Beleihung ETW

Folgender, fiktiver Fall:

Eheleute besitzen eine Eigentumswohnung; - die nicht selbst bewohnt wird. Wie üblich ist die Wohnung jeweils zu 50 % auf den jeweiligen Ehepartner eingetragen.
Die Wohnung ist lastenfrei. Nunmehr kommen die Eltern der Ehefrau ins Altenhein. Antrag auf Sozialhilfe ist gestellt. Das Sozialamt setzt nun eine monatliche Zahlung, die die Ehefrau leisten muss, fest. Gleichzeitig wird verlangt, dass der halbe Miteigentumsanteil der ETW, der die Vermögensfreigrenze übersteigt zur Finanzierung Kosten Altenheim beigesteuert werden.
Es handelt sich um 25.000,-- Euro, die jetzt eingebracht werden sollen.

Der Anteil des Ehemannes kann vom Sozialamt nicht herangezogen werden. Praktisch stellt sich jetzt die Frage, welche Bank beleiht einen hälftigen Anteil an an einer Eigentumswohnung? Ist sowas praktisch überhaupt möglich? Im Verwertungsfall könnte die Bank ja gar nicht verwerten, weil der Anteil des Ehemannes jegliche Verwertung unterbinden würde.

Hallo supermann,

inwieweit das Ansinnen des Sozialamtes rechtens ist, kann ich nicht beurteilen, da kenne ich mich nicht aus. Die Absicherung eines Darlehens an 1/2-ideellen Anteil an einer Immobilie ist zwar technisch möglich, wird allerdings keine Bank akzeptieren.

Die Ehefrau könnte jedoch (entsprechende Bonität und Einkommen vorausgesetzt) versuchen, alleine ein Darlehen aufzunehmen, das an der gesamten Wohnung abgesichert wird. Der Ehemann wird zwar zustimmen müssen und natürlich im Verwertungsfall auch mit seinem ETW-Anteil haften, muss jedoch nicht unbedingt Mitschuldner werden.

Freundliche Grüße

wolle

Hallo,

ja, mir war nur wichtig, ob eine Bank sowas aktzeptieren würde- ich konnte mir das auch nicht vorstellen, weil es 1. ja keine absolut verwertbare Sicherheit für die Bank darstellt.

  1. wenn es so wäre, würde ja auch der Anteil des Ehemannes im wirtschaftlichen Wert entsprechend gemindert.

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