Beleihung einer vermieteten Eigentumswohnung

Hallo,

welche Auswirkungen hat eine Beleihung einer vermieteten Eigentumswohnung auf den Mieter?

LG,
Miss_Sea

welche Auswirkungen hat eine Beleihung einer vermieteten Eigentumswohnung auf den Mieter?

Eigentlich gar keine - ich schätze mal die Mehrzahl aller ETW’s sind beliehen - soweit es sich nicht um „Erbstücke“ handelt oder der Erwerber den Kaufpreis mal eben so auf den Tisch blättern konnte.
Üblicherweise wird die Anschaffung oder der Bau einer Immobilie mit einem Hypothekenkredit finanziert und als Sicherheit für die Bank wird die finanzierte Immobilie „beliehen“ d.h. mit entsprechendem Grundschuldeintrag belastet.

Selbst wenn der Eigentümer der beliehenen Immobilie nicht mehr zahlen kann und der Eigentümer deswegen wechselt, gilt § 566 BGB „Kauf bricht nicht Miete“ > http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html
Ein Erwerber „kauft“ damit den Mieter samt bestehendem Wohnungsmieterschutz mit (d.h. Kündigung nur mit Grund im Sinne § 573 BGB).
Lediglich für einen Erwerber mittels Zwangsversteigerung gilt ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht zwecks Eigenbedarfs nach § 57a ZVG
http://dejure.org/gesetze/ZVG/57a.html