Meinung:
Hallo,
die Beleihung eines Bausparvertrages für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke (Kauf, Bau, Renovierung usw.)löst den Wegfall von bestimmten Vorteilen des Bausparvertrages aus.
Die Kreditsumme von Euro 11.000 oder weniger liegt im Grund in Konsumentenbereichshöhe.
Im Grunde eine Form eines Kredites im unbesicherten Bereich. Wenn Sie eine gute Hausbank haben, wird Sie Ihnen einen Kontokorrentkredit oder Ratenkredit geben.
Sie können anbieten, eine unwiderrufliche, schriftliche Auszahlungsanweisung zum Bausparvertrag im Zuteilungsfalle oder im Falle der vorzeitigen Auszahlung, abzugeben und dies der Bausparkasse kurzfristig (als jetzt oder bei Kreditauszreichung Ihrer Bank)schriftlich anzuzeigen m.d.B. um schriftliche Bestätigung der BspKasse - ohne jedoch die Kreditierung dieser anzuzeigen.
Das hat in meiner 42-jährigen Bankertätigkeit eigentlich immer geklappt.
Die zusätzliche Abtretung auf Formular der Bank (ohne Anzeige der Bausparkasse) zu Gunsten der Bank können Sie auch vornehmen. Sie müssen der Bank das Recht einräumen, trotzdem anzeigen zu dürfen, falls Sie Ihren Bankverpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Sprechen Sie mit Ihrer Bank. Allerdings will diese nachgewiesen haben, dass Sie den Kapitaldienst aufbringen können, also die laufenden Zinsen des Kredits bedienen können.
Ohne persönliche Bonität (Kreditbeurteilung) geht also nichts, aber das werden Sie ja, wenn Sie verdienen, hinbekommen. Oder?
Grüsse
Bracco