
Ich war allein im Auto.
Der angegebene Tatort ist nicht korrekt, die Tatzeit ist auch nicht ganz korrekt. Jeweils 15 KM weiter - und etwa 15 MIN später ( wenn es so war…)
Was soll ich machen ?
Bin seit Tagen durcheinander, da mir sowas noch nie passiert ist …

Hallo !

Wir waren auch nicht dabei und können deshalb dazu nichts sagen.

Aber Strafanzeige,das bedeutet es ist ein Brief von der Staatsanwaltschaft gekommen ?
Da steht doch sicherlich alles zum Thema Rechtsbelehrung drin.

Da wirst Du wohl einen Anwalt brauchen,wenn Du widersprechen willst.

Und Tatort auf der Autobahn sind ja nie so genau wie bei einem Unfall in der Stadt(Ecke A-Straße/B-Allee z.B.).
Der Anzeigende hat doch wenig Anhaltspunkte außer der Richtung und der Autobahn-Nr. und Tag/Uhrzeit.

Aber da Dein Kennzeichen stimmt,nach Deiner Aussage sogar die Autobahn,Tag und Uhrzeit im Rahmen des möglichen liegt,es muß m.E. etwas dran sein.

Was mir auffiel in der Geschichte: "musste vom Mittelstreifen auf den STANDSTREIFEN ausweichen ". Dazwischen sollte sich ja noch ein Fahrstreifen befinden,wenn es eine dreispurige Autobahn war.

MfG
duck313

Moin Moin
Wenn keine anderen Zeugen=Fahrzeuge, Aussage gegen Aussage=Nix.
Insassen in dem anderem-anzeigendem Fahrzeug, sind beeinflusst.
Ersma

wenn er aber welche hat, bin ich die, die lügt, oder ??
auch wenn es eigentlich nicht stimmt …

Hai!

Wenn keine anderen Zeugen=Fahrzeuge, Aussage gegen
Aussage=Nix.

Ganz sicher?

Insassen in dem anderem-anzeigendem Fahrzeug, sind
beeinflusst.

Woher weißt du das und wieso sollte ein Richter das auch so sehen?

Der Plem

Hi!

Ganz entspannt zurücklehen, und warten, was passiert.

Ich denke, (ohne eigene Erfahrung zu haben), Du bekommst eine Vorladung bei der Polizei, dann erzählst Du, was los war.
Wenn nichts war, sagst Du das so, und fertig.

Dann weiter abwarten, irgendwie muss dann ein Zeuge her, der das bestätigen kann,
und das auch vor Gericht aussagt.
Dann wäre noch die Frage, ob Du überhaupt gefahren bist??? Oder ein Freund?
Mal überlegen!

Ich denke mal, wegen solchem Kindergarten hat heutzutage eigentlich niemand Lust
und Zeit, da einen Aufstand zu machen. Weder die Polizei, der Staatsanwalt oder ein Richter. Höchstens gelangweilte Klugschei…* und Rechtsanwälte.

Ich sehe gute Chancen, dass die Sache im Sande verläuft.

Grüße, E !

Hallo,

Gegenanzeige wegen Verleumdung und falscher Tatsachen machen.

Machst Du nix, erhälst in ein paar Wochen Bußgeld. Nichtstun ist stillschweigendes Eingeständnis.

MfG