Guten Tag,
mein Mann und ich möchten ein Haus kaufen, dessen Kaufpreis ca. 35.000 € unter dem realen Wert laut Gutachten liegt.
119.000 € Verkaufspreis
Das Haus ist so günstig, weil die Egentümerin aus verschiedensten Gründen verkaufen will/muss.
Wenn ich zwecks einer Finanzierung bei einer Bank o.ä. den Beleihungswert berechne, wird dieser nach dem realen Wet errechnet oder nach dem nominalen Wert erechnet?
Grüße,
Susanne Garth
Hallo Susanne,
mein Mann und ich möchten ein Haus kaufen, dessen Kaufpreis
ca. 35.000 € unter dem realen Wert laut Gutachten liegt.
119.000 € Verkaufspreis
Das Haus ist so günstig, weil die Egentümerin aus
verschiedensten Gründen verkaufen will/muss.
sind das geprüfte, nachvollziehbare Gründe?!
Oder können die auch nur vorgeschoben sein, weil der Verkäufer euch ködern will?!
Wenn ich zwecks einer Finanzierung bei einer Bank o.ä. den
Beleihungswert berechne, wird dieser nach dem realen Wet
errechnet oder nach dem nominalen Wert erechnet?
Üblicherweise verlangen Banken ein Gutachten eines Sachverständigen ihrer Wahl, bzw. einen, dem sie vertrauen. Manchmal (bei mir wars so) kommt der Bankangestellte raus und begutachtet das Objekt selber.
Aufgrund dieses Gutachtens wird die Beleihungsgrenze festgelegt.
Andere Verfahren sind eher exotisch.
Gandalf
Hallo Gandalf,
danke für die Antwort.
sind das geprüfte, nachvollziehbare Gründe?!
Oder können die auch nur vorgeschoben sein, weil der Verkäufer
euch ködern will?!
Das ganze läuft über einen Notar und der sagte, das es ein Trennungshaus ist (laut Bekannten, die im selben Dorf wohnen, war es eine dreckige Trennung). Die Besitzerin will nun schnell weg und ihren Exmann auszahlen.
Üblicherweise verlangen Banken ein Gutachten eines
Sachverständigen ihrer Wahl, bzw. einen, dem sie vertrauen.
Manchmal (bei mir wars so) kommt der Bankangestellte raus und
begutachtet das Objekt selber.
Aufgrund dieses Gutachtens wird die Beleihungsgrenze
festgelegt.
Das heißt also, dass es durchaus sein kann, das der Beleihungswert über dem Kaufwert angesetzt wird, oder?!
Gruß
Susanne Grath